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Gebäudemodernisierungsgesetz 12.05.2026

"Hätten uns viel früher Klarheit gewünscht"

Christian Schuchardt, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, zum Gebäudemodernisierungsgesetz

Die Städte brauchen für die Umsetzung der Wärmewende Planungssicherheit. Deshalb muss jetzt beim Gebäudemodernisierungsgesetz nachgebessert werden, damit Investitionen nicht gefährdet oder ausgebremst werden. Dazu sagte Christian Schuchardt, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, anlässlich der Kabinettsbefassung mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz:

"Endlich liegt jetzt ein Gesetzesentwurf vor. Sinnvoll ist sicherlich, dass das neue Gebäudemodernisierungsgesetz technologieoffen und flexibel ausgestaltet werden soll.

Insgesamt hätten wir uns viel früher Klarheit gewünscht. Schließlich hat der Bund den Großstädten aufgegeben, schon bis Ende Juni kommunale Wärmepläne aufzustellen. Viele Städte befinden sich also mit ihren Wärmeplanungen längst auf der Zielgeraden. 

Aktuell lässt der Gesetzesentwurf leider noch viele Fragen offen. Wir sehen durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz insbesondere ein Risiko für die Fernwärme. Wir brauchen nämlich klare Rahmenbedingungen, um die Umsetzung der Wärmeplanung und die Skalierung der Fernwärme möglich zu machen. Denn für mehr Resilienz und eine bessere Versorgungssicherheit müssen wir auch ganze Stadtquartiere auf Fernwärme umstellen.

Bereits getätigte und vorbereitete Investitionen dürfen nicht gefährdet werden.

Außerdem ist es volkswirtschaftlich nicht sinnvoll, im gleichen Quartier sowohl dauerhaft das Gasnetz weiterzubetreiben, das Stromnetz für viele Wärmepumpen zu ertüchtigen und auch noch in Fernwärme zu investieren. Diese Doppel- und Dreifach-Strukturen wären sehr kostenintensiv.

Der Bund sollte für bestehende und geplante Fernwärmegebiete daher klare Regelungen treffen.

Wenn wir den Blick nun nach vorne richten, brauchen wir für die Umsetzung der Wärmewende aber vor allem Planungssicherheit. Schließlich bereiten die Städte und ihre Versorger weitreichende Investitionsentscheidungen vor.

Sie wollen die Versorgungssicherheit stärken und die Resilienz gegenüber fossilen Preisschocks verbessern. Planbarkeit ist das A und O für Investitionen.

Das gilt auch für die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, das Handwerk und Gewerbe.

Auch die Finanzierung der Wärmewende braucht gerade jetzt Rückenwind. Denn wenn mit dem neuen Gesetz das Ordnungsrecht flexibilisiert wird, werden Fördergelder umso wichtiger.

Dazu gehört ein auskömmliches Ausrollen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze sowie eine zukunftsgerichtete Regulierung der Fernwärme. Außerdem muss der Deutschlandfonds stärker auf die Wärmewende fokussieren und darauf ausgerichtet werden, auch privates Kapital zu mobilisieren.

Die Länder müssen in ihren Bereichen gleichfalls zur Risikoabsicherung beitragen, vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Investitionskraft der Städte.

Kritisch sehen die Städte, dass die CO2-Minderungen im Wärmebereich mit dem neuen Gesetz geringer ausfallen werden als geplant. Dies birgt erhebliche Rechtsunsicherheiten. Die Bundesregierung sollte deshalb in ihrem Klimaschutzprogramm schnell nachlegen und klären, mit welchen Maßnahmen sie die Klimaziele erreichen möchte."