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Städtetag aktuell 4|2026 15.10.2026

Wie Kürzungen bei Krankenhäusern den Schulbus verteuern

Von Dr. Gerald Gaß von der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft (DKG)

Dass Krankenhausreform und GKV-Spargesetz nicht spurlos an den Kommunen vorbeigehen, zeigt ein Blick in die Insolvenzstatistik der deutschen Klinik-Landschaft: Seit 2022 wurden 85 Insolvenzverfahren eröffnet, die rund 100 Krankenhaus-Standorte betreffen. Nur etwa 10 Prozent dieser Standorte liegen in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern. Überwiegend betroffen sind Krankenhäuser, die in der Fläche die Grundversorgung sichern. Die große Mehrheit der betroffenen Kliniken sind freigemeinnützige Häuser – also solche mit konfessionellen, wohlfahrtsverbandlichen oder ähnlichen Trägern. Nur ein kleiner Teil der insolventen Kliniken ist in öffentlicher Trägerschaft. Das bedeutet aber nicht, dass die kommunalen Kliniken besser dastehen. Sie trifft die Kürzungspolitik und die seit Jahrzehnten andauernde strukturelle Unterfinanzierung ebenfalls. 

Allein das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz entzieht den Krankenhäusern schon im kommenden Jahr rund fünf Milliarden Euro. Dieses Geld fehlt im System und muss eingespart werden. Die Kommunen stellt diese Kürzungspolitik des Bundes vor mehrere Herausforderungen, müssen sie doch die Gesundheitsversorgung als Teil der Daseinsvorsorge sicherstellen. Für immer mehr Kommunen bedeutet das, dass sie die Defizite ihrer Krankenhäuser aus eigenen Steuermitteln ausgleichen müssen. Die Landkreise geben mittlerweile etwa fünf Milliarden Euro für den Defizitausgleich ihrer Kliniken aus, und diese Summe wächst stetig. Pro kommunal getragenem Bett fließen inzwischen rund 20.000 Euro aus den kommunalen Kassen in die Krankenhäuser. Dass auf unserer Liste der Klinikinsolvenzen vergleichsweise wenig kommunal getragene Krankenhäuser auftauchen, liegt also keinesfalls daran, dass es diesen bessergehen würde, sondern dass die Kommunen immense Summen ausgeben, um sie am Netz zu halten und die Versorgung zu sichern. 

Dieses Geld fehlt dann an anderer Stelle. Wir hatten vor einiger Zeit Landrat Andreas Junt aus dem Kreis Freudenstadt im Schwarzwald zu Gast. Die Entwicklungsdynamik bei den Ausgleichszahlungen für sein kommunales Krankenhaus ist erschreckend: Allein von 2023 auf 2024 hat sich der Zuschuss trotz aller Konsolidierungsbemühungen von rund 7,8 auf 19,9 Millionen Euro mehr als verdoppelt, und diese Dynamik ist keineswegs gestoppt. "Eine weitere Erhöhung nimmt uns den Atem. Das Geld fehlt unter anderem für Schulen, Bildung, Infrastruktur und für Maßnahmen, die notwendig sind, um den Landkreis als Wohn- und Wirtschaftsstandort zukunftsfähig zu halten", sagt der Landrat. Das Problem der hohen zusätzlichen Ausgaben: Zahlreiche notwendige Projekte würden es gar nicht erst in die Planung schaffen, weil die Finanzierung von vornherein fehle, so Junt. Das betrifft unter anderem Investitionen in Gebäude und Infrastruktur, die auf unbekannte Zeit verschoben werden müssen. Die kleinen Einsparmöglichkeiten, die der Landkreis ausnutzt, können die immensen Ausgabensteigerungen nicht mehr auffangen. Die Kürzungen im Gesundheitsbereich treffen die Menschen dann auch ganz konkret an ganz anderer Stelle: Der Landkreis musste u.a. die Zuschüsse für den Schülerverkehr reduzieren. 674.000 Euro müssen die Eltern jetzt zusätzlich bezahlen. 

"Das Gesundheitsspargesetz der Bundesregierung bedeutet nichts anderes, als dass die Ausgabenlast einfach nach unten zu den Kommunen weitergegeben wird."

Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender Deutsche Krankenhaus Gesellschaft (DKG)

Krankenhäuser freigemeinnütziger Träger haben keine Kommunalkassen im Rücken. Wenn der Spagat zwischen Einnahmen und Ausgaben zu groß wird und die Banken keine Mittel mehr vergeben, bleibt nur der Weg in die Insolvenz. In einigen dieser Fälle hat schließlich die Kommune die Klinik übernommen. In immer mehr Regionen ist die Gesundheitsversorgung aber durch Schließungen gefährdet. Gerade in dünner besiedelten und strukturschwachen ländlichen Regionen hat das Folgen weit über die Gesundheit der Menschen hinaus. Krankenhäuser sind vielfach der größte Arbeitgeber und manchmal der einzige, der gut bezahlte Arbeitsplätze für hochqualifizierte Fachkräfte bereithält. Schließt das Krankenhaus, verschwinden auch Beschäftigte, Steuerzahler, Eltern und ihre Kinder – also all jene, die gerade für unter demografischem Druck stehende kleine Städte von großer Bedeutung sind. 

Das Gesundheitsspargesetz der Bundesregierung bedeutet nichts anderes, als dass die Ausgabenlast einfach nach unten zu den Kommunen weitergegeben wird. Es setzt den Verantwortlichen dort die Pistole auf die Brust: Entweder ihr gleicht die Lücken, die wir geschaffen haben, aus, oder eure Gesundheitsversorgung bricht zusammen. Die Städte, Gemeinden und Landkreise sollten sich mit dieser Logik nicht abfinden. 

Dr. Gerald Gaß 
Vorstandsvorsitzender Deutsche Krankenhaus ­Gesellschaft (DKG)

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Dieser Text ist erschienen in Städtetag aktuell 4|2026, Schwerpunkt Gesundheit

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