Präsidium
16.09.2025

Rückabwicklung Rechtskreiswechsel Ukrainer

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Sollte sich die Bundesregierung für den Rechtskreiswechsel entscheiden, setzt das Präsidium voraus, dass der Bund die strukturelle Belastung der Kommunen  durch den Rechtskreiswechsel vollständig und dauerhaft übernimmt. Angesichts der dramatischen Finanzlage der Städte ist zu befürchten, dass nicht durch den Bund refinanzierte Mehraufwände beim Asylbewerberleistungsgesetz gravierende Auswirkungen auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt in den Städten haben könnten. Auszugleichen sind sowohl der zusätzliche Sachaufwand als auch der höhere Verwaltungsaufwand. Ein Rechtskreiswechsel hat ausschließlich für Neueinreisende zu gelten.
     
  2. Es ist dringend erforderlich, dass bundeseinheitliche Vorgaben zur Vermögensermittlung und Prüfung und der Schutz für Familien durch einen gemeinsamen Anspruch auf eine Sozialleistung erlassen werden. Ansonsten ist zu befürchten, dass der Verwaltungsaufwand bei den zuständigen Leistungsbehörden erheblich wird.
     
  3. Das Präsidium setzt sich ausdrücklich dafür ein, dass auch neueinreisende Geflüchtete aus der Ukraine die Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik nutzen können. Die Agenturen für Arbeit brauchen hierfür einen klaren gesetzlichen Auftrag, Personal und finanzielle Ressourcen, sonst wird die bisherige gute Begleitung in Ausbildung und Arbeit durch die Neuregelung ausgebremst.
     
  4. Das Präsidium sieht insbesondere das Risiko von hohen Kosten für Krankenhilfe mit großer Sorge und fordert den Bund auf, sicherzustellen, dass auch nach dem Rechtskreiswechsel eine freiwillige Krankenversicherung der Leistungsbeziehenden ermöglicht wird. Die Kommune als Leistungsbehörde muss die Entscheidung treffen dürfen, die Rechtskreiswechsler weiter freiwillig zu versichern. Dies soll sowohl für Rechtskreiswechsler als auch für Neueinreisende gelten.