Präsidium
Verschickungskinder
Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
- Das Präsidium des Deutschen Städtetages begrüßt die Aussage im Koalitionsvertrag der Bundesregierung, der zufolge die Aufarbeitung der Misshandlungen von Kindern bei Kuraufenthalten zwischen den 1950er- und 1990er-Jahren als Verschickungskinder unterstützt wird. Das Präsidium erwartet, dass die Bundesregierung dieser Ankündigung nun auch Taten und eine aktive Aufarbeitung folgen lässt. Die deutschen Städte sind bereit daran aktiv mitzuwirken.
- Das Präsidium erwartet von der Bundesregierung, dass sie im Rahmen der Aufarbeitung eine bessere Zugänglichkeit der Unterlagen, insbesondere von Einrichtungsträgern und deren Rechtsnachfolgern, Krankenkassen und weiteren Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden vor allem für Betroffene ermöglicht. Für sie ist es essenziell, Aufschluss über die Umstände des damals erfahrenen Leids zu erhalten und eine für sie quälende Ungewissheit so weit zu beenden. Zudem müssen die gesundheitlichen Langzeitfolgen ein zentrales Thema der Aufarbeitung sein. Eine gezielte Versorgung und Beratung der Betroffenen sollten geprüft werden.
- Das Präsidium erwartet, dass alle beteiligten Institutionen an einer Aufarbeitung mitwirken. Inhaltlich besteht auch die Notwendigkeit, die strukturellen und historischen Hintergründe der Verschickung kritisch aufzuarbeiten. Zu den angesprochenen Institutionen zählen neben den Kommunen der Bund, die Länder, die Krankenkassen, die Träger der Rentenversicherungen, Kirchen und die Einrichtungen der Freien Wohlfahrt. Die Betroffenenorganisationen sind aktiv und strukturell in den Aufarbeitungsprozess, insbesondere in Studien, Gremien und Formate zur Dokumentation des Geschehens einzubinden.
- Die Hauptgeschäftsstelle wird gebeten, sich mit diesem Beschluss sowohl an den Bund als auch an die Gesundheitsministerkonferenz der Länder zu wenden, um den Aufarbeitungsprozess zu befördern.