Städtetag aktuell 1|2026
05.02.2026

Verhängnisvoller Trend: Die kommunalen Sozialausgaben steigen immer schneller

von Stefan Hahn, Beigeordneter des Deutschen Städtetages

Während in Berlin über Reformen diskutiert wird, steigen die Sozialausgaben weiter und schneller. Dabei ist bekannt, dass die schlechte Lage der Kommunalfinanzen ihre Ursache in erster Linie im Anstieg der kommunal finanzierten Sozialleistungen hat. Gleichzeitig hat sich die Hoffnung der Städte schnell zerschlagen, dass die Kommission zur Reform des Sozialstaats Vorschläge liefert, die zu einer Verringerung des Anstiegs führen. Fragen nach einer Reduzierung von Standards oder einer Kostenbeteiligung von Bund und Ländern wurden schnell ausgeklammert.

Nachfolgend stellt sich die Kostenentwicklung in drei wichtigen Teilbudgets im Detail wie folgt dar:

Kinder- und Jugendhilfe

  • Infografik: Kinder- und Jugendhilfe im Zehnjahresvergleich

Die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe sind in den vergangenen Jahrzehnten gesetzlich erheblich ausgeweitet worden. Im Zehnjahresvergleich haben sich die Nettoausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe im Jahr 2014 mit 34,93 Milliarden Euro bis zum Jahr 2024 mit 74,25 Milliarden Euro fast verdoppelt. Der Ausgabenanstieg beträgt 113 Prozent.

Trotz rückläufiger Geburtenrate ist die Ausgabendynamik auch im Jahr 2024 mit 9,8 Prozent gegenüber dem Jahr 2023 ausgesprochen hoch. Im Vorjahr lag der Anstieg noch bei 9,2 Prozent. Die Kinder- und Jugendhilfe nach dem Sozialgesetzbuch VIII wird zu über 80 Prozent von den Kommunen finanziert, darüber hinaus von den Ländern und zu einem kleinen Teil durch den Bund.

  • Infografik: Immer mehr Menschen nutzen Eingliederungshilfen

Eingliederungshilfe

Die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen werden überwiegend kommunal und teilweise von den Ländern mitfinanziert. Die Nettoausgaben für die Eingliederungshilfe betrugen im Jahr 2024 insgesamt 28,7 Milliarden Euro.

Die langfristige Entwicklung zeigt einen deutlichen Trend zur Ausgabensteigerung. Im Vergleich zum Jahr 2014 (rund 14,97 Milliarden Euro) sind die Ausgaben bis zum Jahr 2024 um rund 91 Prozent angestiegen.

Besonders alarmierend: Der Anstieg beschleunigt sich. Während der Anstieg vom Jahr 2022 auf 2023 noch 9,4 Prozent betrug, liegt er nun bei fast 13 Prozent.

Seit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) im Jahr 2020 steigt die Ausgabendynamik in der Eingliederungshilfe mit enormer Geschwindigkeit. Im Jahr 2024 sind die Nettoausgaben gegenüber 2023 um 12,9 Prozent gestiegen.

Beitrag Hilfe zur Pflege

  • Infografik: Kommunale Ausgaben zur Hilfe zur Pflege

Im Jahr 2024 beliefen sich die Bruttoausgaben für die Hilfe zur Pflege auf 5,3 Milliarden Euro netto. Sofern pflegebedürftige Menschen den zum Teil weitaus größeren Anteil der Aufwendungen nicht selbst übernehmen können, haben die Kommunen die verbleibenden Kosten im Rahmen der Sozialhilfe zu übernehmen. Diese Entwicklung hat gravierende Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte.

Im Zehnjahresvergleich zeigt sich, dass die Ausgaben für die Hilfe zur Pflege trotz der Reform von 3,5 Milliarden Euro netto im Jahr 2014 auf 5,3 Milliarden Euro netto im Jahr 2024 angestiegen sind. Dies entspricht einem Zuwachs von rund 51 Prozent.

Forderungen des Deutschen Städtetages

Nötig sind eine Kostenbeteiligung des Bundes und die Erhöhung der Finanzierungsanteile der Flächenländer an den Aufwänden für Kinder- und Jugendhilfe und Eingliederungshilfe

Wichtig ist zudem eine Überprüfung, ob Leistungsausweitungen der letzten Jahre wieder zurückgedreht werden müssen. Dazu gehören die Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes und insbesondere der personenzentrierten Leistungen, die zu mehr Bürokratie und Ausgabensteigerungen geführt haben.

Die Explosion der Kosten für die individuelle Schulbegleitung muss separat betrachtet werden. Hier werden strukturelle Maßnahmen statt individueller Hilfen benötigt.

In der Kinder- und Jugendhilfe gilt es zu diskutieren, ob die Einführung des gebundenen Rechtsanspruchs auf Hilfe zur Erziehung für Volljährige angesichts der Finanzlage, aber auch aufgrund der beschränkten Kapazitäten in Einrichtungen der Jugendhilfe noch vertretbar ist.

In der Pflege fordert der Deutsche Städtetag schon seit Langem und zuletzt wieder in der Pflegekommission Ende 2025 eine wirksame Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile. Die Pflegeversicherung ist perspektivisch als Vollversicherung auszugestalten; zumindest bedarf es einer effektiven Deckelung der Eigenanteile.

Der Deutsche Städtetag wird mit seinen Fachausschüssen, insbesondere dem Sozial- und dem Finanzausschuss weiterhin Vorschläge erarbeiten, um die Lasten für die kommunalen Sozialhaushalte deutlich reduzieren zu können.



Stefan Hahn
Beigeordneter Deutscher Städtetag

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Dieser Text ist erschienen in Städtetag aktuell 1|2026, Schwerpunkt Kommunalfinanzen

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