Präsidium
30.03.2022

Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Die deutschen Städte stehen fest an der Seite der Ukraine. Ihre Solidarität ist mit den Menschen in der Ukraine und den vielen Geflüchteten, die ihre Heimat verlassen mussten und müssen. Das Präsidium bekräftigt, dass die Städte alles für eine menschenwürdige Aufnahme und Unterbringung der Geflüchteten tun.
     
  2. Die Aufnahme und Versorgung von Geflüchteten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Diese Aufgabe bewältigen Bund, Länder und Kommunen nur gemeinsam. Dazu sind eine enge Abstimmung und gute Informationslage notwendig. Das Präsidium fordert den Bund auf, umgehend einen Flüchtlingsgipfel zwischen Bund, Ländern und Kommunen einzuberufen, um schnell zu verbindlichen Abstimmungen zu gelangen. Für die Planungen vor Ort sind außerdem aktuelle Prognosen und Szenarien zum Migrationsgeschehen unabdingbar. Der Bund muss den Kommunen diese bereitstellen.
     
  3. Bei der Registrierung der geflüchteten Menschen muss der Bund technisch, personell und organisatorisch unterstützen. Zusätzlich muss das Verfahren weiter vereinfacht werden. Eine leistungsgerechte Verteilung der Geflüchteten auf die Kommunen muss zügig umgesetzt werden, um die Unterbringungskapazitäten gut auszunutzen. Das Präsidium fordert die Landesregierungen auf, noch ausstehende Zuweisungsentscheidungen auf die Kommunen umgehend zu treffen. Nur so kann eine faire Verteilung in der Fläche und damit eine gute Aufnahme und Versorgung der Menschen gewährleistet werden.
     
  4. Die Kommunen müssen von den Mehraufwendungen durch die hohe Zahl der geflüchteten Menschen entlastet werden. Das Präsidium hält es für einen guten Weg, Geflüchteten einen Zugang in die Grundsicherung des SGB II zu eröffnen. Damit wird ihnen auch eine Qualifikation zur Arbeitsaufnahme ermöglicht, der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert sowie Leistungen der Krankenversicherung (SGB V) und der Pflegeversicherung gewährt werden können. Bereits entstandene und künftig entstehende Aufwendungen zur Unterbringung und Versorgung sind den Kommunen zu erstatten unabhängig davon, ob sie Leistungen künftig nach dem SGB II oder weiterhin nach dem AsylbLG beziehen.
     
  5. Das Präsidium mahnt an, bereits jetzt mittel- und langfristige Auswirkungen der Zuwanderung zu bedenken und Maßnahmen zu ergreifen. Integration muss konsequent von Anfang an umgesetzt werden. Es braucht deutlich größere Kapazitäten bei Kinder-betreuung und Schule. Der bereits bestehende Wohnraummangel wird sich verschärfen. Initiativen, die verfügbaren Wohnraum schnell nutzbar machen und zusätzlichen dauerhaften Wohnraum schaffen, müssen jetzt angestoßen werden.
     

  6. Das Präsidium betont, dass alle Geflüchteten, die in die Städte kommen, in gleicher Weise menschenwürdig aufgenommen und versorgt werden. Dies gilt unabhängig davon, welchem Rechtskreis in der Grundsicherung sie zugeordnet werden.