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Baugesetzbuch-Novelle 16.04.2026

"Für die allermeisten Käufer wird sich nichts ändern"

Christian Schuchardt, Städtetags-Hauptgeschäftsführer, zum geplanten Vorkaufsrecht für Städte bei Grundstückskäufen von Straftätern oder Verfassungsfeinden gegenüber der Welt

"Wie genau die neuen Regeln zum Erkundigungsrecht und zum Vorkaufsrecht konkret wirken, wird die Praxis zeigen. Die Städte werden damit sehr verantwortungsbewusst umgehen.

Für die allermeisten Käufer wird sich nichts ändern. Die neuen Regeln gelten nur für ganz bestimmte Fälle, für die eine ganze Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Das Vorkaufsrecht kann zum Beispiel nur bei Straftaten von 'erheblicher Bedeutung' angewendet werden, etwa bei schweren Gewaltstraftaten. Oder wenn jemand gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung aktiv ist oder Verfassungsfeinde unterstützt. Zusätzlich muss das Grundstück auch in einem Gebiet liegen, das durch einen so genannten Trading-Down-Effekt gefährdet ist. Und dafür wiederum braucht es empirische Datengrundlagen. Das alles sind hohe Hürden, die ausschließen, dass leichtfertig Auskünfte bei den Sicherheitsbehörden eingeholt werden. 

Städte können und werden die neue Vorkaufsrechtsregelung nicht dafür nutzen, nach Belieben die politische Gesinnung potenzieller Grundstückskäufer zu erfragen. Das wollen wir nicht und das könnten wir auch gar nicht.

Bei schweren Straftaten oder verfassungsfeindlichen Aktionen ist es trotzdem gut, wenn ein weiteres Instrument zur Verfügung steht, um negative Auswirkungen auf Stadtquartiere zu verhindern."