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Städtetag aktuell 3|2026 16.07.2026

Sprachkompetenztest und Sprachförderung in Hamburger Kitas

Von Dirk Bange, Freie und Hansestadt Hamburg

Aufgabe der Kindertagesbetreuung ist es, die bestmögliche Bildung und Betreuung aller Kinder sicherzustellen. Sie soll ihre Kompetenzen zielgerichtet fördern, um sie fit für zukünftige Herausforderungen zu machen und ihnen den Weg zu einer erfolgreichen Bildungsbiografie zu ebnen. Die deutsche Sprache gut zu beherrschen, ist hierfür eine wesentliche Voraussetzung. Da Kinder mit sehr unterschiedlichen sozialen, sprachlichen und kulturellen Hintergründen in die Kitas kommen, muss dort die sprachliche Vielfalt bei der Gestaltung der Bildungsangebote berücksichtigt werden.

Die pädagogische Arbeit der Hamburger Kitas basiert auf den 2024 grundlegend überarbeiteten "Bildungsleitlinien für die pädagogische Arbeit in Kitas". Sie sind gemäß des Landesrahmenvertrags "Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen" (LRV) verbindlich umzusetzen.

In Hamburg gibt es verschiedene Maßnahmen, die auf die Sprachförderung einzahlen. Zu nennen sind hier u.a. ein stadtweites Projekt zur Förderung der Sprach- und Lesekompetenz (Buchstart 4½) und Kooperationsprojekte in den Stadtteilen wie die 31 Stadtteillotsenprojekte oder die 42 Eltern-Kind-Zentren.

Eine Hamburger Besonderheit ist das im Schuljahr 2005/06 eingeführte Viereinhalbjährigen-Vorstellungverfahren (VVV), das bundesweit auf großes Interesse stößt. Sein Ziel ist, einmal vor Schulbeginn den Entwicklungsstand aller Kinder zu betrachten. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Sprachkompetenz in der deutschen Sprache. Seit dem Schuljahr 2013/14 wird das VVV in Kooperation zwischen Kitas und Schulen mit abgestimmten einheitlichen Protokollbögen durchgeführt (Bange 2025).

Im Herbst erfolgt eine standardisierte Einschätzung des Entwicklungsstandes der viereinhalbjährigen Kinder in der Kita. Neben der Sprache werden personale, soziale und lernmethodische Kompetenzen sowie Kompetenzen in den Bereichen Körper und Bewegung, Musik und Künste, Mathematik und Naturwissenschaften in einem dafür entwickelten Protokollbogen erfasst. Diese werden mit den Eltern besprochen. Mit deren Einwilligung wird eine Zusammenfassung der Entwicklungsdokumentation von der Kita an die zuständige Schule geschickt.

Von November bis Januar finden die Vorstellungsgespräche in der Schule statt. Sie werden von Lehrerkräften durchgeführt. Bei einem vermutetem Sprachförderbedarf wird eine Sprachstandserhebung mithilfe des "Bildimpuls 4½" durchgeführt, um zwischen "einfachem" und "ausgeprägtem" Sprachförderbedarf zu unterscheiden. Die Einschätzung des Sprachstands ergibt sich aus dem Gesamteindruck des Kindes unter Berücksichtigung der Informationen aus der Kita und der Ergebnisse des Bildimpulses. Nach dem Gespräch wird der Protokollbogen an die Kita zurückgeschickt, um dort gegebenenfalls Fördermaßnahmen zu ergreifen.

Bei ausgeprägtem Sprachförderbedarf besteht seit dem Schuljahr 2007/08 gemäß § 28a Abs. 2 HmbSG die Verpflichtung zum Besuch einer Vorschulklasse (VSK) und zur Teilnahme an zusätzlicher Sprachförderung. 

Im Schuljahr 2024/25 wurden rund 20.000 Kinder vorgestellt. 21,6 Prozent hatten einen ausgeprägten Sprachförderbedarf. Der Kitabesuch wirkt sich sehr positiv aus: Bei den Kindern, die keine oder weniger als ein Jahr eine Kita besucht haben, wiesen 63,2 Prozent bzw. 59,6 Prozent einen ausgeprägten Sprachförderbedarf auf. Kinder, die länger als drei Jahre eine Kita besucht haben, hatten nur noch zu 9,6 Prozent einen Sprachförderbedarf. 

2013 wurde das "Kita-Plus-Programm" eingeführt, um Kitas in besonderen Lagen zu unterstützen. Mit zusätzlichen Personalmitteln soll die alltagsintegrierte Sprachförderung, die inklusive Bildung und die Zusammenarbeit mit den Familien gestärkt werden. Von Kita-Plus profitieren Kitas mit einem sehr hohen Anteil an Kindern mit nicht-deutscher Familiensprache. Anfang 2024 wurde Kita-Plus neu ausgerichtet. Seitdem werden insgesamt 24 halbe Fachberatungsstellen gefördert. Zusätzlich erhalten die geförderten Kitas 19,5 Personalwochenstunden als Funktionsstunden für die Implementierung von "Kita-Plus" in den pädagogischen Alltag. Die ausgewählten Kitas erhalten je nach ihrer "Belastung" darüber hinaus zusätzliche Personalmittel. Es gibt vier Förderstufen: Kita-Plus 1U erhalten 25 Prozent, Kita-Plus-1 16 Prozent, Kita-Plus-2 12 Prozent und Kita-Plus-3 4 Prozent zusätzliche Mittel für pädagogisches Personal. Ende 2025 profitierten davon knapp 400 der rd. 1.200 Hamburger Kitas. Dafür wurden etwa 27,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Derzeit wird das Programm durch die Universität Bamberg evaluiert. Auf Basis der im Spätsommer vorliegenden Evaluationsergebnisse wird das Programm weiterentwickelt.

Dirk Bange 
Leiter des Amtes für Familie der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung, Freie und Hansestadt Hamburg

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Dieser Text ist erschienen in Städtetag aktuell 3|2026, Schwerpunkt Bildung

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