Hauptausschuss
28.02.2018

Bewertung des Koalitionsvertrages von CDU, CSU und SPD

Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages
  1. Der Koalitionsvertrag erkennt ausdrücklich das Prinzip "Wer bestellt, bezahlt" an. Der Hauptausschuss begrüßt, dass damit auch auf Bundesebene der Grundsatz gelten soll, dass derjenige, der eine Leistung veranlasst, für ihre Finanzierung aufzukommen hat.
     
  2. Der Hauptausschuss begrüßt die Einsetzung einer Kommission "Gleichwertige Lebensverhältnisse". Er betont, dass strukturschwache ländlicher Räume und strukturschwache städtischer Räume vor jeweils unterschiedlichen, aber deswegen nicht weniger gravierenden Herausforderungen stehen. Er erwartet, dass in der Kommission auch Lösungen für die Altschulden der Städte gefunden werden. Neben der Altschuldenproblematik müssen auch die stetig steigenden sozialen Ausgaben thematisiert werden, da diese die strukturschwachen Städte besonders belasten.
     
  3. Die geplante Einrichtung eines gesamtdeutschen und an der regionalen Strukturschwäche orientierten Fördersystems ist zu begrüßen. Dabei kann es sinnvoll sein, die strukturschwächsten Regionen besonders zu berücksichtigen. Der Hauptausschuss weist darauf hin, dass sich Strukturschwäche in städtischen und ländlichen Regionen auf unterschiedliche Weise ausdrückt. In beiden Fällen sind jedoch die Lebensqualität und Lebenschancen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger erheblich beeinträchtigt. 
     
  4. Der Hauptausschuss begrüßt die Absicht der Koalitionspartner, das Kooperationsverbot im Grundgesetz weiter zu lockern und dem Bund Möglichkeiten für Investitionen im Bildungsbereich zu eröffnen. Die Investitionsoffensive für Schulen kann wirksam dazu beitragen, dass die Länder Ganztagsschulen ausbauen können und die notwendige Digitalisierung der Schulen voran gebracht wird. Zudem wird das laufende Schulsanierungsprogramm für finanzschwache Kommunen sinnvoll ergänzt. Die Länder sind aufgefordert, die Landesprogramme unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände mit den bundesseitig geförderten Maßnahmen zu koordinieren. Zudem sollten weitere kommunale Bildungsinstitutionen, wie zum Beispiel Bibliotheken und Volkshochschulen, in die Sanierung und Digitalisierung einbezogen werden.
     
  5. Die ganztägige Bildung, Erziehung und Betreuung von Grundschulkindern ist ein bildungs- und gesellschaftspolitisch sinnvolles Ziel. Der Deutsche Städtetag lehnt jedoch eine bundesgesetzliche Regelung zur Schaffung eines Rechtsanspruchs auf ganztägige Kindertagesbetreuung für Grundschulkinder im SGB VIII ab. Das SGB VIII ist aus finanzieller, personeller und organisatorischer Sicht nicht geeignet, bundesweit Betreuungssicherheit und Bildungsförderung für Schulkinder sicher zu stellen. Eine bessere Alternative ist die Weiterentwicklung der landesspezifischen Rechtsansprüche auf ganztägige schulische Betreuung der Kinder im jeweiligen Schulrecht der Länder. Dieser Weg würde die Zuständigkeit für die Aufgabe dort ansiedeln, wo sie fachlich wie auch organisatorisch hingehört, nämlich an den Schulen.
     
  6. Der Hauptausschuss begrüßt ausdrücklich die Bereitschaft des Bundes, die soziale Wohn-raumförderung über 2019 hinaus zumindest auf die Folgejahre zu erstrecken. Er fordert den Bund jedoch auf, gangbare Wege zu einer Verstetigung des Engagements des Bundes mit den Ländern in der Wohnraumförderung zu finden und zu einer antizyklischen Wohnungspolitik für breite Schichten der Bevölkerung zu gelangen. Der Bund ist auch gefordert, eine gemeinwohlorientierte Bodenpolitik zu betreiben. Der Hauptausschuss sieht trotz der begrüßenswerten Ansätze im Koalitionsvertrag, Planungsverfahren zu beschleunigen und den Interessenausgleich zwischen den in der Bauleitplanung zu berücksichtigenden Belangen zu vereinfachen, dringenden Handlungsbedarf, diese Ziele durch entsprechende gesetzliche Änderungen in konkrete Verfahrenserleichterungen und den Zugriff der Kommunen auf Bauflächen zu übersetzen.
     
  7. Die Steuerung von Migrationsbewegungen und Zuwanderung ist mit Blick auf die Integrationsfähigkeit der Städte zu begrüßen. Hierzu gehören die Bekämpfung von Fluchtursachen, ein fairer Verteilmechanismus in der EU und klare Regelungen für die Zuwanderung von Fachkräften. Der Hauptausschuss unterstützt eine Neuregelung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte, die sowohl die Belange der Menschen als auch die Integrationsmöglichkeiten vor Ort im Blick behält. Er bekräftigt seine Forderung, dass nur Menschen mit Bleibeperspektive auf die Kommunen verteilt werden und die Asylverfahren vorher abgeschlossen werden. Der Hauptausschuss erkennt an, dass der Bund 8 Milliarden Euro bis 2021 für die kommunalen Integrationskosten zur Verfügung stellen wird. Er weist darauf hin, dass die Integration eine Aufgabe für viele Jahre sein wird, die voraussichtlich höhere finanzielle Mittel erfordert. Auch für die zunehmende Anzahl geduldeter Menschen muss eine Finanzierungslösung gefunden werden.
     
  8. Der Hauptausschuss begrüßt, dass die Grundsteuer als kommunale Einnahmequelle unter Beibehaltung des gemeindlichen Hebesatzrechtes gesichert werden soll. Dies gilt auch für die Schaffung eines zusätzlichen gemeindlichen Hebesatzrechtes für baureife, aber unbebaute Grundstücke (Grundsteuer C). Er fordert Bund und Länder eindringlich auf, sich für eine zügige Umsetzung dieser Ankündigung einzusetzen. Gleichzeitig sind von Bund und Ländern zeitnah Vorkehrungen zu treffen, um einen möglichen temporären Ausfall der Grundsteuer zu kompensieren.
     
  9. Der Hauptausschuss unterstützt die Idee eines Portalverbundes von Bund, Ländern und Kommunen. Dabei muss gewährleistet sein, dass die kommunalen Portale in ihrer Bedeutung und Funktion als zentrales Zugangstor zur Verwaltung vor Ort erhalten bleiben. Eine Prüfung bestehender und neuer Gesetze auf ihre Digitaltauglichkeit ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass Digitalisierung gelingen kann. Bestehende Hemmnisse sind weitestgehend abzubauen. Der Hauptausschuss begrüßt das Ziel, bis 2025 flächendeckend Gigabit-Netze zu erreichen. Er erwartet, dass unterversorgte Gebiete in die beabsichtigten Förderprogramme aufgenommen werden, unabhängig von der Frage, ob sie im ländlichen oder städtischen Raum liegen.
     
  10. Der Hauptausschuss begrüßt ganz überwiegend die Festlegungen des Koalitionsvertrages zu den Themen Mobilität und Verkehr. Er unterstreicht jedoch, dass es eines gemeinsam von Bund, Ländern und Kommunen getragenen Verständnisses bedarf, einerseits Mobilität für alle zu gewährleisten und andererseits den Belangen von Klima- und Umweltschutz sowie der Luftreinhaltung Rechnung zu tragen. Hierfür wird auch der Bund nicht umhin kommen, sein Hauptaugenmerk auf den Umweltverbund von Schienen-, Rad- und Fußverkehr zu richten und diesen noch entschiedener zu fördern.
     
  11. Der Deutsche Städtetag begrüßt, dass die Klimaschutzziele im Grundsatz nicht in Frage gestellt werden sollen. Da Klimaschutz vor Ort stattfindet, müssen die Städte bei der Umsetzung des Klimaschutzplans und der Ausarbeitung weiterer Maßnahmen eng einge-bunden werden. Zudem muss die Weiterentwicklung der deutschen Anpassungsstrategie für den Klimawandel unter Mitwirkung der Städte erfolgen. Die vorgesehene Steigerung der Energieeffizienz ist eine dringend notwendige Maßnahme. Das Gebäudeenergiegesetz bedarf einer technologieoffenen Ausgestaltung, die Klimaschutz und Wohnkosten in Einklang bringt.
     
  12. Der Hauptausschuss beschließt die Bewertung der kommunalrelevanten Programmpunkte des Koalitionsvertrages von CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode.