Hauptausschuss
23.11.2022

Vorbereitungen auf Krisenlagen und Blackout

Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages
  1. Die aktuellen Krisen mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, der Pandemie sowie zunehmenden Extremwetterereignissen zeigen, dass die Bevölkerung und die Lebensgrundlagen besser vor überregionalen und anhaltenden Krisen geschützt werden müssen. Der Hauptausschuss betont, dass die Krisenfestigkeit Deutschlands insgesamt gestärkt werden muss. Die vorgelegte Resilienzstrategie des Bundes ist ein erster Schritt.
  2. Die Städte wollen und müssen möglichst gut vorbereitet sein, sollte es zu Ausfällen bei der Gas- und/oder der Stromversorgung kommen. Extreme Krisenlagen kann der kommunale Katastrophenschutz jedoch nicht allein bewältigen. Es kommt darauf an, schnell und gut koordiniert ressort- und ebenenübergreifend zusammenzuarbeiten. Der Hauptausschuss appelliert daher eindringlich an Bund und Länder, noch stärker in ein gemeinsames Risiko- und Krisenmanagement einzutreten.
  3. Der Schutz der kritischen Infrastruktur wird wieder mehr Priorität erlangen. Der Hauptausschuss begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, ein entsprechendes Dachgesetz auf den Weg zu bringen. Die Städte erwarten, dass Leitlinien des Bundes für kritische Infrastrukturen und die Anforderungen an sie erarbeitet werden. Notwendig wären abgestufte Kriterien. Die Städte erwarten, in diesen Prozess eng eingebunden zu werden.
  4. Das Krisenbewusstsein der Gesellschaft muss erheblich gestärkt werden. Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Betreiber kritischer Infrastruktur sind mitverantwortlich für ihre eigene Vorsorge. Der Hauptausschuss bittet den Bund, zugleich mehr Verantwortung für die Sensibilisierung und die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung zu übernehmen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz muss eine aktivere Rolle einnehmen, in der aktuellen Krisenlage wie auch generell. Deutlich verbessert werden muss auch das Warn- und Alarmsystem bei konkreten Gefahren. Der bundesweite Warntag muss als Chance genutzt und entsprechend ausgewertet werden.
  5. Der Katastrophenschutz und Zivilschutz bedarf einer deutlichen funktionalen wie personellen und finanziellen Aufwertung. Der Hauptausschuss sieht zudem die Notwendigkeit einer Grundsatzdebatte, ob die klassische Abgrenzung von Zivil- und Katastrophenschutz vor dem Hintergrund sich verändernden und komplexer werdenden Gefahren und Großschadenslagen perspektivisch so aufrechterhalten werden sollte.