Verpackungsgesetz
01.10.2019

Empfehlungen Mitbenutzung Erfassung Papier, Pappe, Karton

Verständigung der kommunalen Spitzenverbände und der im Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) organisierten bundesweit genehmigten Betreiber dualer Systeme auf eine Übergangsregelung bei der Mitbenutzung der kommunalen PPK-Sammlung (Papier, Pappe, Karton).

Nach intensiven Verhandlungen haben sich die kommunalen Spitzenverbände und die im Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) organisierten bundesweit genehmigten Betreiber dualer Systeme auf eine Übergangsregelung bei der Mitbenutzung der kommunalen PPK-Sammlung (Papier, Pappe, Karton) verständigt. Sie ist für die Jahre 2019 bis 2021 gültig.

Der Einigungsprozess war notwendig, um eine neue Regelung im Verpackungsgesetz umzusetzen. Der Deutsche Städtetag begrüßt diese Einigung, weil die Kommunen damit eine Grundlage haben, die häufig strittige PPK-Erfassung einvernehmlich zu regeln und so zu einer Abstimmungsvereinbarung mit den Dualen Systemen zu gelangen. Die Empfehlung gilt für eine Übergangszeit (2019-2021), in der flächendeckend neue Abstimmungsvereinbarungen zu schließen sind. Um hierbei zu helfen, hat eine Redaktionsgruppe aus Fachleuten der kommunalen Spitzenverbände und der dualen Systeme die Empfehlungen in ein gemeinsam getragenes Muster einer Anlage 7 zur Abstimmungsvereinbarung überführt. Das Muster entfaltet für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) wie für die dualen Systeme keine rechtliche Bindungswirkung.