Präsidium
Fernwärmeausbau und Regulierung (AVBFernwärmeV und WärmeLV)
Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
- Das Präsidium betont erneut, dass der Weg zu einem klimaneutralen Leben und Wirtschaften sozial abgefedert werden muss. Einnahmen aus dem CO2-Emissionshandel müssen sozial gerecht auf einkommensschwache Haushalte umverteilt werden. Dies gilt insbesondere für steigende Heizkosten. Das Präsidium fordert die Bundesregierung auf, rasch einen sozial gerechten und unbürokratischen Weg zu etablieren, um die Mittel aus dem EU-Klimasozialfonds auszuzahlen.
- Der Aus- und Umbau der Fernwärme ist eine zentrale Säule der Wärmewende. Es ist dringend notwendig, die Transparenz bei der Preisgestaltung auszubauen und das Vertrauen in die Fernwärme zu stärken. Das Präsidium spricht sich dafür aus, alle Wärmeversorger zu verpflichten, ihre Fernwärmepreise auf der bestehenden Preistransparenzplattform zu veröffentlichen und sich an der Universalschlichtungsstelle des Bundes beteiligen.
- Das Präsidium bekräftigt seinen Beschluss vom 26. September 2024, den Preisänderungsmechanismus in der Fernwärme beizubehalten. Die Fernwärmeversorger müssen die Kosten der Dekarbonisierung angemessen in den Preisen abbilden dürfen. Zugleich sollte die Preisaufsicht in ihren Strukturen gestärkt werden. Eine Preisregulierung hält das Präsidium nicht für zielführend.
- Präsidium stellt fest, dass das Kostenneutralitätsprinzip der Wärmelieferverordnung den Ausbau der Fernwärme hemmt. Der rückwärtsgewandte Berechnungsansatz stellt die Fernwärme systematisch schlechter. Das Kostenneutralitätsprinzip muss daher so ausgestaltet werden, dass eine Gleichbehandlung der Fernwärme mit den Zukunftstechnologien im Wärmemarkt sichergestellt ist und zugleich Mieterinnen und Mieter bzw. bei Transferleistungsempfängern die kommunalen Haushalte nicht überfordert werden.
- Das Präsidium fordert dringend einen verlässlichen Rahmen für den Ausbau der Fernwärme. Er bekräftigt seine Forderung, dass die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) auf mindestens 3,5 Milliarden Euro pro Jahr aufgestockt und langfristig gesichert werden muss.