Handreichung
05.07.2018

Fahrradverleihsysteme: Neue Anbieter für stationslose Systeme

Themenschwerpunkte der Handreichung sind: Fragen um Gemeingebrauch und zur Sondernutzung der neuen Angebote stationsloser Leihfahrräder, Bestand, Weiterentwicklung lizensierter Fahrradverleihsysteme sowie Reglementierung von Fahrradverleihsystemen.

Handreichung des Deutschen Städtetages

Die neuen Angebote von stationslosen Leihfahrrädern in den Städten haben verschiedene Fragen aufgeworfen. Seit Mitte 2017 wenden sich insbesondere asiatische Anbieter an verschiedene Städte in Deutschland und Europa, mit dem Ziel, im öffentlichen Straßenraum Fahrräder für Kunden zur Vermietung anzubieten – umgangssprachlich als "bike sharing" oder "Leihfahrrad" bezeichnet. Sie möchten damit nach eigenen Angaben "für Kurzstrecken im städtischen Bereich eine verfügbare, sichere, saubere, komfortable und kostengünstige Alternative zur Verfügung stellen".

Seit November 2017 sind mehr als sieben Anbieter mit stationslosen Systemen durch Fahrräder im Straßenraum deutscher Städte vertreten, in größeren Städten sogar mehrere Anbieter gleichzeitig (u. a. Byke, Donkey Republik, LimeBike, MoBike, Nextbike-flex, OBike, Ofo).

Diese Entwicklungen haben dazu geführt, dass sich die Fachgremien des Deutschen Städtetages intensiv mit den damit verbundenen Fragestellungen zum Gemeingebrauch und zur Sondernutzung, mit dem Bestand und der Weiterentwicklung lizensierter Fahrradverleihsysteme und Formen der Reglementierung und Ermöglichung von Fahrradverleihsystemen auseinandergesetzt haben.

Hieraus ist eine Handreichung des Deutschen Städtetages und ein Leitfaden der Agora Verkehrswende entstanden, der zusammen mit dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Städte- und Gemeindebund und dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club e. V. (ADFC) erarbeitet wurde.

Der Deutsche Städtetag nimmt Anregungen und Erfahrungsberichte zur Weiterentwicklung der Handreichung gerne entgegen. Zudem ist natürlich von Interesse, von den Mitgliedstädten und betroffenen Städten und Gemeinden über Inhalt und Ausgang etwaiger gerichtlicher Verfahren zum Thema informiert zu werden.

Verkerhswende: Straßenverkehr, Radstraße, ÖPNV

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