Handreichung
16.03.2017

Qualitätskriterien Brandschutzbedarfsplanung

Der Deutsche Städtetag empfiehlt den Städten, bei der Brandschutzbedarfsplanung objektive Kriterien zugrunde zu legen. Eine geeignete Grundlage bietet die Handreichung zur Brandschutzbedarfsplanung für kommunale Entscheidungsträger des Landes NRW.

Handreichung zur Brandschutzbedarfsplanung für kommunale Entscheidungsträger

Der Hauptausschuss des Deutschen Städtetages hat in seiner 218. Sitzung am 22.02.2017 in Osnabrück über Qualitätskriterien für die Brandschutzbedarfsplanung beraten. Übereinstimmend wurde die Notwendigkeit betont, eine regelmäßige Brandschutzbedarfsplanung vorzunehmen, um bei Bränden, Unglücksfällen oder öffentlichen Notständen rasche Hilfeleistung und den Schutz der Bevölkerung sicherstellen zu können.

Angesichts der unterschiedlichen Größe und der unterschiedlichen Verhältnisse der Städte ergeben sich zwangsläufig Unterschiede in der erforderlichen Leistungsfähigkeit der Feuerwehr, so dass eine an die jeweiligen Verhältnisse angepasste Ausstattung der Feuerwehr nur ortsbezogen bestimmt werden kann.

Dazu zählen auch die finanziellen Rahmenbedingungen der jeweiligen Stadt und die Struktur der Feuerwehr. Zudem sind die demografischen und baulichen Entwicklungen sachgerecht einzubeziehen. Daher ist im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung festzulegen, welche Anforderungen die Feuerwehr erfüllen muss, damit sie ausreichend leistungsfähig ist.

Diese Festlegung erfolgt durch den nach den jeweiligen Landesgesetzen aufzustellenden und fortzuschreibenden Brandschutzbedarfsplan. Der Hauptausschuss des Deutschen Städtetages empfiehlt, die nach der Verabschiedung des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) des Landes NRW von der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW und dem Ministerium für Inneres und Kommunen NRW erarbeitete "Handreichung zur Brandschutzbedarfsplanung für kommunale Entscheidungsträger", als Grundlage für die Brandschutzbedarfsplanung heranzuziehen.

Der Handreichung aus NRW liegen die "Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten" der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) im Deutschen Städtetag zugrunde.

Leiterfahrzeug einer Freiwilligen Feuerwehr

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