Vereinbarung
11.06.2020

Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze

Fortschreibung der Vereinbarung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Mobilfunknetzbetreibern über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze ("Mobilfunkvereinbarung").

Im Jahr 2001 haben die kommunalen Spitzenverbände und die Mobilfunknetzbetreiber eine Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze ("Mobilfunkvereinbarung") geschlossen.

Diese Übereinkunft stellt den Informationsfluss zwischen der einzelnen Kommune und dem jeweiligen Unternehmen sicher und gewährleistet eine direkte Beteiligung der Kommunen am Netzausbau. Kern der Mobilfunkvereinbarung ist der rasche und gesundheitsverträgliche Ausbau der Mobilfunktechnik auf Grundlage der jeweils aktuellen technischen Standards.

Mit der nun von den kommunalen Spitzenverbänden und den Mobilfunknetzbetreibern fortgeschriebenen Mobilfunkvereinbarung liegt ein aktualisierter einheitlicher Rahmen für den Ausbau einer modernen und leistungsfähigen Mobilfunkinfrastruktur vor.

Die fortgeschriebene Mobilfunkvereinbarung umfasst Informationen über bestehende und zukünftige Mobilfunknetze, Abstimmungsverfahren zu Makrostandorten, die Erweiterung von Bestandsstandorten, Kommunikationsmaßnahmen und kommunale Liegenschaften.

Bezüglich der Inbetriebnahmeanzeige von Mobilfunkstandorten haben sich die kommunalen Spitzenverbände und die Mobilfunknetzbetreiber darauf verständigt, dass diese ab dem 30. Juni 2020 den Kommunen nicht mehr postalisch, sondern elektronisch zur Verfügung gestellt wird.

Ein zusätzlicher Mehrwert für die Kommunen ist, dass sich die jeweilige Kommune nun auf elektronischem Weg auch über eine mögliche Außerbetriebnahme eines Mobilfunkstandortes informieren kann.

Hierfür steht das internetbasierte EMF-Datenportal für Landesbehörden, Kommunen und Gemeinden der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Verfügung. Die Nutzung dieses Portals ist kostenfrei, ein Zugang kann auf der Internetseite der BNetzA unter https://datenportal.bundesnetzagentur.de beantragt werden. Weitere Informationen sind im Informationsblatt "Inbetriebnahmeanzeige" enthalten.