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Europa und Internationales 17.07.2026

Europa News 4|2026

Die aktuelle Ausgabe widmet sich u. a.: Berichtsentwurf zu EFRE-Verordnung 2028-2034 im Europaparlament vorgestellt, Rat der EU verabschiedet Schlussfolgerungen zu Wohnungskrise und Europaparlament einigt sich auf Position zur Einführung des digitalen Euro


Die Europa News des Deutschen Städtetages berichten über Neuigkeiten aus der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union sowie dem Ausschuss der Regionen, die aus kommunalpolitischer Perspektive interessant sind. Die aktuelle Ausgabe lesen Sie hier.

Inhaltsverzeichnis

Institutionelles
  • Irland übernimmt EU-Ratspräsidentschaft

Kohäsion

  • Berichterstatter stellen Entwurf zu EFRE-Unterverordnung im REGI-Ausschuss vor

  • Programm zur Woche der Regionen 2026 verfügbar

Wirtschaft

  • Europäisches Semester: Kommission legt länderspezifische Empfehlungen vor

Wohnen

  • Rat der EU verabschiedet Schlussfolgerungen zu Wohnungskrise
  • Europaparlament verlängert Mandat des Sonderausschusses zur Wohnungskrise

Verkehr

  • Kommission möchte nahtlose Buchung von Bahnreisen ermöglichen

Digitales

  • Europaparlament verabschiedet seine Position zum digitalen Euro
  • Bericht zum Stand der digitalen Dekade 2026: Weiterhin strukturelle Defizite in Deutschland bei Glasfaserausbau und Digitalisierung öffentlicher Dienstleistungen
  • Kommission legt Aktionsplan für Cybersicherheit und KI vor

Ukraine

  • Vorübergehender Schutzstatus für Ukrainerinnen und Ukrainer soll bis 2028 verlängert werden

In eigener Sache

  • Fachkommission Wohnungswesen in Brüssel

Anhang

  • Auswahl öffentlicher EU-Konsultationen
  • Auswahl der Stellungnahmen und Entschließungen des Europäischen Ausschusses der Regionen der 172. Plenartagung vom 1./2. Juli 2026

Institutionelles

Am 1. Juli 2026 hat Irland zum achten Mal den Vorsitz im Rat der Europäischen Union übernommen. Dieser rotiert halbjährlich und gibt dem vorsitzenden Mitgliedstaat die Möglichkeit, Prioritäten für die Arbeit der EU zu setzen.

Das Motto der neuen Ratspräsidentschaft lautet „Stärke durch Einheit“, wobei die Themen Wettbewerbsfähigkeit, die Wahrung europäischer Werte sowie Sicherheit besonders hervorgehoben werden. Die Prioritäten stehen im Zeichen der instabilen geopolitischen Lage. Zugleich werden die Verhandlungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2028-2034 die Agenda der irischen Ratspräsidentschaft maßgeblich bestimmen. Der Präsident des Europäischen Rates, Antonio Costa, strebt eine Einigung zur Höhe des Budgets bis Ende des Jahres an. Zu diesem Zweck soll der irische Ratsvorsitz die Verhandlungsbox, die bereits von den vorangegangenen Ratspräsidentschaften begonnen wurde, weiter voranbringen und die Kompromissfindung zwischen den Mitgliedstaaten unterstützen. Irland hebt hervor, dass insbesondere strukturschwache Regionen durch bedarfsgerechte Entwicklungsstrategien und Investitionen gezielt unterstützt werden sollen.

In den kommenden Monaten wird sich die irische Ratspräsidentschaft verstärkt mit dem Zugang zu bezahlbarem Wohnraum beschäftigen. U.a. werden im Rat die Verhandlungen zum Rechtsakt für erschwinglichen Wohnraum (s. Europa News 3/2026), den die Europäische Kommission Anfang September vorstellen wird, beginnen. Auch ein hochrangiger EU-Wohnungsgipfel ist in Irland für das zweite Halbjahr 2026 geplant. Teilnehmen sollen daran u.a. kommunale Vertreter und Wohnungsverbände. Wohnungspolitik ist auch innenpolitisch in Irland eine der Top-Prioritäten.

In seinem Programm hebt Irland die besondere Rolle des Landes auf internationaler Ebene hervor. Aus dem multilateral vermittelten Karfreitagsabkommen von 1998 zur Befriedung des Nordirlandkonflikts leitet das Land eine besondere Verantwortung zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit und des Multilateralismus ab.

Mit der irischen Ratspräsidentschaft beginnt eine neue Trio-Ratspräsidentschaft mit Litauen und Griechenland. (Ber)

Kohäsion

Die Ko-Berichterstatter für die Position des Europäischen Parlaments (EP) zur Unterverordnung für den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), den Kohäsionsfonds und Interreg 2028-2034, Pascal Arimont (EVP/BE) und Marcos Ros Sempere (S&D/ES), stellten am 15. Juli 2026 ihren Berichtsentwurf im Ausschuss für Regionale Entwicklung (REGI) des EP vor. 

Der Entwurf sieht vor, den ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Kommission um deutlich detailliertere Vorgaben zu ergänzen, insbesondere durch genauere Definitionen und thematische Kriterien. Für mehrere Investitionsprioritäten soll nach dem Willen der Ko-Berichterstatter eine Zweckbindung eingeführt werden: 13 Prozent der EFRE-Mittel sollen demnach in nachhaltige, integrierte Stadtentwicklung, 10 Prozent in die Entwicklung ländlicher Gebiete und 10 Prozent in öffentlich geförderten bezahlbaren Wohnraum investiert werden. Für Investitionen in den Wohnungsbau soll eine Antispekulationsklausel in Form eines Weiterverkaufsverbots innerhalb der ersten 10 Jahre für die Bauträger eingeführt werden. Als neue Themenpriorität möchten Arimont und Ros Sempere die kurzfristige Bereitstellung von EFRE-Mitteln für Regionen aufnehmen, die von Naturkatastrophen betroffen sind. Mittel sollen nur bewilligt werden, wenn der Wiederaufbau resilienter erfolgt und die Infrastruktur besser an Klimafolgen angepasst wird. Neue Themenpriorität des EFRE und der Interreg-Programme soll zudem die Verteidigungsfähigkeit werden, insbesondere die Finanzierung von Infrastrukturen mit besonderem Verwendungszweck.

Die Ko-Berichterstatter betonten, dass die Regionen Verhandlungsbefugnis mit der Kommission erhalten sollten, um die regionalen Kapitel im Rahmen der künftigen NRPP direkt mit der EU-Ebene aushandeln zu können. Priorität sei es, dass die Verwaltungsbehörden und Mittelempfänger Rechts- und Planungssicherheit erhielten. Mehrere Vorschläge zur Vereinfachung der Antragstellung sind ebenfalls enthalten. Als Beispiel nannte Arimont die "Small Project Funds" der Interreg-Programme, die vor allem grenzüberschreitenden Veranstaltungen von Vereinen zugutekommen. Für deren Beantragung sollten Antragsteller künftig nur noch zwei statt bisher 60 Seiten Formulare ausfüllen müssen.

In der Debatte des REGI-Ausschusses zum Berichtsentwurf wurde deutlich, dass alle Abgeordneten sich fraktionsübergreifend für eine stärkere Einbindung der Regionen in die Planung und Umsetzung des EFRE aussprechen.

Der Berichtsentwurf wurde deutlich später als ursprünglich geplant vorgestellt, da die Ko-Berichterstatter ihre Vorschläge vor allem mit dem Berichtsentwurf des Europäischen Parlaments zur NRPP-Verordnung abstimmen wollten. Die anderen Abgeordneten des REGI-Ausschusses haben nun über die Sommerpause Zeit, weitere Änderungsanträge einzureichen. Die Frist dafür endet am 3. September 2026. Die Abstimmung des finalen Berichts im Plenum ist für November 2026 angesetzt. (Ber)

Die diesjährige Europäische Woche der Regionen und Städte (EURegionsWeek) steht unter dem Slogan "Starke Regionen, starkes Europa". Sie wird vom 12. bis zum 14. Oktober 2026 erneut vom Ausschuss der Regionen (AdR) und der Europäischen Kommission organisiert und bietet eine Vielzahl von Veranstaltungen, darunter u.a. Workshops zur Rolle und der Bedeutung des ÖPNV in Städten und Regionen, Debatten zur Revitalisierung traditioneller Ökosysteme in europäischen Regionen oder Veranstaltungen zur Kohäsion nach 2027 im Rahmen der Nationalen und Regionalen Partnerschaftspläne (NRPP). Hauptveranstaltungsort ist Brüssel, aber es gibt auch Nebenveranstaltungen in zahlreichen anderen europäischen Städten. In diesem Jahr wird erstmalig ein nachträgliches Abrufen der aufgezeichneten Veranstaltungen über eine "Panoramic AI"-Plattform ermöglicht.

Zur EURegionsWeek ist bis zum 30. September 2026 eine Anmeldung unter dem jeweiligen Programmpunkt über den Dienst "EU-Login" möglich. Hier finden Sie eine entsprechende Anleitung für die Einrichtung eines EU-Login. (Kon)

Wirtschaft

Die Europäische Kommission hat am 3. Juni 2026 das Frühjahrspaket des Europäischen Semesters vorgelegt. Über das Europäische Semester koordiniert die EU die Wirtschafts- und Sozialpolitik und legt für jeden Mitgliedstaat Länderberichte und länderspezifische Empfehlungen vor. 

Im Länderbericht für Deutschland stellt die Kommission fest, dass die Diversifizierung der Wirtschaft, die Modernisierung des Staates und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des Binnenmarkts weiterhin Prioritäten bleiben. Der Binnenmarkt spiele eine entscheidende Rolle für den Wohlstand Deutschlands – etwa die Hälfte der deutschen Ausfuhren verbleibt in der EU (während 9 Prozent in die USA und 5 Prozent nach China gehen). Eine Vertiefung des Binnenmarkts könnte für Deutschland ein zusätzliches BIP-Wachstum von 3 Prozent bedeuten. Deutschlands Wirtschaftsentwicklung habe sich aufgrund der geopolitischen Entwicklungen verlangsamt. Die Abhängigkeit von Lieferketten und Energieimporten verlange nach einer Stärkung der strategischen Autonomie. Gleichzeitig bestehe Investitionsbedarf bei der Dekarbonisierung und der digitalen Transformation. 

Komplexe Verwaltungsvorgänge und bürokratische Hürden hemmten die Dynamik zur Wirtschaftsentwicklung. Es gebe fragmentierte Zuständigkeiten und es fehlten gemeinsame Standards zwischen den Ebenen des Staats, was die Modernisierung und Digitalisierung behindere. Regeln für Unternehmen müssten laut Kommission deutlich vereinfacht und Verwaltungsprozesse beschleunigt werden, um unternehmerische Tätigkeiten zu entlasten. Die Verfügbarkeit digitaler öffentlicher Dienste für Unternehmen liege immer noch unter dem EU-Durchschnitt. Die Einbindung der Interessenträger sei formell zwar gut entwickelt, allerdings würden bei Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Länder und Kommunen haben, diese nicht immer berücksichtigt. Offene öffentliche Konsultationen seien zudem selten, und Interessenträger bemängelten die kurzen Konsultationszeiträume. Außerdem gebe es keine einheitliche öffentlich zugängliche Plattform, um Umsetzungsrisiken und Verwaltungsaufwand frühzeitig zu ermitteln.

In den länderspezifischen Empfehlungen (LSE) ist im Vergleich zu früheren LSE zu beobachten, dass Wettbewerbsfähigkeit und Innovation stärker im Fokus stehen. Mehr öffentliche Mittel für technologieintensive und transformative Innovationen werden empfohlen, sowie Erleichterungen für die kommerzielle Verwertung von Forschungsergebnissen. Der Zugang zu Finanzmitteln für Start-Up- und Scale-Up-Unternehmen soll zudem verbessert werden. Die Kommission empfiehlt, den Ausbau digitaler Kommunikationsnetze, insbesondere Glasfasernetze, schneller voranzutreiben. Auch das Thema Wohnraum wird von den LSE 2026 aufgegriffen. Die Wohnungsbauinvestitionen sind in Deutschland 2025 im fünften Jahr in Folge und damit seit 2020 um 20 Prozent zurückgegangen, was zu Problemen mit bezahlbarem Wohnraum und zur allgemeinen wirtschaftlichen Stagnation beitrug. Durch verbesserte Bedingungen für Wohnbauinvestitionen sollte Wohnraum bezahlbarer werden, zum Beispiel durch vereinfachte Vorschriften und Verfahren und die Überarbeitung des Mietrechts. Zusätzliche Baugrundstücke sollten zudem erschlossen und der soziale Wohnungsbau gestärkt werden. 

Im Bereich der Kohäsion sieht die Kommission die systematische, sinnvolle und zeitnahe Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, der Sozialpartner, der Zivilgesellschaft und anderer relevanter Interessenträger als unerlässlich an. So könne sichergestellt werden, dass die erfolgreiche Umsetzung der Finanzierungsinstrumente der Union auf breiter Basis eigenverantwortlich mitgetragen wird, auch im Rahmen des Europäischen Semesters. Die kohäsionspolitischen Programme, die in Deutschland Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) und dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) beinhalten, werden langsamer als im EU-Durchschnitt umgesetzt, sowohl was die Auswahl der Projekte als auch die Auszahlungen betrifft. (Fia)

Wohnen

Am 29. Juni 2026 haben die für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz zuständigen Minister der EU-Mitgliedstaaten (EPSCO) Schlussfolgerungen zu Wohnraum und dessen Zusammenhang mit dem demografischen Wandel angenommen. Darin wird festgestellt, dass die Wohnraumkrise starke Auswirkungen auf die Kohäsion, den Binnenmarkt und Nachhaltigkeitsaspekte hat und daneben Aspekte wie Inklusion, Familiengründungen und Arbeitskräftemobilität beeinflusst. Problemfaktoren seien dabei u.a. die Flächenknappheit, die steigenden Baukosten sowie Kurzzeitvermietungen. Insbesondere habe die Wohnraumkrise in den letzten Jahren einen immer stärker ins Gewicht fallenden generationsübergreifenden Charakter entwickelt. 

Um dieses Problem zu adressieren, sollen Städte, Gemeinden und Regionen gegenüber den nationalen Regierungen ihre Belange stärker bei der Entscheidungsfindung und Planung vortragen können. Auch sollen mehr öffentliche Investitionen getätigt und die Umwandlung bestehender Gebäude in Wohnraum vorangetrieben werden. Dazu seien laut dem Ministerrat Anstrengungen beim Abbau von Bürokratie, die verstärkte Ermittlung von Leerstand sowie von Obdachlosigkeit, unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklungen, unerlässlich. Auch Umwelterwägungen seien ganzheitlich in der Wohnungspolitik zu berücksichtigen, wobei jedoch auch auf möglichst erschwingliche Bauten zu setzen sei. Unterstützend soll die Kommission die Mitgliedstaaten sowie die lokale Ebene stärker fördern, u.a. im Rahmen der Europäischen Allianz für Wohnraum sowie der gesamteuropäischen Investitionsplattform der Europäischen Investitionsbank (EIB).

Daneben hat die Kommission einen Aufruf zur Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Finanzierung von sozialem, bezahlbarem und nachhaltigem Wohnraum veröffentlicht. Der Aufruf läuft bis zum 16. August 2026 und soll den Austausch von Best Practices zur speziellen Förderung von bezahlbarem Wohnraum, Studentenwohnheimen, seniorengerechten Wohneinheiten und der energetischen Sanierung ermöglichen. 

Zusätzlich können bis zum 30. September 2026 Stellungnahmen für das geplante Vereinfachungspaket für Wohnraum eingereicht werden. Ziel ist es, die Auswirkungen von EU-Rechtsvorschriften auf den Wohnungsmarkt anhand von konkreten Beispielen herauszuarbeiten und so Vereinfachungen u.a. bei der Vergabe, der Planung, der Landnutzung sowie der Kreislaufwirtschaft zu erreichen. (Kon)

Das Europäische Parlament hat am 7. Juli 2026 beschlossen, die Amtszeit seines Sonderausschusses zur Wohnungskrise (HOUS) um sechs Monate zu verlängern. Zudem sollen seine Zuständigkeiten auf die Überwachung, Bewertung und Förderung von EU-Lösungen im Wohnungswesen erweitert werden. 

Zu den Aufgaben des Sonderausschusses in den kommenden sechs Monaten zählen unter anderem die Beteiligung am für das Jahr 2027 geplanten Vereinfachungspaket ("Wohnungs-Omnibus") und die Begleitung der Umsetzung der neuen paneuropäischen Investitionsplattform für bezahlbaren und nachhaltigen Wohnraum der Europäischen Investitionsbank. Zudem wird der Sonderausschuss die Vorbereitungen für den EU-Wohnungsgipfel 2026 unterstützen und die Nachverfolgung der Ergebnisse gewährleisten. 

Insgesamt soll die Verlängerung dem HOUS-Ausschuss ermöglichen, die Umsetzung der Empfehlungen aus der Entschließung des Parlaments zu Lösungsansätzen für die Wohnraumkrise von 10. März 2026 zu überwachen. (Ber)

Verkehr

Die Europäische Kommission hat am 13. Mai 2026 ein „Passagierpaket“ vorgestellt. Das Paket beinhaltet drei Gesetzesvorschläge, die die Planung und Buchung für Regional-, Fern-, sowie grenzüberschreitende Bahnreisen, an denen mehrere Betreiber beteiligt sind, vereinfachen sollen. Zugleich sollen die Fahrgastrechte auf die gesamte Reisekette ausgeweitet werden. Momentan ist der Schutz der Fahrgäste bei Bahnfahrten mit mehreren Fahrkarten verschiedener Eisenbahnunternehmen und Verkehrsverbünde eingeschränkt. 

Nach dem Willen der Kommission sollen Fahrgäste künftig Dienstleistungen verschiedener Bahnunternehmen vergleichen und in einem Einzelticket erwerben können. Dabei handelt es sich um ein neues juristisches Konstrukt, d.h. mehrere Tickets müssen in einer einzigen Transaktion erworben werden. Dies soll über unabhängige Ticketing-Plattformen oder den Ticketing-Service eines Bahnbetreibers möglich sein. Es obliegt dabei den Plattformen zu gewährleisten, dass die angebotenen Verbindungen ausreichend Umsteigezeit zwischen verschiedenen Zügen beinhalten und so realistisch durchführbar sind. Bei verpassten Verbindungen während Bahnfahrten mit mehreren Betreibern sollen Fahrgäste mit einem Einzelticket von einem umfassenden Schutz der Fahrgastrechte profitieren, einschließlich anderweitiger Beförderung, Erstattung oder Entschädigung. 

Für Ticketing-Plattformen sollen neuen Verpflichtungen eingeführt werden, um einen fairen Zugang zum Verkauf von Tickets und die neutrale Darstellung von Reiseoptionen sicherzustellen. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Verkehrsunternehmen faire, angemessene und diskriminierungsfreie kommerzielle Vereinbarungen mit Ticketing-Plattformen schließen können. (Ber)

Digitales

Am 9. Juli 2026 hat das Plenum des Europäischen Parlaments in Straßburg seine Verhandlungsposition zum "Single Currency Package" verabschiedet, zu dem auch die Einführung des digitalen Euro zählt. 

Danach soll der digitale Euro eine neue, elektronische Form von Geld sein, die von der Europäischen Zentralbank (EZB) ausgegeben wird und sowohl online als auch offline funktionieren soll. Offline-Zahlungen mit dem digitalen Euro sollen über transportierbare Speichermedien abgewickelt werden, auf denen eine bestimmte Summe an Offline-Geld abgelegt ist. Gehen diese verloren, ist automatisch auch die darauf gespeicherte Geldsumme verloren – ähnlich wie beim Bargeld. 

Der digitale Euro soll das Bargeld ergänzen. Die Parlamentsposition sieht vor, die Länder des Euro-Währungsgebietes zu verpflichten, weiterhin Bargeld bereitzustellen und dessen Verfügbarkeit, insbesondere für ältere Menschen und Menschen ohne Zugang zum traditionellen Bankensystem, regelmäßig zu überwachen. Der digitale Euro soll außerdem umfassenden Datenschutz gewährleisten. Transaktionen sollen überprüft werden, ohne dass dabei personenbezogene Daten offengelegt werden. Das Europaparlament möchte außerdem Unternehmen verpflichten, den digitalen Euro zu akzeptieren. Ausnahmen sollen für Selbstständige und Kleinunternehmen gelten. Umgekehrt sollen Unternehmen aber auch nicht Bargeld verbieten dürfen. 

Grundlegende Dienstleistungen wie die Eröffnung eines Kontos mit digitalem Euro und der Zugang zu mindestens einem Zahlungsinstrument sollen von den Banken kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Zusätzliche Dienste können kostenpflichtig angeboten werden. Um zu vermeiden, dass der digitale Euro nicht als Wertaufbewahrungsmittel genutzt wird, soll eine Obergrenze für die Menge an digitalem Euro, die eine Einzelperson maximal halten darf, eingeführt werden. Dies soll die Stabilität der Bankeinlagen und des Finanzsystems sicherstellen.

In Kürze werden nun die sogenannten Trilogverhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU starten. Der Rat hatte sich bereits im Dezember 2025 auf eine Verhandlungsposition geeinigt. Eine politische Einigung zwischen den beiden Institutionen wird bis Ende 2026 angestrebt. Der digitale Euro könnte im Anschluss frühestens 2029 flächendeckend eingeführt werden. (Ber)

Am 17. Juni 2026 hat die Europäische Kommission ihren jährlichen Fortschrittsbericht zur Digitalen Dekade veröffentlicht. Darin wird der Stand der Umsetzung der Digitalziele bis 2030 bewertet. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass die EU insgesamt beim Ausbau der digitalen Infrastruktur, der Digitalisierung öffentlicher Dienstleistungen und der Nutzung digitaler Technologien weitere Fortschritte erzielt habe, aber nach wie vor erhebliche strukturelle Defizite insbesondere bei der technologischen Souveränität bestünden. Um die Ziele der Digitalen Dekade 2030 zu erreichen, fordert die Kommission die EU-Mitgliedstaaten auf, ihre nationalen Fahrpläne mit konkreten und finanziell abgesicherten Maßnahmen zu aktualisieren und künftige Investitionen stärker an den Zielen der Dekade auszurichten. Dabei sollen auch Mittel aus dem nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen, insbesondere aus den nationalen und regionalen Partnerschaftsplänen (NRPP) und dem neuen Europäischen Wettbewerbsfonds verwendet werden.

Zu den Fortschritten zählt insbesondere der Ausbau der digitalen Infrastruktur. Die grundlegende 5G-Abdeckung erreiche mittlerweile 96,8 Prozent der Haushalte in der EU. Die KI-Nutzung stieg innerhalb eines Jahres um rund 48 Prozent. Zudem nehme die Nutzung digitaler Technologien in der Wirtschaft weiter zu: Rund 47 Prozent der Unternehmen nutzen nunmehr Cloud-Dienste und knapp 40 Prozent Datenanalysen.

Großen Handlungsbedarf sieht die Kommission bei strategischen Schlüsseltechnologien. In diesem Bereich liege die EU hinter ihren eigenen Zielsetzungen zurück, etwa bei ihrem Anteil am weltweiten Halbleitermarkt, bei dem sie derzeit nur bei rund 9 Prozent statt der anvisierten 20 Prozent bis 2030 liege. Erhebliche Abhängigkeiten von außereuropäischen Anbietern bestehen weiterhin bei Cloud-Diensten, Cybersicherheit und weiteren Schlüsseltechnologien. Der Einsatz fortgeschrittener Technologien werde zudem durch fehlende digitale Kompetenzen, den begrenzten Zugang zu Daten und Infrastruktur sowie den Fachkräftemangel erschwert. Darüber hinaus verweist der Bericht der Kommission auf gesellschaftliche Herausforderungen, u.a. im Umgang mit Desinformation, Deepfakes und KI-generierten Inhalten.

Im Länderbericht für Deutschland hebt die Kommission die starke Position des Landes bei Zukunftstechnologien wie Halbleitern und Quantentechnologien positiv hervor. Auch die Einrichtung eines neuen Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung wird begrüßt, da es neue Impulse für die Verwaltungsmodernisierung setzen könne. Strukturelle Defizite sieht der Bericht weiterhin beim Glasfaserausbau, der Digitalisierung öffentlicher Dienstleistungen und der Einführung fortgeschrittener digitaler Technologien. Der deutsche nationale Fahrplan zur digitalen Dekade umfasst derzeit 50 Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rund 102 Milliarden Euro, von denen rund 47 Milliarden aus öffentlichen Haushalten finanziert werden. (Ber)

Die Europäische Kommission hat am 7. Juli 2026 den Aktionsplan für Cybersicherheit und KI vorgestellt. Er soll eine strukturierte und zielgerichtete Antwort auf die Risiken im KI-Bereich bieten. Dazu soll im Kern der Missbrauch von fortgeschrittenen KI-Modellen verhindert werden. Gleichzeitig sollen die Chancen stärker genutzt werden, die KI für die Cybersicherheit bieten kann. Bereits bestehende KI-Fähigkeiten sollen genutzt werden, um Risiken frühzeitig zu erkennen. 

Der Aktionsplan der Kommission sieht vor, dass KI-Modelle im Einklang mit der KI-Verordnung, welche am 2. August 2026 offiziell in Kraft tritt, vor ihrem Einsatz auf Risiken für die Cybersicherheit überprüft werden müssen. Dazu ist bis 2027 der Aufbau einer EU-Evaluierungsstruktur geplant, für die die Kommission einen Aufruf starten wird und die bei der Bewertung von KI-Fähigkeiten und Risiken helfen soll. Zudem sollen die heimischen KI-Kapazitäten durch bereits bestehende Programme (u.a. dem Paket zur technologischen Souveränitäts. Europa News 3/2026) und zusätzliche private Investitionen weiter ausgebaut werden. Außerdem soll eine Plattform zum Testen von KI eingerichtet werden, durch die insbesondere Akteure der kritischen Infrastruktur, u.a. die öffentlichen Verwaltungen, Kenntnisse über die risikofreie KI-Nutzung erlangen können. Dazu soll die Zusammenarbeit zwischen Behörden und der EU-Agentur für Cybersicherheit (ENISA) intensiviert werden, um gemeinsam eine Anleitung für den Zugang zu fortschrittlichen KI-Modellen zu entwickeln. Die Maßnahmen erfolgen ergänzend zu weiteren Schritten der Kommission, u.a. der Cyberresilienz-Verordnung, welche Ende 2027 in Kraft tritt. (Kon)

Ukraine

Die Europäische Kommission hat am 26. Juni 2026 einen Vorschlag veröffentlicht, um die Anwendung der sogenannten Massenzustrom-Richtlinie für im Zuge des russischen Angriffskrieges aus der Ukraine geflüchtete Menschen um ein weiteres Jahr bis zum 4. März 2028 zu verlängern. Die Bestimmungen der Richtlinie werden seit Beginn des Krieges 2022 in der EU angewendet. Im Zuge der diesjährigen Verlängerung des Schutzstatus soll es nach Vorstellung der Kommission Einschränkungen für in der Ukraine wehrpflichtige Personen geben. Dies betrifft in der Regel Männer im Alter von 23 bis 60 Jahren. Diese sollen zukünftig statt dem Schnellverfahren ein reguläres Asylverfahren auf individueller Ebene durchlaufen. Personen, die bereits unter dem vorübergehenden Schutz in der EU stehen, sind von dieser Änderung nicht betroffen. Die Kommission begründet ihren Vorschlag mit der anhaltend schwierigen Lage in der Ukraine und der Notwendigkeit der Landesverteidigung gegen die fortwährende russische Aggression. 

Im April 2026 standen 4,37 Millionen Geflüchtete aus der Ukraine in der gesamten EU unter dem vorübergehenden Schutzstatus, darunter etwa 1,28 Millionen in Deutschland. Die Kommission rief die EU-Mitgliedstaaten erneut dazu auf, Vorbereitungen für einen rechtlichen Übergang aus dem vorübergehenden Schutz in andere Formen des Aufenthaltsstatus im Einklang mit der Empfehlung des Rates der EU von September 2025 zu treffen. 

Der Vorschlag zur verlängerten Anwendung der Massenzustrom-Richtlinie muss nun von den Mitgliedstaaten im Rat angenommen werden. Die Bestimmungen zur Aufhebung des Schutzstatus‘ für wehrpflichtige Personen treten am Tag nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft, die übrigen Bestimmungen zur Verlängerung des Status‘ ab dem 5. März 2027. (Ber)

In eigener Sache

Die Fachkommission Wohnungswesen des Deutschen Städtetages führte ihre Sitzung am 30. Juni bis 1. Juli 2026 im Brüsseler Büro des Deutschen Städtetages durch. Dabei stand der Aktionsplan für erschwingliches Wohnen der Kommission im Zentrum (s. Europa News 6/2025). Die Mitglieder diskutierten mit Stefan Moser, dem stellvertretenden Leiter der "Task Force Housing" der Europäischen Kommission, und weiteren Gäste die Frage, wie die EU bezahlbaren Wohnraum finanziell unterstützen könne. Wichtig war der Fachkommission, dass EU-Mittel die Städte sinnvoll und ergänzend unterstützen, zum Beispiel bei der Schaffung von Wohnraum für spezifische Gruppen wie Studierende, Auszubildende, Obdachlose, Migranten usw. Stefan Moser gab auch einen Ausblick auf den für September 2026 angekündigten Rechtsakt für bezahlbares Wohnen. Notwendig sei ein Handeln der Kommission, da der Mangel an bezahlbarem Wohnraum das drängendste Problem für die Bürgerinnen und Bürger in den Städten sei, wie ein Eurobarometer 2025 ausmachte. Die Kommission untersuche nun, welche Entwicklungen auf die Nachfrage nach Wohnraum wirken und welche auf die Beschränkung des Angebots. Konkret möchte die Kommission durch den Rechtsakt vor allem Kurzzeit-Vermietungen in Gebieten mit knappem Wohnraum entgegenwirken. 

Die Fachkommission des Deutschen Städtetages traf sich im Rahmen ihrer Sitzung auch mit dem Abgeordneten Jens Geier (S&D) im Europäischen Parlament. Auch in diesem Gespräch ging es um die sinnvolle Verwendung europäischer Förder- und Finanzmittel, um die Städte bei der Schaffung bezahlbaren Wohnraums zu unterstützen. Mit Beispielen aus der Praxis machten die Mitglieder der Fachkommission zudem deutlich, wie wichtig eine vereinfachte und praktikablere EU-Regulierung im Bereich Wohnungswesen wäre. (Fia)

Redaktion:
Lina Furch (verantwortlich)

Autorinnen und Autoren:
Ulrich Fikar (fia), Yannik Bernardi (ber) und Marc Konjuhi (kon)