Präsidium
20.06.2018

Folgerungen aus dem Urteil des BVerwG zu Fahrverboten

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts zu Fahrverboten für Diesel-Pkw hält das Präsidium die Fortschreibung der Luftreinhaltepläne in den betroffenen Städten und Regionen für erforderlich. Um strecken- und/oder zonenbezogene Verkehrsverbote für stark emittierende Diesel-Pkw zu vermeiden, hält das Präsidium eine rasche Hardware-Nachrüstung von Euro 5/6-Pkw für erforderlich. Die Kosten hierfür müssen von den Herstellern übernommen werden, um gerade nicht die Menschen, die in gutem Glauben Dieselfahrzeuge gekauft haben, kalt zu enteignen. 
     
  2. Das Präsidium erwartet vom Bund die Einführung einer blauen Plakette zur Kennzeichnung abgasarmer Diesel-Pkw. Ein wirksamer Vollzug eventueller Verkehrsbeschränkungen kann nur dann gewährleistet werden, wenn die Kennzeichnungsverordnung (35. BImSchV) entsprechend fortgeschrieben wird.
     
  3. Das Präsidium unterstreicht, dass Bund und Länder zur Verwirklichung der Ziele des Umwelt- und Klimaschutzes im Verkehrsbereich den Umweltverbund (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) deutlich stärken und Maßnahmen des Öffentlichen Personennahverkehrs sowie eine Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur in den Städten und Regionen fördern müssen.