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Städtetag aktuell 3|2026 16.07.2026

Integration: Bei der Sprachförderung steht der Bund in der Pflicht

Von Julia von Westerholt, Deutscher Volkshochschulverband (DVV)

Integration findet im Alltag statt, vor Ort, in der Kommune. Voraussetzung dafür ist, dass Zugewanderte ausreichend Deutsch lernen. Die derzeitige Unberechenbarkeit des Bundes bei der Sprachförderung läuft den Integrationsanstrengungen der Städte und Gemeinden zuwider. Das muss sich ändern: Die Bundesregierung muss ihre Verantwortung gegenüber den Kommunen wahrnehmen und die Integrationskurse für Zugewanderte auskömmlich finanzieren.

Integrationskurse sind seit zwei Jahrzehnten ein zentrales Instrument der deutschen Integrationspolitik. Sie vermitteln Sprache und Orientierung und ermöglichen gesellschaftliche Teilhabe. Vor allem aber schaffen sie die Voraussetzungen dafür, dass Zugewanderte möglichst schnell ihren Platz auf dem Arbeitsmarkt finden und sich aktiv in das Gemeinwesen einbringen können. Dies ist allgemein bekannt und längst wissenschaftlich belegt.

Rückschlag für die Integration, Schlag gegen die Kommunen 

Integrationskurse sind mithin Grundlage kommunaler Integrationsarbeit. Und eine kommunale Einrichtung – die Volkshochschule – ist die größte Anbieterin von Integrationskursen. Sie vermitteln Zugewanderten solide Deutschkenntnisse, stets zuverlässig und auf höchstem didaktischem Niveau. 

Dementsprechend war der Kahlschlag bei den Integrationskursen, den das Bundesinnenministerium Anfang Februar 2026 verkündete, auch ein Schlag gegen die Städte und Gemeinden. Mit dem erklärten Ziel, die Sprachförderung für Zugewanderte billiger zu machen, schloss der Innenminister Zugewanderte, die nicht zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet sind, kurzerhand von den Kursen aus. Das traf Asylsuchende (auch die mit guter Bleibeperspektive!) ebenso wie Geflüchtete aus der Ukraine und EU-Bürgerinnen und -Bürger, allein 2026 rund 130.000 Personen. Den Kommunen drohten neue Belastungen: Menschen, die kein Deutsch können, sind länger von Sozialleistungen abhängig. Sie können keine qualifizierten Tätigkeiten aufnehmen, sodass ihre Fachkenntnisse den ortsansässigen Unternehmen vorenthalten bleiben. Das hat gravierende Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe. Die Vitalität der Wirtschaftsstandorte wird leichtfertig aufs Spiel gesetzt.

 

Zulassungsstopp aufgehoben, Unberechenbarkeit bleibt

Die praxisblinde Maßnahme löste eine Protestwelle aus. Unternehmerinnen und Unternehmer, Gewerkschaften, Wissenschaft und Bildungsverbände forderten einhellig ihre unverzügliche Rücknahme. Der DVV und die Kommunalen Spitzenverbände legten in einem gemeinsamen Positionspapier die verheerenden Folgen des Ausschlusses hunderttausender lernwilliger Personen aus den Integrationskursen dar. Mit Erfolg: Im Mai beschlossen die Koalitionspartner, den pauschalen Zulassungsstopp aufzuheben. Ein Kontingent von freiwilligen Teilnehmerinnen und Teilnehmern kann nun wieder kostenlos am Integrationskurs teilnehmen. 

Das ist erst einmal begrüßenswert, hinreichend ist es nicht. Für die Betroffenen, die Kursanbieter und alle, die auf die zügige Integration Zugewanderter in einem hochgradig vom demografischen Wandel betroffenen Land setzen, bleibt die Unsicherheit bestehen: Wer genau Zugang zum Integrationskurs erhält und wie dauerhaft die Regelungen gelten, ist unklar. Und ob überhaupt Mittel für das Kontingent zur Verfügung stehen, hängt davon ab, welche Summe im Bundeshaushalt für Integrationskurse eingestellt wird. Volkshochschulen und ihre kommunalen Träger treten weiterhin für den Bund in Vorkasse: Die vhs muss Personal und Räume bereithalten, ohne zu wissen, ob die Kurse tatsächlich stattfinden können. Die Integrationskurse, von denen das ganze Land profitiert, werden zum Insolvenzrisiko. 

Was Integration unbedingt braucht

Das gemeinsame Positionspapier von DVV und kommunalen Spitzenverbänden vom März dieses Jahres formuliert drei zentrale Forderungen. Erstens muss der Zugang zu Integrationskursen wieder für alle relevanten Zielgruppen geöffnet werden. Zweitens muss das bisherige Zielniveau B1 in den Integrationskursen erhalten bleiben, weil dieses Sprachniveau die Grundlage für selbständiges Kommunizieren in Beruf und Alltag bildet. Drittens braucht das Gesamtprogramm Sprache mit seinen Integrationskursen und den darauf aufbauenden Berufssprachkursen eine dauerhaft auskömmliche Finanzierung, die den tatsächlichen Bedarf berücksichtigt und den Trägern verlässliche Rahmenbedingungen bietet. 

Auch der Bildungsbericht 2026 warnt, dass das vom Bund finanzierte Gesamtprogramm Sprache wiederholt finanziell zu knapp ausgestattet war und Kürzungen zu Einschränkungen im Kursbetrieb geführt haben – mit absehbaren Folgen für den Fachkräftebedarf etwa in Pflege, Bau- und verarbeitendem Gewerbe. Integrationskurse sind keine freiwillige Zusatzleistung, sondern eine unverzichtbare Investition in unsere Zukunft.

www.staedtetag.de/26302

Julia von Westerholt 
Geschäftsführerin Deutscher Volkshochschulverband (DVV)

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Dieser Text ist erschienen in Städtetag aktuell 3|2026, Schwerpunkt Bildung

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