Studie
08.09.2009

Finanzierungsbedarf des ÖPNV bis 2025

Gemeinsame Untersuchung des Deutschen Städtetages, von 13 Ländern und dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen

Für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) besteht in den kommenden Jahren ein erheblicher Finanzbedarf, um Infrastruktur und Betrieb zu sichern und weiterzuentwickeln. Das ergibt die Studie "Finanzierungsbedarf des ÖPNV bis 2025", die gemeinsam vom Deutschen Städtetag, den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen sowie dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) in Auftrag gegeben wurde.

Die wichtigsten Ergebnisse der Studie der Intraplan Consult GmbH:

  • Inzwischen besteht ein Nachholbedarf für bis heute nicht ausgeführte Erneuerungsinvestitionen in die Fahrwege und Bahnhöfe der U-Bahnen, Stadt- und Straßenbahnen in Höhe von knapp 2,4 Milliarden Euro. Für turnusmäßige Reinvestitionen werden bis zum Jahr 2025 darüber hinaus jährlich 550 Millionen Euro benötigt. Hiervon können zurzeit aus Eigenmitteln der Aufgabenträger und Infrastrukturbetreiber jährlich 220 Millionen Euro finanziert werden. Durch die verbleibende Finanzierungslücke erhöht sich der Finanzierungsbedarf also Jahr für Jahr um 330 Millionen Euro.
  • Der ermittelte Finanzierungsbedarf für den Betrieb des ÖPNV erhöht sich von 8,58 Milliarden Euro im Jahr 2007 um real etwa 6,8 Prozent auf 9,16 Milliarden Euro im Jahr 2025 und wird damit in diesem Zeitraum um etwa 580 Millionen Euro ansteigen.
  • Ferner besteht für die Fahrwege der Nichtbundeseigenen Eisenbahnen ein jährlicher Reinvestitionsbedarf für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Höhe von etwa 80 Millionen Euro im Jahr, für dessen Mitfinanzierung aus öffentlichen Kassen derzeit keine gesetzliche Grundlage besteht.
  • Die genannten Beträge enthalten noch keinen Inflationsfaktor.
  • Der Bedarf an Neuinvestitionen für ÖPNV-Projekte steigt von 1,65 Milliarden Euro 2007 nominal bis zum Jahr 2025 auf 2,03 Milliarden Euro pro Jahr.
  • Die anteilige Deckung dieses Bedarfs durch das GVFG bzw. das Entflechtungsgesetz ist bis 2019 nur teilweise und nach 2019 gar nicht gesichert. Angesichts der notwendigen Planungs-vorläufe ist eine zeitnahe Entscheidung über eine Nachfolgeregelung unerlässlich. Will man die als gesamtwirtschaftlich vorteilhaft erkannten Infrastrukturvorhaben realisieren, ist gegenüber dem Status quo auch eine höhere Quote des ÖPNV an den für Investitionen verfügbaren Mitteln erforderlich.
Verkerhswende: Straßenverkehr, Radstraße, ÖPNV

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