Bundesinfektionsschutzgesetz
10.04.2021

"Bisher gab es zu viel Durcheinander in den Ländern"

Städtetagspräsident Burkhard Jung zu geplanten Änderungen am Bundesinfektionsschutzgesetz gegenüber der Funke Mediengruppe

Der Deutsche Städtetag unterstützt die Absicht von Bund und Ländern, das Bundesinfektionsschutzgesetz zu ändern. Städtetagspräsident Burkhard Jung nannte gegenüber der Funke Mediengruppe den Plan, einen gemeinsamen bundeseinheitlichen Rahmen zu schaffen, "ein wichtiges Zeichen der Geschlossenheit nach den Turbulenzen und dem vielstimmigen Chor der vergangenen Wochen." Es habe "zu viel Durcheinander in den Ländern" gegeben. Bei den Menschen seien viel Vertrauen und Akzeptanz für die Corona-Politik verloren gegangen.

Jung sagte:

"Wir hoffen sehr, dass es nun gelingt, Vertrauen zurückzugewinnen. Dazu braucht es eine gute Kommunikation von Bund und Ländern."

Das Statement im vollen Wortlaut:

"Bisher gab es zu viel Durcheinander in den Ländern, mit welchen Bedingungen die Notbremse ab einer Inzidenz von 100 greift. Nach den letzten Bund-Länder-Treffen kam es trotz gemeinsamer Verabredungen zu ganz verschiedenen Lösungen. Dadurch ist bei den Menschen viel Vertrauen und Akzeptanz für die Corona-Politik verloren gegangen. Das spüren gerade wir in den Kommunen sehr deutlich. Deshalb begrüßen die Städte, dass nun das Infektionsschutzgesetz des Bundes geändert und ein gemeinsamer bundeseinheitlicher Rahmen geschaffen werden soll. Das ist ein wichtiges Zeichen der Geschlossenheit nach den Turbulenzen und dem vielstimmigen Chor der vergangenen Wochen.

Wir hoffen sehr, dass es nun gelingt, Vertrauen zurückzugewinnen. Dazu braucht es eine gute Kommunikation von Bund und Ländern. Alle Beteiligten müssen jetzt zeigen, dass sie aus den Fehlern bei der Umsetzung und der Kommunikation von Beschlüssen gelernt haben. Die widersprüchliche Kommunikation von nicht ausgereiften Ideen in den vergangenen Wochen war sehr unglücklich.

Im Moment ist die Lage so schwierig, dass die Pandemie außer Kontrolle geraten kann. Die Notbremse muss deshalb konsequent angewandt werden, wo die Infektionszahlen zu hoch sind. Und zusätzliche Maßnahmen sollten gegebenenfalls vorgesehen werden, wenn die Zahl der freien Intensivbetten zu gering wird oder die Zahl der mit Corona-Patienten belegten Betten auf Normalstationen zu hoch."