Präsidium
Reform der Eingliederungshilfe
Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
- Der Deutsche Städtetag weist mit großer Sorge auf die hohe Kostendynamik in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen hin. Bund und Länder müssen die Kommunen stärker als bisher unterstützen, um die Hilfen zukunftssicher auszugestalten.
- Das Bundesteilhabegesetz hat die beabsichtigte finanzielle Entlastung nicht herbeigeführt. Der mit der Einführung der personenzentrierten Leistungen und der Einführung der besonderen Wohnformen verbundene bürokratische Mehraufwand werden in der Praxis als sehr belastend und hinderlich wahrgenommen. Insbesondere der mit der Individualisierung der Bedarfe und Ansprüche einhergehende Mehraufwand muss dringend auf den Prüfstand gestellt werden.
- Die Steuerungsfähigkeit der Leistungsträger muss durch eine neuerliche Reform der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen verbessert werden. Hierzu gibt es zahlreiche Vorschläge sowohl von kommunaler Seite als auch von den überörtlichen Trägern der Sozialhilfe und Eingliederungshilfe, die in einer Reform berücksichtigt werden müssen.
- Die Pauschalierung der Leistungen der Pflegeversicherung für Menschen mit Behinderungen in besonderen Wohnformen und die damit verbundene Verschiebung der pflegebedingten Kosten auf die Träger der Eingliederungshilfe muss beendet werden.
- Die Inklusion in den Regelsystemen und die Schaffung barrierefreien Wohnraumes muss dringend forciert werden, um eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen. Eine Verschiebung der Realisierung dieser Teilhabemöglichkeiten auf die Eingliederungshilfe ist nicht dauerhaft hinnehmbar.