Hauptausschuss
23.11.2022

Entlastung von den Energiekosten

Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages
  1. Der Hauptausschuss sieht mit großer Sorge die steigenden Energie- und Verbraucherpreise. Er begrüßt daher, dass die Bundesregierung die vorgeschlagenen Maßnahmen der Expertenkommission "Gas und Wärme" umsetzen will. Das Vorgehen ist richtig, mit der Dezemberhilfe und den Preisbremsen in zwei Stufen Entlastungen auf den Weg zu bringen.
  2. Der Hauptausschuss ist überzeugt, dass die Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom einen nachhaltigen preisdämpfenden Effekt für die privaten wie gewerblichen Verbraucher entfalten können. Der Hauptausschuss erwartet, dass mit der Gaspreisbremse und der Strompreisbremse alle Kundinnen und Kunden, und damit auch Kommunen und ihre Einrichtungen, entlastet werden. Er betont, dass auch die Städte als Teil der Solidargemeinschaft von Bund, Ländern und Kommunen Belastungen der Krise in erheblichem Umfang abfangen.
  3. Die Preisbremsen müssen rechtssicher und operativ umsetzbar sein. Vor allem ist auf einen machbaren Zeitplan zu achten. Der Hauptausschuss hält den Weg für richtig, Gaspreisbremse und Strompreisbremse erst zum 1. März 2023 einzuführen, dann aber rückwirkend zum 1. Januar 2023 greifen zu lassen.
  4. Die Entwicklung der Energiepreise führt in einzelnen Erzeugungsbereichen zu Zufallsgewinnen. Der Hauptausschuss hält das Zusammenspiel von Erlösabschöpfung bei bestimmten Erzeugungstechnologien und Übergewinnbesteuerung bei Unternehmen in den Sektoren Erdöl, Erdgas, Kohle und Raffinerie für richtig. Es muss aber sichergestellt sein, dass durch die Ausgestaltung Investitionen in erneuerbare Energien und der notwendige Ausbaupfad der erneuerbaren Energien mit Blick auf die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens nicht gefährdet werden.
  5. Es ist gut, dass Bund und Länder für die Fälle einen Härtefallfonds bereitstellen wollen, in denen die Dezemberhilfe und die Preisbremsen nicht ausreichend wirken. Die Länder müssen unverzüglich zusagen, dass sie dort, wo die Härtefallregelung des Bundes nicht greift, schnellstmöglich Landesmittel für betroffene Träger und Einrichtungen bereitstellen, insbesondere im Sozial- und Jugendbereich aber auch für Vereine, Sport und Kultur.
  6. Insbesondere für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen muss schnell eine Regelung geschaffen werden, durch die zusätzliche Hilfen zielgenau, unbürokratisch und schnell bei den Einrichtungen ankommen. Immer mehr Krankenhäuser sind durch die Folgen der Corona-Pandemie und den Fachkräftemangel bereits wirtschaftlich stark angeschlagen. Auch das Versagen der Bundesländer in der Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung in den letzten Jahren hat dazu beigetragen, dass sie nach und nach von der Substanz leben. Neben dem Ausgleich für die Energiepreissteigerungen muss deshalb eine Soforthilfe für die weiteren Kostensteigerungen aufgelegt werden. Vor allem muss die in Aussicht gestellte Reform der Krankenhausfinanzierung sehr schnell umgesetzt werden. Bund und Länder müssen auch für eine auskömmliche Investitionsfinanzierung sorgen.
  7. Durch die entlastende Wirkung der Gas- und Strompreisbremsen wird auch das wirtschaftliche Risiko der Stadtwerke geringer. Ein Schutzschirm und ein Insolvenzmoratorium bleiben dennoch zwingend notwendig, um die Risiken bei der Energiebeschaffung und Sicherheitshinterlegung aufzufangen. Es ist unverantwortlich, dass der Bund die Lage der kommunalen Energieversorgungsunternehmen und damit ihre Bedeutung für die Energieversorgung bis heute nicht ernst nimmt.
  8. Die Energiekrise wird Deutschland bis weit in das Jahr 2024 vor enorme Herausforderungen stellen. Bund, Länder und Städte sowie alle demokratischen Parteien und Verantwortungsträger sind aufgerufen, in einer Krise solchen Ausmaßes zusammenzustehen. Der Ukraine Krieg wird Deutschland und Europa verändern. Die vor uns liegenden historischen Herausforderungen können nur gemeinsam bewältigt werden.