Ausblick auf 2024
27.12.2023

Vorkaufsrecht ausweiten, Straßenverkehrsgesetz reformieren

Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, gegenüber der Funke Mediengruppe
  • Porträtbild von Helmut Dedy

Trotz Haushaltsurteil und noch nicht verabschiedetem Bundeshaushalt für 2024 könnte die Bundesregierung im neuen Jahr schnell mehrere Maßnahmen ergreifen, die den Städten helfen, den Bund aber nichts kosten. Das gilt vor allem unter anderem für die Verkehrspolitik und die Stadtentwicklung. Dazu sagt Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe:

"Trotz der Debatten rund um den Bundeshaushalt 2024 sollte die Bundesregierung nicht die Themen aus dem Blick verlieren, die die Städte voranbringen und entlasten.

Es gibt eine ganze Reihe von Maßnahmen, die den Städten helfen würden, Bund und Länder aber gleichzeitig praktisch keinen Cent kosten. Das sind alles Punkte, die die Bundesregierung im neuen Jahr schnell angehen muss.

Damit würde trotz Haushaltsurteil der Deutschland-Pakt wiederbelebt, wenn es darum geht, Entscheidung vor Ort schneller und effektiver zu machen.

Direkt zum Jahresstart muss die Reform des Straßenverkehrsgesetzes als wichtiger Baustein für die Verkehrswende wieder auf die Agenda. Bundesregierung und Bundestag sollten jetzt so schnell wie möglich den Vermittlungsausschuss anrufen, nachdem der Bundesrat das Gesetz Ende November abgelehnt hat.

Die geplante Reform wäre ein wichtiger Schritt, den Städten mehr Entscheidungsspielraum zu geben bei Verkehrsplanung und Verkehrssteuerung. Mehr Beinfreiheit für die Kommunen in der Verkehrspolitik kostet Bund und Länder praktisch nichts, kann aber vor Ort viel zum Besseren wenden.

Wenn die Städte zum Beispiel selbst und unbürokratisch entscheiden könnten, wo Tempo 30 gelten soll, braucht es dafür keinen Cent aus Bundes- oder Landeshaushalten. Trotzdem ist es ein Beitrag zur Verkehrssicherheit, der sich vor Ort schnell umsetzen lässt – mit mehr Lebensqualität, sauberer Luft und Klimaschutz als positivem Nebeneffekt.

Auch für die Stadtentwicklung und lebendige Städte kann die Bundesregierung schnell an wichtigen Stellschrauben drehen, ohne Zusatzkosten für den Bundeshaushalt. Die aktuelle Baukrise darf nicht zur Stadtentwicklungskrise werden, deshalb müssen die Städte aktiv handeln können.

Die Städte brauchen grundsätzlich ein Vorkaufsrecht für alle Grundstücke im Stadtgebiet. Für den Wohnungsbau, aber auch für Transformationsprojekte wie Verkehrswende, Wärmewende und die Klimaanpassung brauchen wir Flächen. Da können wir es uns nicht leisten, dass Grundstücke jahrelang brachliegen.

Deshalb sollten die Städte in Zukunft auch das Baugebot deutlich leichter anwenden können.

Am besten ist immer noch, wenn es gelingt, Bauland im Schulterschluss von Städten, Grundstückseigentümern und Projektträgern zu entwickeln. Wenn das aber scheitert, müssen die Städte handeln können. Dafür muss das Baugebot im Baugesetzbuch konsequent vereinfacht werden. Es wäre ein großer Fortschritt, wenn Städte Baugebote gleich für ein bestimmtes Gebiet festlegen können. Dafür sollte der Bund im Baugesetzbuch die Voraussetzungen schaffen. Denn bisher muss es für jeden Einzelfall aufwändig begründet werden."

Zum Artikel mit den Äußerungen von Helmut Dedy gegenüber der Funke Mediengruppe auf tagesschau.de