Bauprojekte auf ehemaligen Bahnflächen
13.06.2025

"Endlich wieder Planungssicherheit im Eisenbahngesetz schaffen"

Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, gegenüber der Immobilien Zeitung

Mit dem vor anderthalb Jahren geänderten Eisenbahngesetz ist es unmöglich geworden, nicht mehr genutzte Bahnflächen freizustellen, damit sie für Bauprojekte genutzt werden können. Den Bahnflächen wurde, unabhängig davon, ob sie überhaupt noch genutzt werden könnten, ein 'überragendes öffentliches Interesse' zugemessen. Das verhindert die Entwicklung von Stadtviertel auf ehemaligen Bahnflächen.

Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, sagte dazu der Immoblien Zeitung: 

  • Porträtbild von Helmut Dedy

"Leider ist es bislang nicht gelungen, die Freistellungsregelung im Eisenbahngesetz wieder zu reparieren. Der neue Bundestag will diese Reparatur nun angehen. Es muss endlich wieder Planungssicherheit im Eisenbahngesetz geschaffen werden."

Dedy sagte weiter:

"Der Entwurf, den der Bundestag nun diskutieren will, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Aber Klarheit würde nur für solche Fälle, wie etwa in Stuttgart, geschaffen, in denen alte Bahninfrastruktur durch neue ersetzt wird. Für viele andere Projekte, in denen die Flächen nicht durch einen Ersatz von alter durch neue Bahninfrastruktur frei werden, bliebe es weiterhin unklar, ob eine Freistellung erfolgen kann. So würde das Gesetz neue Unsicherheiten schaffen und könnte sogar die kommunale Planungshoheit verletzen. Denn um die Freistellung einzelner Flächen abzulehnen, soll die faktische Möglichkeit ausreichen, eine Bahnstrecke zu reaktivieren. Konkrete Anhaltspunkte für eine bevorstehende Wiederinbetriebnahme sind nicht erforderlich.

Die Städte und Gemeinden benötigen hingegen eine Gesetzesänderung, die allen Beteiligten wieder Rechts- und Planungssicherheit gibt. Denn die ungenutzten Bahnflächen, die oft mitten in den Städten liegen, haben enorm viel Potenzial.

Da kann Wohnraum entstehen oder Seniorenwohnheime, Unigebäude, aber auch Infrastruktur wie Fernbusterminals oder Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen. Solche Projekte dürfen nicht scheitern."


Hintergrund

Die Novelle von 2023 ist ein massiver Hemmschuh für die Stadtentwicklung. Denn städtebauliche Nutzungen wie Wohnen, Gewerbe oder soziale Einrichtungen sind nach jetzigem Stand leider nicht von 'überragendem öffentlichen Interesse'. Das Eisenbahnbundesamt gibt seitdem keine Bahnflächen mehr frei, auch wenn sie schon seit langem nicht mehr benötigt wurden und auch in Zukunft nicht mehr benötigt werden. Das ist besonders dort ein echtes Problem, wo bereits jahrelang geplant worden ist oder schon längst Verträge unterschrieben sind, damit etwa neue Wohnungen auf ehemaligen Bahnflächen entstehen.

Zum Artikel mit den Aussagen von Helmut Dedy auf www.iz.de