Europa News 3|2026
Die Europa News des Deutschen Städtetages berichten über Neuigkeiten aus der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union sowie dem Ausschuss der Regionen, die aus kommunalpolitischer Perspektive interessant sind. Die aktuelle Ausgabe lesen Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Kohäsion
- Europäische Staats- und Regierungschefs diskutieren Mehrjährigen Finanzrahmen
- EP-Berichterstatter fordern kommunale Mitsprache und Mindestquoten in Verordnung über die nationalen und regionalen Partnerschaftspläne
Forschung
- Neuer Aktionsplan für Städte und Regionen in der Forschungspolitik
Wohnen
- Europäisches Parlament fordert Aufstockung des Mehrjährigen Finanzrahmen für 2028–2034
Soziales
- Paket zur Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung
Digitales
- Europäische Kommission stellt "Paket zur Technologiesouveränität" vor
- Vorläufige Einigung zum Digital-Omnibus zur künstlichen Intelligenz
Umwelt
- Europäisches Parlament stimmt für zeitweise Aussetzung der Herstellerverantwortung in Kommunalabwasserrichtlinie
Inneres
- Europäische Kommission empfiehlt Aufhebung von Grenzkontrollen im Schengen-Raum
Migration
- GEAS tritt in Kraft
- Einigung zur Rückführungsrichtlinie
Energie
- Empfehlungen der Kommission zum Bürger-Energiepaket
Stadtentwicklung
- Neues Europäisches Bauhaus: Ratsempfehlung und Aufruf zur Förderung der Wiederbelebung von Stadtvierteln
Anhang
- Auswahl öffentlicher EU-Konsultationen
- Auswahl der Stellungnahmen und Entschließungen des Europäischen Ausschusses der Regionen der 171. Plenartagung vom 6./7. Mai 2026
Kohäsion
Beim Europäischen Rat am 18. und 19. Juni 2026 führten die Staats- und Regierungschefs einen Austausch zur Verhandlungsbox der zyprischen Ratspräsidentschaft zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Die zyprische Ratspräsidentschaft hatte den Mitgliedstaaten zuvor ihren Haushaltsvorschlag für den nächsten MFR vorgelegt, der eine Kürzung um 2 Prozent gegenüber den Vorschlägen der Kommission vom Juli 2025 vorsieht, einschließlich einer Kürzung um 3,9 Prozent beim Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit und beim Fonds "Global Europe". Die Mittel der ersten Säule für die Gemeinsame Agrarpolitik und die Kohäsionspolitik wurden von den Kürzungen ausgenommen. Grund dafür sei, dass diese Posten bereits im ursprünglichen Vorschlag der Kommission gekürzt wurden.
Im Ergebnis forderte der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen die künftige irische Ratspräsidentschaft auf, die Arbeit an der Verhandlungsbox bis zum nächsten EU-Gipfel im Oktober 2026 fortzusetzen, mit dem Ziel einer zeitnahen Einigung. Eine endgültige Einigung soll bis spätestens Ende 2026 vorliegen, damit die entsprechenden Rechtsakte 2027, vor Start der neuen Haushaltsperiode, angenommen werden können.
Die Debatte über neue Eigenmittel wird derweil entscheidend sein, um die Unterstützung der Mitgliedstaaten für den Haushalt zu sichern. Die Kommission schlug eine Reihe neuer Eigenmittel vor, darunter eine Steuer auf Elektronikschrott, auf den Umsatz großer Unternehmen (CORE), auf Tabakverbrauchssteuern sowie auf Einnahmen aus den Emissionshandelssystemen (ETS). Es scheint insgesamt Konsens zu bestehen, dass neue Eigenmittel notwendig sind.
Unmittelbar vor dem Europäischen Rat konnten sich die Mitgliedstaaten auf partielle Einigungen zu den Vorschlägen für das Programm "Global Europe", dem europäischen Wettbewerbsfonds und der Verordnung für die Pläne für nationale und regionale Partnerschaften (NRPP) einigen.
(Fia)
Am 11. Mai 2026 haben die drei Berichterstatter Elsi Katainen (Finnland, Renew) für den Agrarausschuss, Andrey Novakov (Bulgarien, EVP) für den Ausschuss für regionale Entwicklung und Karlo Ressler (Kroatien, EVP) für den Haushaltsausschuss einen Berichtsentwurf zum Vorschlag für eine Verordnung über die nationalen und regionalen Partnerschaftspläne (NRPP) vorgelegt. Sie fordern mehr Beteiligung der regionalen und lokalen Ebene in Vorbereitung, Umsetzung, Überwachung und Evaluierung der NRPP ein und eine verbindliche Stärkung des Partnerschaftsprinzip in wichtigen Artikeln. Der Plan soll verbindliche territoriale Kapitel aufweisen.
Die Mitgliedsstaaten sollen zudem unter Einbezug der territorialen Gebietskörperschaften einen vorbereitenden Dialog mit der Kommission aufnehmen. Auch fordern die Berichterstatter eine Mindestquote von 11 Prozent des dem Mitgliedstaat im Rahmen des nationalen Reformprogramms zugewiesenen Gesamtbetrags aus dem EFRE ein. Diese Quote soll für integrierte Strategien zur territorialen und städtischen Entwicklung bereitgestellt werden. Spezifische Förderziele wie urbane Mobilität, erschwingliches Wohnen und Erhalt von kulturellem Erbe sollen die NRPP unterstützen. Abgeordnete konnten bis zum 16. Juni Änderungsanträge zum Berichtsentwurf einbringen. Im Anschluss finden die Beratungen der Berichterstatter über mögliche Kompromissanträge statt. Eine Annahme in den Ausschüssen ist derzeit für November 2026 geplant.
Die Geschäftsstelle hatte gegenüber den Abgeordneten insbesondere im Ausschuss für regionale Entwicklung die Interessen der Städte vorgebracht und sieht zentrale Punkte in dem Berichtsentwurf aufgegriffen. Auch wenn noch wichtige Abstimmungen anstehen, ist bereits eine gute Grundlage für die weiteren Verhandlungen geschaffen worden. (Fia)
Forschung
Die Europäische Kommission und der Ausschuss der Regionen (AdR) haben am 24. April 2026 einen gemeinsamen Aktionsplan zur Stärkung der Rolle sowie die aktive Beteiligung von Städten und Regionen in Forschung und Innovation veröffentlicht. Der Plan baut auf der bisherigen Zusammenarbeit der Kommission und des AdR auf und soll politischen Entscheidungsträgerinnen und -trägern sowie der lokalen Ebene einen Leitfaden für weitere ebenen-übergreifende Kooperationsschritte an die Hand geben. Zudem hebt er die Rolle der lokalen und regionalen Ebene zur Umsetzung der europäischen Dimension der Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Kohäsion hervor.
Dazu sieht der Plan folgende Prioritäten vor:
- Aufbau resilienter lokaler Innovationsökosysteme
- Förderung inklusiver Innovationen zur Unterstützung des grünen sowie digitalen Wandels
- Erhöhung der Sichtbarkeit von Fördermöglichkeiten und Ergebnissen erfolgreich durchgeführter Investitionspakete im Rahmen des EU-Förderprogramms Horizon Europe
- Stärkung evidenzbasierter Politikgestaltung in den Regionen, einschließlich territorialer Vorausschau und Resilienz
Diese Prioritäten sollen durch die Umsetzung von elf flexibel gestalteten Maßnahmen bis zum Ende des Mandats der Kommission 2029 erreicht werden, u.a. durch den stärkeren Einbezug von AdR-Mitgliedern sowie die stärkere Berücksichtigung der regionalen Perspektive in der Umsetzung des Europäischen Forschungsraums, einer verbesserten Zusammenarbeit mit Horizon Europe sowie eines regelmäßigeren Austauschs zwischen den Akteuren. (Kon)
Wohnen
Die Kommission erörterte im Juni die Umsetzung des von ihr vorgelegten Europäischen Plans für erschwinglichen Wohnraum und blickte voraus auf einen Rechtsakt für erschwingliches Wohnen.
Dazu diskutierten am 8. Juni 2026 in einem Stakeholder-Workshop Regionen, Städte und deren Verbände mit der Kommission über aktuelle Modelle des kommunalen Wohnungsbaus aus verschiedenen EU-Staaten. Dabei wurde ein Projekt von der Gewoba Bremen vorgestellt. Als Schlussfolgerung hielt die Kommission fest, dass Wohnungssysteme mit einer starken nicht-profitorientierten Säule sich als resilienter gegen die Auswirkungen von Mieterhöhungen und Druck auf finanzielle Belastbarkeit erweisen als marktorientierte Systeme. Kommunaler Wohnungsbau sei zentral um soziale Inklusion, wirtschaftliche Stabilität und Resilienz zu stärken, gerade in Krisenzeiten.
In einem Fachgespräch mit Matthew Baldwin, Leiter der Housing Task Force der Kommission und Dr. Michael Stierle, Chef-Ökonom der Housing Task Force diskutierte der Deutsche Städtetag am 11. Juni 2026 über den Stand des im Dezember vorgeschlagenen europäischen Plans für erschwinglichen Wohnraum und den bevorstehenden Rechtsakt. Das Fachgespräch fand im Anschluss der Sonder-Bauministerkonferenz in Berlin statt, wo die Kommission über ihre Vorhaben berichtete.Darauf folgte ein Austausch des Deutschen Städtetages mit der Housing Task Force der Kommission im Rahmen der Initiative PlaningMatters am 12. Juni 2026. Die Initiative brachte Stadtplanende aus verschieden europäischen Städten an den Tisch, um der Kommission die Auswirkungen von europäischen Gesetzen auf die Flächennutzung zu verdeutlichen.
Am 19. Juni 2026 wurde die "European Housing Alliance" von der Kommission offiziell gestartet. In einer hybriden Veranstaltung wurden die Erwartungen an die Allianz erörtert, ihre Funktionsweise sowie die wichtigsten Themen, die sie behandeln soll. Als Hauptprioritäten wurden unter anderem die Mobilisierung von Investitionen für den Wohnungsbau und kurzfristige Abhilfemaßnahmen, etwa die Umwidmung von bereits existierenden Gebäuden für Wohnraum, identifiziert. Die Allianz soll anhand eines jährlichen Arbeitsprogramms arbeiten.
Es wurde deutlich, dass der Rechtsakt für erschwingliches Wohnen, der noch dieses Jahr vorgelegt werden soll, ein zentraler Baustein des Aktionsplans sein wird. Die Kommission will sich im Rechtsakt auf die Regelungen kurzfristiger Mietverhältnisse konzentrieren und beschreiben, wie Städte und Regionen Einschränkungen dieses Angebots in Gebieten mit angespanntem Wohnraum rechtssicher vornehmen können. Denkbar wären auch Vorgaben oder unverbindliche Empfehlungen, wie Städte das Wohnungsangebot erweitern können. Vermutlich Anfang 2027 soll ein Vereinfachungspaket Wohnen im sogenannten Omnibusverfahren folgen, bei dem es um den Abbau von bürokratischen Vorgaben beispielsweise bei Baugenehmigungen gehen soll. (Fia)
Soziales
Am 6. Mai 2026 legte die Kommission ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung vor. Angesichts steigender Lebenshaltungskosten, der sich verschärfenden Wohnungskrise und zahlreicher Arbeitsmarkthindernisse verfolgt sie das Ziel, Armut in der EU bis 2050 zu überwinden und die Zahl betroffener Menschen bis 2030 um rund 15 Millionen zu senken. Die Vorschläge setzen vor allem auf koordinierende und unterstützende Instrumente wie Leitlinien, Empfehlungen und Überwachungsmechanismen.
Die erste EU-Strategie zur Armutsbekämpfung soll hochwertige Beschäftigung fördern, Altersarmut bekämpfen, ausgegrenzte Personen in den Arbeitsmarkt integrieren und staatliche Dienstleistungen verbessern. Durch stärkere Vernetzung und Kooperation sollen Arbeitsmarktintegration und Vermittlung beschleunigt werden. Ein Leitliniendokument unterstützt nationale und lokale Behörden bei der Entwicklung eigener Armutsstrategien. Bestehende EU-Programme (beispielsweise ESF+) sollen stärker auf Armutsbekämpfung ausgerichtet werden. Für 2027 ist die Veröffentlichung weiterer empirisch gestützter Leitlinien vorgesehen. Konsultationen mit den Sozialpartnern sollen in der zweiten Jahreshälfte 2026 stattfinden.
Auch hat die Kommission einen unverbindlichen Vorschlag für Empfehlungen des Rates zur Bekämpfung der Ausgrenzung von Wohnraum vorgestellt. Der Schwerpunkt liegt hier beim sogenannten "Housing First" Ansatz, wonach stabile Wohnverhältnisse als Ausgangspunkt von Integration in das soziale und gesellschaftliche Gefüge gesehen werden. Obdachlosigkeit und andere prekäre Wohnverhältnisse sollen durch eine verstärkte Unterstützung der lokalen Ebene bekämpft werden, insbesondere durch die Entwicklung neuer Strategien, um vermehrt sozialen bzw. bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Dies soll u.a. durch straffere Bauvorschriften und die intensivere Nutzung öffentlicher Flächen sowie eine gute Anbindung an bestehende Infrastrukturen erreicht werden. Damit könne laut der Kommission sichergestellt werden, dass eine bessere Kohärenz von Arbeits-, Gesundheits-, Sozial- und Wohnungspolitik geschaffen wird.
Mit der Mitteilung zur Stärkung der Europäischen Garantie für Kinder möchte die Kommission durch eine stärkere Einbindung der lokalen Ebene die wirtschaftliche Situation von Familien verbessern und den Zugang zu Bildung, Gesundheit und Wohnraum erleichtern. Hierzu sollen gemeinsam mit dem Ausschuss der Regionen Aktionspläne entwickelt und der Austausch mit dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss intensiviert werden. Zudem hat die Kommission die Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bis 2030 weiterentwickelt. Schwerpunkte sind der Arbeitsmarkt, die Barrierefreiheit von Dienstleistungen, Mobilität sowie der Digital- und Verkehrssektor. (Kon)
Digitales
Am 3. Juni 2026 stellte die Europäische Kommission mehrere Gesetzesinitiativen als Teil eines "Pakets zur Technologiesouveränität" vor. Ziel ist es, die Kapazitäten Europas im Bereich digitaler Schlüsselindustrien zu stärken. In dem Paket sind ein Chip-Gesetz 2.0 für den Aufbau modernster Halbleitertechnologien, ein Cloud- und KI-Entwicklungsgesetz, eine Open-Source-Strategie und ein strategischer Fahrplan für Digitalisierung und KI im Energiesektor enthalten.
Für die Städte sind vor allem das Cloud- und KI-Entwicklungsgesetz und die Open-Source-Strategie relevant.
Das Gesetz sieht eine verpflichtende Risikoanalyse bei der Cloud-Nutzung vor. Öffentliche Behörden müssen demnach künftig bewerten, welches Sicherheits- und Souveränitätsniveau für ihre jeweiligen Cloud-Anwendungen notwendig ist. Um diese Bewertung zu erleichtern, führt das Gesetz einen "Rahmen für die Cloud-Souveränität" ein. Dieser besteht aus vier Stufen, für die Kriterien in der Verordnung festgelegt werden. Für besonders sensible Anwendungsbereiche dürfen Kommunen dann nur noch Cloud-Dienste mit höheren Souveränitätsstufen verwenden. Allgemein soll die Einführung von KI- und Cloud-Anwendungen im öffentlichen Sektor beschleunigt und der Austausch von Daten und KI-Modellen zwischen Behörden durch das Gesetz gefördert werden. Dafür ist u.a. vorgesehen, dass öffentliche Verwaltungen in Zukunft Open-Source-Software stärker über gemeinsame Kataloge veröffentlichen, teilen und wiederverwenden.
Die Open-Source-Strategie sieht den Ansatz "Open Source First" als Leitstrategie für öffentliche Verwaltungen vor. Diese sollen künftig stärker Open-Source-Lösungen und offene Standards berücksichtigen. Dadurch sollen Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern reduziert und die digitale Souveränität des öffentlichen Sektors gestärkt werden. Nach dem Willen der Kommission sollen Behörden ihre Ausschreibungen und Bewertungsverfahren so ausgestalten, dass Open-Source-Lösungen gleichberechtigt mit sogenannter proprietärer Software konkurrieren können. Dazu wird die Kommission Leitlinien und eine Übersicht über gute Praktiken zur Verfügung stellen.
Im Fahrplan für die Digitalisierung im Energiesektor kündigt die Kommission zudem eine internationale Initiative mit Städten an, um digitale und KI-basierte Instrumente für die städtische Energiewende und die Bekämpfung von Energiearmut zu entwickeln. (Ber)
Die Verhandlungsführer des Rates der EU und des Europäischen Parlaments haben sich am 7. Mai 2026 vorläufig auf Änderungen zur Straffung bestimmter Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI) geeinigt (Digital-Omnibus-VO). Sie sind Teil des "Omnibus VII-Gesetzgebungspakets" zur Vereinfachung digitaler Regelungen und sollen durch zwei Verordnungen bestehende Vorschriften harmonisieren. Ziele sind dabei eine einheitliche Anwendung und die Stärkung der digitalen Souveränität der EU. Zudem werden nicht einvernehmlich erzeugte sexuelle Inhalte (sogenannte Deepkfakes) sowie Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern verboten.
Seit Februar 2025 hat die Kommission zehn Omnibus-Pakete zur Vereinfachung bestehender Vorschriften, einschließlich des KI-Bereichs, vorgelegt. Der Kompromiss sieht vor, Unternehmen und Behörden bei der Umsetzung der KI-Regeln zu unterstützen und diese besser mit sektorspezifischen Vorgaben zu verzahnen, um Verwaltungskosten zu senken. Zudem werden die Aufsichtsbefugnisse des EU-KI-Büros gestärkt. Für die Umsetzung gelten gestaffelte Fristen: Eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme müssen die Vorgaben bis zum 2. Dezember 2027 erfüllen, in Produkte eingebettete Hochrisiko-KI-Systeme bis zum 2. August 2028. Die Frist für Transparenzpflichten bei KI-generierten Inhalten wird auf den 2. Dezember 2026 verkürzt. Nationale KI-Reallabore müssen bis zum 2. August 2027 eingerichtet werden.
Insbesondere die Verschiebung der Anforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme verschafft Städten, kommunalen Unternehmen und Betreibern kritischer Infrastrukturen zusätzliche Vorbereitungszeit für die Umsetzung der umfangreichen Anforderungen der KI-Verordnung, etwa in den Bereichen Risikomanagement, Daten-Governance, technische Dokumentation und Konformitätsbewertung. Dies kann insbesondere für KI-Anwendungen in den Bereichen Energie-, Wasser- und Verkehrsinfrastruktur sowie für Smart-City-Anwendungen von Bedeutung sein.
Der Verordnungsentwurf wird nun finalisiert und muss anschließend von Rat und Parlament gebilligt werden, bevor er in Kraft treten kann. (Kon)
Umwelt
Bei einer Abstimmung am 18. Juni 2026 im Plenum des Europäischen Parlaments (EP) stimmten die Abgeordneten mehrheitlich für eine Entschließung mit dem Titel "Umsetzung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser und Risiken für die Versorgungssicherheit bei Arzneimitteln". Die Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) verpflichtet die Hersteller von Pharma- und Kosmetikprodukten, sich durch die sogenannte erweiterte Herstellerverantwortung mit 80 Prozent an den Kosten der Nachrüstung von Kläranlagen zur Entfernung von Mikroschadstoffen zu beteiligen.
Die Entschließung des Parlaments fordert die Kommission dazu auf, eine neue Folgenabschätzung bis Ende 2026 durchzuführen, um u.a. zu untersuchen, ob weitere Hersteller für die Spurenstoffe im Abwasser verantwortlich sind. Zudem sollen Auswirkungen und Kosten der erweiterten Herstellerverantwortung für die Produkte der betroffenen Sektoren, insbesondere der Pharmabranche, erneut untersucht werden. Zugleich stimmte eine Mehrheit für eine sofortige Aussetzung der Herstellerverantwortung und der damit verbundenen Umsetzung in nationales Recht sowie der Umsetzung der vierten Reinigungsstufe bis zum Abschluss der Studie. Entsprechende Anträge wurden von der Europäischen Volkspartei (EVP) und durch Anträge der Europäischen Konservativen (ECR) eingebracht und mit Stimmen aus den Fraktionen der EVP, ECR, der Europe of Sovereign Nations (ESN), der Patrioten für Europa (PfE) sowie Teilen der liberalen Fraktion (Renew) und wenigen Sozialdemokraten beschlossen, wie aus den Ergebnissen der namentlichen Abstimmung (S. 43) hervorgeht.
Die Entschließung ist nicht verbindlich und die Kommission nicht verpflichtet, den Aufforderungen zu folgen. In der Entschließung übernahmen die Parlamentarier zentrale Forderungen der Pharma- und Kosmetikbranche, welche die Finanzierungsgrundlage für die Vorgaben der vierten Reinigungsstufe, in der bereits in Kraft getretenen Richtlinie, in Frage stellen.
Bereits am 16. Juni 2026 wurde beim Gesundheitsrat der EU auf Initiative von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken über die Auswirkungen der erweiterten Herstellerverantwortung in KARL auf die Versorgung mit Arzneimitteln diskutiert. In einem Diskussionspapier setzt sich das Bundesministerium für einen Mechanismus ein, der die finanzielle Steuerbarkeit und wirtschaftliche Planbarkeit der entstehenden Kostenbelastungen gewährleiste. Dabei solle insbesondere die Versorgung mit kritischen Arzneimitteln und die Resilienz der pharmazeutischen Produktion nicht gefährdet werden.
Die Geschäftsstelle betrachtet diese Entwicklung kritisch und mit Sorge. Seit Monaten setzt sich der Deutsche Städtetag für den Erhalt der erweiterten Herstellerverantwortung in der KARL ein, damit die Kommunen bei der Finanzierung der vierten Reinigungsstufe nicht übermäßig belastet werden. Zwar sind bislang keine anderweitigen verbindlichen Entscheidungen getroffen worden und die nationale Umsetzung geht insofern weiter. Dennoch wird der politische Druck zunehmen und damit auch die Unsicherheit für viele Städte und Abwasserbetreiber. (Fia)
Inneres
Am 2. Juni 2026 hat die Europäische Kommission Stellungnahmen zur vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen im Schengen-Raum durch Österreich, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Italien, die Niederlande, Norwegen, Slowenien und Schweden abgegeben. Das EU-Recht sieht solche Stellungnahmen der Kommission vor, wenn die Kontrollen länger als zwölf Monate dauern. In diesen wird die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Kontrollen sowie die Abhilfemaßnahmen bewertet, die die Mitgliedstaaten ergriffen haben, um die negativen Auswirkungen auf den grenzüberschreitenden Reiseverkehr zu beschränken. Alle Stellungnahmen enthalten Empfehlungen für die Mitgliedstaaten, um auf die schrittweise Abschaffung und Aufhebung der Binnengrenzkontrollen hinzuarbeiten.
Die Empfehlungen erkennen an, dass die Wiedereinführung von Grenzkontrollen durch die Mitgliedstaaten aufgrund berechtigter Bedenken im Zusammenhang mit Sicherheitsbedrohungen und der Migrationslage legitim waren. Gleichzeitig weisen sie darauf hin, dass das Mitte Juni in Kraft getretene europäische Asyl- und Migrationssystems (GEAS) die strukturellen Bedingungen, die für die schrittweise Aufhebung der Kontrollen erforderlich sind, erheblich verbessern werde. Das Paket soll den Mitgliedstaaten wirksamere Instrumente an die Hand geben, um gegen unerlaubte Migrationsbewegungen innerhalb des Schengen-Raums vorzugehen. Die Kommission betont, dass effizientere und wirksamere Alternativen zu Kontrollen an den Binnengrenzen zur Verfügung stünden, etwa nicht systematische Polizeikontrollen oder mobile biometrische Identifizierungs- und Fahrzeugverfolgungstechnologien.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Kommission, auf die schrittweise Abschaffung und Aufhebung der Kontrollen hinzuarbeiten und alle alternativen Maßnahmen in vollem Umfang zu nutzen. Eine konkrete Frist für die Abschaffung der Grenzkontrollen nennt die Kommission nicht.
Am Rande eines Treffens der EU-Innenminister in Luxemburg am 4. Juni 2026 kündigte Bundesinnenminister Dobrindt jedoch an, die Grenzkontrollen an den deutschen Binnengrenzen weiter aufrechtzuerhalten. Man müsse abwarten, bis sich die Auswirkungen der verschiedenen GEAS-Maßnahmen zeigen, ehe man gemeinsam über ein Ende der Grenzkontrollen entscheiden könne. (Ber)
Migration
Am 12. Juni 2026 sind nach einer zweijährigen Übergangsphase die verschiedenen Rechtsakte des 2024 verabschiedeten Asyl- und Migrationspakets der EU – mit wenigen Ausnahmen – in Kraft getreten. Damit kommt die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) durch mehrere Verordnungen unmittelbar in der gesamten EU zu Anwendung (mit Ausnahmen für Dänemark). Zusätzlich müssen zwei Richtlinien national umgesetzt werden.
Die neuen Regeln sollen unter anderem verhindern, dass Schutzsuchende innerhalb der EU weiterziehen. Dazu beinhaltet GEAS einen sogenannten Solidaritätsmechanismus durch den EU-Staaten mit besonders vielen Ankünften von Schutzsuchenden durch finanzielle Beiträge, Sachleistungen oder die Übernahme von Asylsuchenden entlastet werden. Für das laufende Jahr wurde bereits ein entsprechender Solidaritätspool ausgehandelt, wonach Deutschland in diesem Jahr keinen Beitrag leisten muss. Der Bundesrepublik werden die vielen Asylbewerberinnen und Asylbewerber angerechnet, für die eigentlich andere Länder zuständig gewesen wären.
Zusätzlich sollen neue Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen das Asylsystem entlasten. Menschen mit geringen Aussichten auf einen positiven Asylbescheid werden dort künftig ein beschleunigtes Verfahren mit einer maximalen Dauer von zwölf Wochen durchlaufen. Während dieser Zeit dürfen die Schutzsuchenden spezielle Aufnahmezentren in der Regel nicht verlassen. Entsprechende Außengrenzeinrichtungen werden auch an mehreren deutschen Flughäfen eingerichtet.
Die Europäische Kommission begleitet die Anwendung der GEAS-Reform durch regelmäßige Berichte und der laufenden fünfjährigen Europäischen Migrations- und Asylstrategie laufend weiter. (Ber)
Das Europäische Parlament und der Rat der EU haben sich auf Änderungen an der Rückführungsverordnung geeinigt. Das Abkommen ergänzt den EU-Pakt zu Migration und Asyl im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Bisher werden nur rund 28 Prozent der ausreisepflichtigen Drittstaatsangehörigen in der EU in ihre Heimatländer zurückgeführt.
Rückführungsentscheidungen, welche bisher rein auf nationaler Ebene Geltung entfaltet haben, sollen künftig unverbindlich als "Europäische Rücksendungsanweisung" (ERO) gelten. Zudem sollen sie mit allen Mitgliedsstaaten geteilt werden, damit jedem Mitgliedsstaat die gleichen relevanten Informationen über die betroffenen Drittstaatsangehörigen zur Verfügung stehen. Dadurch versprechen sich die Verhandler eine Steigerung der Durchsetzbarkeit, insbesondere durch die Zuständigkeitserweiterung für die Länder, in welchen der Drittstaatsangehörige angetroffen wird.
Auch die Kooperationspflichten für Drittstaatsangehörige werden verschärft. Zu diesem Zweck können Behörden oder Gerichte Abschiebehaft für bis zu 24 + 6 Monate in den Fällen anordnen, in denen Hinweise für eine fehlende Kooperationsbereitschaft vorliegen oder die ausreisepflichtige Person ein Sicherheitsrisiko darstellt. Dies gilt auch für unbegleitete Minderjährige und Familien mit Kindern. In Folge der erfolgten Rückführung soll die Möglichkeit geschaffen werden, bei besonderen Sicherheitsrisiken ein zehnjähriges oder auch ein unbegrenztes Einreiseverbot zu verhängen.
Zentraler Baustein dieser Reform sind die sogenannte "Return Hubs", in denen Drittstaatsangehörige, ausgenommen unbegleitete Minderjährige, in Drittstaaten verbracht werden sollen. Ausgestaltet werden sollen diese Zentren entweder als dauerhafte oder als zwischengeschaltete Aufenthaltsstätte zur Rückführung in die jeweiligen Heimatländer oder weitere Drittstaaten. Dazu bedarf es Abkommen der EU mit Staaten außerhalb der EU. Diese müssen Menschenrechte respektieren und sich an internationales Recht halten. Um die Einhaltung dieser Rechte zu gewährleisten, sollen jeweils unabhängige Monitoringmechanismen eingerichtet werden.
Nach der erforderlichen Billigung des Rates und des Parlamentes tritt die Verordnung am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. (Kon)
Energie
Die Europäische Kommission hat am 30. April 2026 ein Paket zum Schutz und zur Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern zur Umstellung auf erneuerbare und saubere Energien vorgestellt. Die vier Vorschläge finden ihre Grundlage im bereits am 11. März 2026 vorgestellten Bürger-Energiepaket, haben allerdings aufgrund geopolitischer Entwicklungen sowie der Abhängigkeit der EU-Mitgliedsstaaten von Energieimporten eine erneute Dringlichkeit erhalten. Daher hat die Kommission sowohl für private Haushalte als auch für die Mitgliedsstaaten Empfehlungen präsentiert, welche nicht nur dem Ziel eines nachhaltigen und resilienten Energiesystems, sondern auch dem Binnenmarkt sowie der Wettbewerbsfähigkeit der EU dienen sollen.
Der erste Vorschlag umfasst den Schutz vulnerabler Haushalte vor Energieabschaltungen. Dies soll u.a. durch die Einrichtung von Frühwarnsystemen zur besseren Identifizierung schutzbedürftiger Haushalte erreicht werden soll. Daneben soll ein Abschaltverbot für kritische Situationen sowie die Sicherstellung eines Versorgers "letzter Instanz" vorgesehen werden. Darauf aufbauend befasst sich der zweite Vorschlag mit der Verbesserung der Transparenz bei Energieverträgen, welche durch eine Standardisierung von Vertragszusammenfassungen umgesetzt werden soll. Auch ein schnellerer Lieferantenwechsel soll möglich werden. Das Risikomanagement von Energieversorgern steht im dritten Vorschlag der Kommission im Fokus, u.a. durch die Aufsicht nationaler Behörden zur Umsetzung einheitlicher europäischer Leitlinien sowie die Verpflichtung, Absicherungsstrategien zu entwickeln.
Abschließend befasst sich der vierte Vorschlag mit der weiteren Förderung von Energiegemeinschaften sowie der Maximierung der Energieproduktion durch die Vereinfachung von Genehmigungsmaßnahmen und Förderungen. Dies soll zur Steigerung der Energieproduktion von lokalen Behörden, Energiegemeinschaften, aber auch Privatpersonen führen, u.a. durch Erleichterungen für solarbetriebene „Balkonkraftwerke“ und weitere Energiespeicherungsmöglichkeiten. Zudem wird vorgesehen, überschüssig eingespeiste Energie fairer zu vergüten und Energiegemeinschaften langfristig in Netzentwicklungsplänen mitzuberücksichtigen. (Kon)
Stadtentwicklung
Am 11. Mai 2026 verabschiedete der Rat der EU eine Empfehlung zum Neuen Europäischen Bauhaus (NEB). Die EU-Mitgliedstaaten werden darin aufgefordert, das NEB für eine grünere, inklusivere und ästhetischere Zukunft zu nutzen. Bei politischen Maßnahmen und Finanzierungsinstrumenten für Wohnviertel sollen die Grundsätze des NEB stärker beachtet werden. Die Ratsempfehlung beinhaltet insgesamt acht Handlungsbereiche, darunter die Einbeziehung von Nachhaltigkeit, Inklusivität und Ästhetik, der Aufbau einer kreislauforientierten und nachhaltigen baulichen Umwelt sowie die aktive Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in Bauprojekte. Der Rat fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre nationalen Strategien an die Ziele der rechtlich nicht verbindlichen Empfehlung anzupassen.
Darüber hinaus veröffentlichte die Europäische Kommission Anfang Mai einen Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für die Wiederbelebung von Stadtvierteln im Rahmen der New European Bauhaus Facility. Die Facility wird aus Mitteln des Programms Horizont Europa finanziert. Bis zum 1. Dezember 2026 können Projekte für neun verschiedene Förderaufrufe ("Topics") eingereicht werden, die einen Bezug zu den NEB-Werten Nachhaltigkeit, Ästhetik und Inklusivität haben. Für Fragen rund um Projekte des NEB steht die nationale NEB-Kontaktstelle in Deutschland zur Verfügung. (Ber)
Redaktion:
Lina Furch (verantwortlich)
Autorinnen und Autoren:
Ulrich Fikar (fia), Yannik Bernardi (ber) und Marc Konjuhi (kon)