Präsidium
16.09.2025

Umsetzung des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Der Deutsche Städtetag begrüßt grundsätzlich die im Gesetzgebungsverfahren befindliche einfachgesetzliche Umsetzung der Einrichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität.
     
  2. Im Übrigen hält das Präsidium des Deutschen Städtetages fest, dass die Schaffung des Sondervermögens weder dazu geeignet noch darauf ausgerichtet ist, die kommunale Finanzkrise zu lösen. Es kann dazu beitragen, dass der andernfalls zu erwartende Einbruch der kommunalen Investitionen abgemildert wird. Eine Lösung der kommunalen Finanzkrise muss zeitnah auf anderem Wege erfolgen.
     
  3. Der Verzicht auf eine ursprünglich vorgesehene Absicherung der angemessenen Beteiligung der Kommunen an Mitteln des Sondervermögens ist vor dem Hintergrund der Realitäten vor Ort unbefriedigend. Der Deutsche Städtetag fordert, dass eine Aufteilung entsprechend der Anteile kommunaler Gesamtinvestitionen an den Gesamtinvestitionen von Ländern und Kommunen erfolgt. Dies war die ursprüngliche Intention der Bundesregierung. Dieser Ansatz war und ist logisch und fair.
     
  4. Der notwendige und beabsichtigte Investitionsausbau kann und sollte besser abgesichert werden. Die einfachgesetzliche Umsetzung stellt nicht ausreichend sicher, dass entgegen der Intention des verfassungsändernden Gesetzgebers direkt oder indirekt aus dem Sondervermögen konsumtive Ausgaben von Bund und Ländern finanziert werden. Eine Pflicht zur Erstellung eines Berichts zur Entwicklung der Höhe der jeweiligen Investitionen von Kommunen und Land (getrennt nach Finanzierung über das Sondervermögen sowie anderweitiger Finanzierung) stellt keine große Belastung für die Länderverwaltungen dar und ermöglicht eine angemessene politische Diskussion.
     
  5. Für die noch abzuschließende Verwaltungsvereinbarung und die Umsetzung in den Ländern gilt: Damit die Mittel auf kommunaler Ebene ihre Wirkung schnell entfalten, ist unnötige Bürokratie konsequent zu vermeiden. So bieten sich anstelle von aufwändigen Förderprogrammen zweckgebundene pauschalierte Zuweisungen zur Verwendung für definierte Investitionszwecke an. Sofern noch nicht geschehen, müssen die jeweiligen Landesregierungen zügig gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden die Grundzüge der Umsetzung des Sondervermögens regeln.