Präsidium
28.09.2022

Einführung eines Bürgergeldes zur Grundsicherung

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Das Präsidium begrüßt die mit der Einführung eines Bürgergeldes vorgesehenen Verbesserungen im Bereich der Integration, Qualifizierung und Weiterbildung. Die Einführung entsprechender finanzieller Anreize wie das Weiterbildungsgeld oder den Bürgergeldbonus ist folgerichtig. Ausdrücklich befürwortet das Präsidium auch die dauerhafte Verankerung der Teilhabe am Arbeitsmarkt und die ganzheitliche Betreuung als Regelinstrument.
     
  2. Der erleichterte Zugang zum Bürgergeld durch die Karenzzeiten für Wohnen und Ver-mögen von zwei Jahren und die eingeschränkten Leistungsminderungen setzen neue Akzente und verändern das Gesicht der bisherigen Grundsicherung für Arbeitsuchende. Das Lohnabstandsgebot ist unter Sicherung des Existenzminimums zu wahren. Auch Menschen, die trotz Arbeit nur niedrige Einkommen beziehen und deren Familien sich nur knapp oberhalb der Grundsicherung befinden, muss vermittelt werden, dass sich Arbeit weiterhin lohnt. Dies gilt insbesondere in Zeiten des Fachkräftemangels. Die Karenzzeit für das Vermögen erscheint im Gesetzentwurf zu lang und sollte stattdessen maximal ein Jahr betragen.
     
  3. Das Präsidium sieht kritisch, dass die Reformen nicht durch eine konsequente Verbesserung der finanziellen Ausstattung der Jobcenter flankiert wird. Die Jobcenter brauchen ausreichend Personal und finanzielle Mittel, um aus dem Bürgergeld einen Erfolg zu machen. Mehr Geld für Weiterbildung, Integration und Personal muss der Bundeshaushalt für das Jahr 2023 bereitstellen.
     
  4. Das Präsidium befürchtet, dass aus der Neuausrichtung der Vermittlung insbesondere bei den Themen Kooperationsplan, Vertrauenszeit und Schlichtungsverfahren eine noch stärkere Bürokratisierung in der Grundsicherung erfolgt. Statt komplexere Verwaltungsverfahren ist eine Vereinfachung dringend geboten.