Präsidium
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder
Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
- Die Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder stellt die öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe vor enorme Herausforderungen. Diese Aufgabe ist personell und finanziell eine große Zusatzbelastung für die Kommunen. Bund und Länder müssen diese neue Aufgabe der Kommunen finanziell kompensieren, sonst wird der Rechtsanspruch für viele Kommunen nicht erfüllbar sein.
- Der Deutsche Städtetag begrüßt die Initiative des Bundesrates und den Referentenentwurf der Bundesregierung, mit der eine rechtliche Gleichstellung der bestehenden Ferienangebote der öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit den Ganztagsangeboten der Grundschulen und Horte in den Ferienzeiten angestrebt werden.
- Die Gleichstellung der Angebote kann aber nur zu einem kleinen Teil zur Lösung der Probleme bei der Erfüllung des Rechtsanspruchs beitragen. Die Angebote sind nur teilweise deckungsgleich und dadurch nur eingeschränkt geeignet, für eine Entlastung bei der Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern zu sorgen. Das Präsidium erwartet von den Flächenländern, die Ferienzeitregelungen in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen praxistauglich auszugestalten und zusätzlich notwendigen Finanzaufwand zu kompensieren.