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Europa und Internationales 29.01.2025

Europa News 1|2025

Die aktuelle Ausgabe widmet sich u. a.: Polen übernimmt EU-Ratspräsidentschaft; Europaparlament richtet Sonderausschuss für Bekämpfung der Wohnungskrise ein, Copernicus-Bericht; Globale Durchschnittstemperatur überschreitet erstmals 1,5°C



Die Europa News des Deutschen Städtetages berichten über Neuigkeiten aus der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union sowie dem Ausschuss der Regionen, die aus kommunalpolitischer Perspektive interessant sind. Die aktuelle Ausgabe lesen Sie hier.

Inhaltsverzeichnis

Institutionelles
  • Polen übernimmt EU-Ratspräsidentschaft
  • Keine Urban Intergroup im Europäischen Parlament

  • Europäischer Rat vom 18./19. Dezember 2024

Wohnen
  • EP richtet Sonderausschuss für die Wohnungskrise in der EU ein

  • Verabschiedung der neuen EU-Verordnung über Bauprodukte

  • EU-Kommission richtet Projektgruppe und Task Force zu bezahlbarem Wohnen ein

Umwelt

  • Umweltministerrat diskutiert EU-Klimaziel 2040

  • Copernicus-Bericht – Rekordklimajahr 2024

  • Urbane Umweltverschmutzung in der EU: Die Luft ist sauberer, der Lärm ist zu groß

Wirtschaft

  • Neues Leitprogramm für die kommenden fünf Jahre: EU-Kommission stellt Wettbewerbsfähigkeitskompass vor

Innenpolitik
  • Vollständiger Schengen-Beitritt Bulgariens und Rumäniens

Inklusion

  • EU-Preis für barrierefreie Städte

Anhang

  • Auswahl öffentlicher EU-Konsultationen

Institutionelles

Polen übernimmt EU-Ratspräsidentschaft

Zum 1. Januar 2025 hat Polen den Vorsitz des Rates der Europäischen Union von Ungarn übernommen. Das Motto der polnischen Ratspräsidentschaft lautet "Sicherheit, Europa!". Polens Ratspräsidentschaft dauert bis 30. Juni 2025 und markiert den Beginn eines neuen "Präsidentschaftstrios" mit Dänemark und Zypern, die im Anschluss den Vorsitz übernehmen werden.

Sicherheits- und Verteidigungspolitik stehen ganz oben auf der Agenda der polnischen Ratspräsidentschaft. And auch die anderen Politikbereiche werden sicherheitspolitisch durchdekliniert, beispielsweise die Energieversorgung oder Klimaanpassungsmaßnahmen. Während der polnischen Ratspräsidentschaft wird die Europäische Kommission ihre Vorschläge für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der EU für die Jahre 2028-2034 vorlegen. Im Rat beginnen anschließend die Verhandlungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten über Höhe und Ausgestaltung des Budgets, weshalb Polen eine Expertenkonferenz und einen informellen Ministerrat zu dem Thema plant. Die Ratspräsidentschaft betont die Bedeutung der Kohäsionspolitik für die Reduzierung regionaler und sozialer Ungleichheiten. Im März soll der EU-Ministerrat für Allgemeine Angelegenheiten Schlussfolgerungen zur Zukunft der Kohäsionspolitik verabschieden. Polen organisiert außerdem Veranstaltungen zur Stärkung der städtischen und territorialen Dimension der europäischen Politikfelder, unter anderem im Rahmen der EU Urban Agenda.

Nach den Erfahrungen an der belarussischen Grenze setzt Polen in der Migrationspolitik vor allem die Bekämpfung der Instrumentalisierung von Migration zur Destabilisierung der EU auf die Tagesordnung. Außerdem soll die EU-Rückführungsrichtlinie schnell verabschiedet werden, um Abschiebungen effektiver durchführen zu können.

Die Vorstellung des Clean Industrial Deal durch die Europäische Kommission im Frühjahr 2025 wird die polnische Ratspräsidentschaft durch Diskussionen im Rat zur künftigen EU-Industriepolitik und zur Dekarbonisierung der Wirtschaft begleiten. In der Verkehrspolitik legt Polen einen Fokus auf verstärkte Investitionen in militärische Mobilität im Rahmen der transeuropäischen Verkehrsnetze.

Umweltpolitisch möchte Polen verstärkt auf Anreize und weniger auf Verbote setzen. Die Gesetzesverhandlungen zur Bodenüberwachungsrichtlinie, zur Abfall-Rahmenrichtlinie, sowie zur Waldüberwachungsrichtlinie werden fortgesetzt und die Ratspräsidentschaft möchte auch einen Beitrag zur Erstellung eines EU-Klimaanpassungsplans leisten.

Mehrere Ratsdebatten sind auch zur Digitalisierung geplant. So soll der Sozialministerrat über Gesetzesinitiativen zur Nutzung von KI am Arbeitsplatz, Telearbeit und dem Recht auf Abschalten diskutieren und der Aktionsplan der Kommission zur Cybersicherheit in Krankenhäusern kommentiert werden.

Ausführlichere Informationen zu den Prioritäten der polnischen Ratspräsidentschaft und eine Bilanz der ungarischen Ratspräsidentschaft aus kommunaler Sicht finden Sie hier.

(Ber)

Keine Urban Intergroup im Europäischen Parlament

Das Europäische Parlament hat im Dezember die interfraktionellen Arbeitsgruppen im Europäischen Parlament für die laufende Wahlperiode festgelegt. Zum Bedauern des Deutschen Städtetages wird zum ersten Mal seit 2005 keine interfraktionelle Arbeitsgruppe zu städtischen Angelegenheiten gebildet. In der Vergangenheit waren rund 90 Abgeordnete in der sog. Urban Intergroup und haben sich in regelmäßigen Abständen mit den Interessengruppen zu spezifischen urbanen Themen im EP ausgetauscht. Der Gründer und langjährige Vorsitzende der Intergroup, Jan Olbrycht, EVP, aus Polen ist aber nicht mehr im Europaparlament vertreten. Damit ging ein wichtiger Fürsprecher verloren.  

Letztlich erhielten aber andere Gruppen den Vorzug.

Aus der Liste der ausgewählten interfraktionellen Arbeitsgruppen bietet die Gruppe zur "Kohäsionspolitik und Gebiete in äußerster Randlage" als einzige einen direkten kommunalem Bezug.

Interfraktionelle Arbeitsgruppen sind ein Forum für den informellen Meinungsaustausch zwischen den verschiedenen Fraktionen über besondere Themen und für Kontakte zwischen den Mitgliedern und der Zivilgesellschaft. interfraktionellen Arbeitsgruppen sind keine Gremien des Parlaments, werden aber vom Parlament anerkannt. Zu Beginn jeder Wahlperiode werden sie von den Fraktionsvorsitzenden einvernehmlich gebildet.

Positiv bewertet die Geschäftsstelle, dass eine Gruppe von Europaabgeordneten derzeit die Gründung eines informellen European Urban Forum vorbereitet. Das Forum soll Abgeordnete mit städtischen Interessenvertretern zusammenzubringen, um eine nachhaltige und inklusive Stadtentwicklung auch auf EU-Ebene zu fördern. Nähere Informationen werden demnächst auf der Website www.urbanforum.eu veröffentlicht. Das Urban Forum soll am 18. März 2025 erstmals im Europäischen Parlament in Brüssel zusammentreten.

(Fia)

Europäischer Rat vom 18./19. Dezember 2024

Am 18./19. Dezember 2024 trafen sich die Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Mitgliedstaaten in Brüssel zu einem EU-Gipfel. In den Schlussfolgerungen werden die Themen Ukraine, Naher Osten, Resilienz und Vorsorge, Migration und außenpolitische Fragen behandelt. 

Der Europäische Gipfel mit Präsident Selenskyj bekräftigte erneut die Unterstützung der EU für die Ukraine. Der Rat betonte die Notwendigkeit eines gerechten Friedens basierend auf der ukrainischen Friedensformel. Der Rat begrüßte die Umsetzung der Ukraine-Fazilität für den Wiederaufbau und die Sicherung der Energieinfrastruktur und beschloss das 15. Sanktionspaket gegen Russland sowie Sanktionen gegen Nordkorea und Iran aufgrund deren militärischer Zusammenarbeit mit Russland. Dabei verurteilten sie auch Russlands hybride Aktivitäten gegen die EU und begrüßten gezielte Sanktionen dagegen.

Der Rat forderte Zurückhaltung, das Ende der Feindseligkeiten und die Achtung des Völkerrechts im Nahen Osten. Er bekräftigte sein Engagement für Deeskalation und humanitäre Hilfe. Dabei betonten die Staats- und Regierungschefs die Notwendigkeit eines politischen Übergangs in Syrien unter syrischer Führung, mit Fokus auf Menschenrechte, Minderheitenschutz und die sichere Rückkehr von Flüchtlingen. Im Hinblick auf die Lage zwischen Israel und Libanon begrüßten sie das Waffenruheabkommen und riefen zu einer Entmilitarisierung der Region auf.

Die EU-Führungsspitzen diskutierten außerdem auf Grundlage des Berichts von Sauli Niinistö (Europa News 6/2024), wie die Resilienz- und Vorsorgekapazitäten der EU gestärkt werden können. Sie betonten die Notwendigkeit eines koordinierten Ansatzes für Krisenprävention und -reaktion in enger Zusammenarbeit mit der NATO und unter Berücksichtigung der Sicherheitsinteressen aller Mitgliedstaaten. Die Kommission und die Hohe Vertreterin wurden gebeten, die Arbeit an einer umfassenden Vorsorgestrategie fortzusetzen.

Zudem wurde Bilanz zu den Fortschritten in der Migrationspolitik gezogen. Schwerpunkte waren die Erleichterung und Beschleunigung von Rückkehrprozessen sowie die Unterstützung sicherer Herkunftsländer. Die Kommission und das Parlament wurden aufgefordert, migrationsrelevante Dossiers prioritär voranzutreiben.

Die EU-Führung betonte die strategische Bedeutung der EU-Erweiterung für Frieden, Sicherheit und Wohlstand und hob hervor, dass die Union und beitrittswillige Länder die neue Dynamik im Erweiterungsprozess nutzen müssten. Der Rat begrüßte die erfolgreichen Wahlen und das Referendum zum EU-Beitritt in Moldau und sicherte Unterstützung zu.

Abschließend wurde das 50-jährige Jubiläum des Europäischen Rates gefeiert.

(Fas)

Wohnen

EP richtet Sonderausschuss für die Wohnungskrise in der EU ein

Um die angekündigten Initiativen der Europäischen Kommission für erschwinglichen Wohnraum zu begleiten, hat das Europäische Parlament in seiner Plenarsitzung am 18. Dezember 2024 beschlossen, einen Sonderausschuss zur Wohnraumkrise in der Europäischen Union einzurichten. In dem Beschlussvorschlag des Parlaments wird auf die europäische Säule sozialer Rechte verwiesen, die festlegt, dass sowohl auf Unionsebene als auch auf nationaler Ebene Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Hilfsbedürftigen Zugang zu hochwertigen Sozialwohnungen zu gewähren. Die Europäische Union sei mit einer Wohnraumkrise konfrontiert, die Menschen jeden Alters, in allen EU-Mitgliedsstaaten und über verschiedenen Einkommensgruppen hinweg mit hohen Preisen und der Knappheit erschwinglichen Wohnraums konfrontiere. Die Kombination verschiedener politischer Maßnahmen, die in den Zuständigkeitsbereich unterschiedlicher Parlamentsausschüsse fallen, sei deshalb notwendig. Der neue Sonderausschuss soll daher in Abstimmung mit den zuständigen permanenten Ausschüssen verschiedene Aufgaben erfüllen, unter anderem den aktuellen Wohnraumbedarf in allen europäischen Regionen ermitteln, die vorhandenen wohnungspolitischen Maßnahmen, auch auf lokaler Ebene, untersuchen, die Auswirkungen von Immobilienspekulation analysieren und innovative Technologien und Produkte zur Unterstützung der Renovierungswelle identifizieren. Dazu sollen Anhörungen von verschiedenen Experten, auch von regionalen Behörden, durchgeführt werden und Besuche von vorbildlichen Wohnungsbauprojekten in ganz Europa organisiert werden. Hauptziel des Ausschusses ist der Beitrag zur Entwicklung und Umsetzung des von der Kommission vorzulegenden europäischen Plans für erschwinglichen Wohnraum und der europäischen Strategie für den Wohnungsbau.

33 Europaabgeordnete werden Mitglied des Ausschusses sein und dieser soll zunächst für 12 Monate eingerichtet werden. Ausschussvorsitzende wird die italienische Europaabgeordnete Irene Tinagli (S&D). Von den deutschen Europaabgeordneten werden Markus Ferber (CSU/EVP), Gaby Bischoff (SPD/S&D) und Irmhild Boßdorf (AfD/ESN) im Ausschuss sitzen. Am Ende seiner Mandatszeit muss der Ausschuss einen Abschlussbericht mit konkreten Empfehlungen vorlegen. Der Berichterstatter für diesen Bericht soll der spanische Europaabgeordnete Alma Ezcurra (EVP) werden.

(Ber)

Verabschiedung der neuen EU-Verordnung über Bauprodukte

Am 07. Januar 2024 trat die neue EU-Bauprodukte-Verordnung (CPR 2024) in Kraft. Sie ersetzt schrittweise die bisherige Verordnung (CPR 2011) und bietet einen rechtlichen Rahmen für die Vermarktung von Bauprodukten im EU-Binnenmarkt. Die CPR 2024 soll klare Vorteile für Bauherren, Architekten, Ingenieure und Verbraucher bieten. Sie ermöglicht einen einheitlichen Zugang zu Produktinformationen, erleichtert freien Handel und stärkt die Sicherheit, Innovation und Nachhaltigkeit von Bauprojekten in der EU.

Ein zentrales Element ist die Einführung digitaler Produktpässe, die umfassende Informationen wie Leistungs- und Konformitätserklärungen, Sicherheitsdaten und Gebrauchsanweisungen beinhalten. Dadurch wird es möglich, den CO₂-Fußabdruck eines Gebäudes präzise zu berechnen und nachhaltige Entscheidungen zu fördern. Die CPR 2024 soll die Wettbewerbsfähigkeit der Bauwirtschaft fördern und innovative Technologien, einschließlich vorgefertigter und modularer Bauelemente voranbringen. Diese Methoden sollen die Baukosten und -zeiten senken und somit die Verfügbarkeit von dringend benötigtem Wohnraum erhöhen. Zudem können vorgefertigte Bauteile am Ende ihres Lebenszyklus demontiert und wiederverwendet werden, was zu einer Reduzierung von Bauschutt um bis zu 15 Prozent führt.

Die Verordnung regelt erstmals umfassend den Nachweis der ökologischen Nachhaltigkeit von Bauprodukten. Die Kombination aus harmonisierten europäischen Normen und der neuen Leistungs- und Konformitätserklärung gewährleistet Transparenz und Vergleichbarkeit der Produktdaten. Mitgliedstaaten müssen künftig nationale Vorschriften an eine harmonisierte Zone anpassen, wodurch Barrieren im Binnenmarkt abgebaut werden. Zusätzlich wird die Europäische Kommission durch delegierte Rechtsakte eine erweiterte Steuerungsmöglichkeit erhalten. Eine eigens eingerichtete Sachverständigengruppe wird technische Inhalte für zukünftige Normungsaufträge entwickeln.

(Fas)

EU-Kommission richtet Projektgruppe und Task Force zu bezahlbarem Wohnen ein

Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, hat eine Projektgruppe eingerichtet für das Thema "bezahlbaren Wohnraum", die von Dan Jørgensen, Kommissar für Energie und Wohnungswesen geleitet wird. Die Gruppe wird u. a. den ersten europäischen Plan für bezahlbares Wohnen ausarbeiten, die Schaffung einer europaweiten Investitionsplattform für bezahlbares Wohnen und die Revision der Regeln für staatliche Beihilfen besprechen. Es sollen Synergien mit dem Klima-Sozialfonds zur Unterstützung von Renovierung diskutiert werden  Zudem soll die Gruppe auch Lösungen für die Probleme bei der kurzfristigen Vermietung von Wohnraum erörtern und Synergien mit der künftigen EU-Agenda für Städte und dem Neuen Europäischen Bauhaus schaffen.

Auf administrativer Ebene wurde in der Europäischen Kommission begleitend eine neue Task Force zum Thema Wohnen eingerichtet. Sie ist in der Generaldirektion Energie angesiedelt und setzt sich aus Beamtinnen und Beamten unterschiedlicher Generaldirektionen zusammen, die mit dem Thema Wohnraum befasst sind. Es ist derzeit noch unklar, wie die Projektgruppe und die Task Force zu bezahlbarem Wohnen mit Interessensträgern zusammenarbeiten wird.

(Ber)

Umwelt

Umweltministerrat diskutiert EU-Klimaziel 2040

Am 17. Dezember 2024 fand im EURat für Umwelt ein Austausch zu der Mitteilung der Kommission über das Klimaziel der EU für 2040 vom 6. Februar 2024 statt. In der Mitteilung wird empfohlen, die Nettotreibhausgasemissionen bis 2040 um 90 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Bei der Debatte unterstrich Klimakommissar Wopke Hoekstra, dass die EU auf der nächsten Klimkonferenz in Brasilien ihren aktualisierten Beitrag zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens vorlegen müsse und dieser sich auf ein 90 Prozent-Reduktionsziel für 2040 stützen solle. Teilweise wurden in der Debatte  länderspezifische Reduktionsziele bzw. unterschiedliche Ziele für einzelne Wirtschaftssektoren vorgeschlagen. Mehrere Länder betonten, dass ein 90 Prozent Ziel der europäischen Industrie Planbarkeit und Investitionssicherheit gebe. Skepsis wurde von Litauen und Estland geäußert. Vor der Einführung eines Ziels müsse sichergestellt werden, dass die EU-Finanzierungsmittel nach 2030 nicht gekürzt werden und dass die nationalen Gegebenheiten ausreichend berücksichtigt werden. Was die vollständige Umsetzung des vereinbarten Rahmens für 2030 betrifft, so waren sich die Ministerinnen und Minister darin einig, dass eine Vereinfachung erforderlich sei, um den Verwaltungsaufwand zu verringern. Es wurde außerdem betont, dass der Gesetzesrahmen für das neue Reduktionsziel auch soziale Gesichtspunkte nicht außer Acht lassen sollte. Der ungarische Ratsvorsitz hatte zuvor eine Grundlage für den Gedankenaustausch veröffentlicht.

(Ber)

Copernicus-Bericht – Rekordklimajahr 2024

Am 10. Januar 2025 hat Copernicus, die Erdbeobachtungskomponente des Weltraumprogramms der EU seinen "Globale Klima Highlights Bericht 2024" veröffentlicht. Das Jahr 2024 geht als das wärmste seit Beginn der Wetteraufzeichnungen in die Geschichte ein. Erstmals wurde die globale Durchschnittstemperatur um 1,5 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau überschritten. Mit einer Durchschnittstemperatur von 15,1 Grad Celsius übertraf das Jahr den bisherigen Rekord aus 2023 um 0,12 Grad. Zudem markierte der 22. Juli 2024 mit einer globalen Durchschnittstemperatur von 17,16 Grad einen neuen Tageshöchstwert.

Auch Europa war 2024 von Rekordhitze betroffen: Die Durchschnittstemperatur lag mit 10,69 Grad Celsius 1,47 Grad über dem Durchschnitt der Jahre 1991–2020. Seit den 1980er-Jahren erwärmt sich der Kontinent doppelt so schnell wie der globale Durchschnitt und ist damit die weltweit am stärksten betroffene Region. Insbesondere die europäische Arktis bleibt ein Brennpunkt der Erderwärmung. Die EU hat sich verpflichtet, die globalen Klimaschutzmaßnahmen zu unterstützen und bis 2050 klimaneutral zu werden. Die Kommission hat im April 2024 eine Mitteilung darüber veröffentlicht, wie die EU wirksam auf Klimarisiken vorbereitet und eine größere Klimaresilienz aufgebaut werden kann.

Die Klimakrise äußerte sich 2024 in einer Vielzahl von Extremwetterereignissen. Hitzewellen, Starkregen und Rekordtemperaturen setzten Millionen Menschen weltweit zu. Waldbrände in Südamerika und Kanada sowie Überschwemmungen in Mitteleuropa und Spanien zeigten die verheerenden Folgen.

Die Ozeane erreichten ebenfalls Rekordtemperaturen, mit einem Durchschnittswert von 20,87 Grad Celsius – 0,51 Grad über dem Mittel der Jahre 1991–2020. Ein El-Niño-Ereignis trug zur Erwärmung bei, doch auch nach dessen Abklingen blieben die Temperaturen außergewöhnlich hoch.

Die Konzentration von Treibhausgasen stieg 2024 weiter an. Dies unterstreicht den anhaltenden Einfluss menschlicher Aktivitäten auf das Klima.

(Fas)

Urbane Umweltverschmutzung in der EU: Die Luft ist sauberer, der Lärm ist zu groß

Am 15. Januar veröffentlichte der Europäische Rechnungshof einen Bericht zu Luft- und Lärmbelastung in der EU. Diese gehören laut der Weltgesundheitsorganisation zu den größten Umweltgefahren für die Gesundheit. Besonders in städtischen Gebieten, in denen drei von vier EU-Bürgern leben, sind diese Belastungen besonders hoch. Die EU hat Regelungen zur Luftqualität eingeführt, um ihre Bürger zu schützen. Im Rahmen des Europäischen Grünen Deals und des Null-Verschmutzungsaktionsplans wurden klare Ziele formuliert, um die negativen Auswirkungen von Luftverschmutzung auf die Gesundheit um 55 Prozent weiter zu reduzieren.

Trotz Fortschritten in der Luftqualität in der EU erfüllen viele Städte die Luftqualitätsstandards noch nicht vollständig. Diese Städte müssen ihre Anstrengungen weiter intensivieren, um die strengeren EU-Vorgaben zu erreichen, die bis 2030 umgesetzt werden sollen. Besonders die Luftverschmutzung durch Autos und LKWs bleibt ein großes Problem für Städte. Im Gegensatz zur Luftqualität gibt es für Lärm keine EU-weiten Grenzwerte oder Reduktionsziele. Dies führt dazu, dass Lärmschutzmaßnahmen in den untersuchten Städten nicht prioritär behandelt werden und in vielen Fällen nur teilweise umgesetzt wurden. Lücken in der Lärm-Messung und Verzögerungen bei der Berichterstattung erschweren die genaue Einschätzung des Ausmaßes der Lärmbelastung. In den Städten wurden oft keine oder nur verspätet Aktionspläne zur Bekämpfung von Lärmbelastung erstellt, was eine zeitige und wirksame Reaktion verhindert.

Die Kommission sollte daher die Einführung von neuen Lärmreduktionszielen und Lärmgrenzwerten in der Umweltlärmminderungsrichtlinie prüfen sowie die Meldegrenzen zur Lärmbelastung stärker an die Empfehlungen der WHO anpassen. Nur so könne die EU effektiv gegen die negativen Auswirkungen von Luft- und Lärmbelastung vorgehen und die Lebensqualität der Bürger verbessern, argumentiert der Bericht.

(Fas)

Wirtschaft

Neues Leitprogramm für die kommenden fünf Jahre: EU-Kommission stellt Wettbewerbsfähigkeitskompass vor

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen stellte am 29. Januar den "Kompass für Wettbewerbsfähigkeit für die EU" vor mit prioritären Handlungsfeldern der Kommission für die nächsten fünf Jahre. Die Zielrichtung des "Kompasses" (in englischer Sprache) ist auf nachhaltigen Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit ausgerichtet. Dabei geht es darum, klimafreundliche Maßnahmen mit Wirtschaftswachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu vereinen. Gleichzeitig sollen nach innen der Binnenmarkt gestärkt und bestehende Hürden abgebaut werden.

Der Kompass baut auf drei Säulen auf. Unter den Säulen werden mehrere "Flagship Actions" angekündigt, also legislative Vorhaben oder Strategien für bestimmte Bereiche.

In der ersten Säule "Gesteigerte Produktivität durch Schließen der Innovationslücke" sollen Maßnahmen und gezielte Förderungen europäische Innovationen, digitale Technologien und Start-Ups befähigen mit der Konkurrenz aus den USA und China Schrittzuhalten. Für die Städte dürfte die angekündigte Strategie für eine Daten Union zu Verbesserung der Teilung von öffentlichen und privaten Daten von Interesse sein. Eine weitere Strategie zur Anwendung von KI soll öffentliche Dienste miteinschließen.

Die zweite Säule "Gemeinsamer Plan für Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit" ist im Kern der "Clean Industrial Deal", der noch im Februar vorgelegt werden soll. Die Initiative beinhaltet u.a. einen Aktionsplan für bezahlbare Energie, eine Energiesicherheitsstrategie und die Revision des CO₂-Grenzausgleichssystem. Zudem sollen strategischen Leitmärkten für in Europa hergestellte, kohlenstoff-arme Produkte geschaffen werden. Wirtschaftszweige und Unternehmen sollen beim Übergang unterstützt werden, indem ein Rechtsakt zur beschleunigten Dekarbonisierung der Industrie eingeführt wird, der u.a. schnellere Planung, Ausschreibungen und Genehmigungen vorsieht. Der Clean Industrial Deal schließt die Kreislaufwirtschaft ausdrücklich mit ein. Ein Kreislaufwirtschaftsakt soll einen gesetzlichen Rahmen dafür schaffen. In der zweiten Säule wird zudem die Änderung des Europäischen Klimagesetzes angekündigt und auf ein neues Emissionsreduktionsziel von 90  Prozent bis 2040 hingewiesen.

In der dritten Säule "Erhöhung der Sicherheit und Reduzierung von externen Abhängigkeiten" geht es um bessere Koordination der Handelspolitik und internationalen Abkommen für Rohstoffe und Lieferketten.  In diese Säule wird die Reform des Vergaberechts für 2026 angekündigt und damit verbunden, soll es eine Beschaffungspräferenz für europäische Produkte in Schlüsselbereichen geben.

Der Kompass sieht horizontale Maßnahmen in den Bereichen Vereinfachungen, Bürokratieabbau, Stärkung des Binnenmarktes sowie Überwindung von Qualifikationsdefiziten und Arbeitskräftemangel vor. Im Kompass wird u.a. das Ziel gesetzt, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen um mindestens 25 Prozent und für KMU um mindestens 35 Prozent zu verringern. Zudem spricht die Kommission erstmals konkreter über den Aufbau eines Wettbewerbsfonds, der im Rahmen des künftigen Mehrjährigen Finanzrahmens vorgeschlagen werden soll. Der Fonds soll die Herstellung und Entwicklung von strategischen Technologien in Europa unterstützen.

Zur Pressemitteilung folgen Sie bitte diesem Link: EU Compass to regain competitiveness

(fia)

Innenpolitik

Vollständiger Schengen-Beitritt Bulgariens und Rumäniens

Unter ungarischer Ratspräsidentschaft gelang nach jahrelangen Verzögerungen der vollständige Schengen-Beitritt Bulgariens und Rumäniens. Seit dem 1. Januar 2025 wurden die Personenkontrollen an den Landbinnengrenzen zu und zwischen Bulgarien und Rumänien aufgehoben. Bislang scheiterte dies stets am Veto Österreichs. Gemeinsame Treffen von Ungarn, Österreich, Rumänien und Bulgarien führten nun zu einer Einigung. Die Länder verhandelten insbesondere einen verstärkten Schutz der EU-Außengrenze, etwa an der bulgarisch-türkischen Grenze, um illegalen Migrantenrouten zu begegnen.

(Fia)

Inklusion

EU-Preis für barrierefreie Städte

Am 29. November 2024 wurde im Rahmen des Europäischen Tags der Menschen mit Behinderungen der "Access City Award 2025" verliehen. Nürnberg erhielt dabei den zweiten Preis für seinen engagierten und strategischen Ansatz zur Barrierefreiheit, insbesondere in den Bereichen Transport, Beschäftigung und Freizeit. Besonders hervorgehoben wurde das Engagement Nürnbergs für inklusive Sportinfrastrukturen. Die Stadt investiert in inklusive Sportzentren mit speziell angepasster Ausrüstung und bietet Schulungen für Trainer im Bereich adaptiver Sportarten und integrativer Schwimmprogramme.

Den ersten Preis erhielt Wien für seine herausragenden Anstrengungen zur Verbesserung der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen. Die Stadt hat den Zugang zu öffentlichen Räumen, Verkehrsmitteln, Informations- und Kommunikationstechnologien sowie Dienstleistungen erheblich verbessert. Wiens integrativer Ansatz vereint soziale, wirtschaftliche und ökologische Nachhaltigkeit und zeigt, wie große Städte Barrierefreiheit erfolgreich umsetzen können. Besonders hervorzuheben sind die "Inklusives Wien 2030"-Strategie und Projekte wie barrierefreie Schwimmbäder, intelligente Ampeln sowie Unterstützung in den Bereichen Wohnen und Beschäftigung.

Die Stadt Cartagena (Spanien) erhielt den dritten Preis für ihre Bemühungen, den Tourismus und das kulturelle Leben für Menschen mit Behinderungen zugänglicher zu machen. Zu den Beispielen gehören Assistenzdienste für Menschen mit Behinderungen beim Baden an beliebten Stränden, reservierte barrierefreie Plätze bei öffentlichen Veranstaltungen sowie zugängliche Freizeitbereiche und Spielplätze.

Borås (Schweden) erhielt eine besondere Erwähnung für sein vorbildliches Engagement in der gebauten Umwelt und im Verkehr. Die Auszeichnung würdigt die Stadt für ihre langjährige Verpflichtung, nationale Barrierefreiheitsstandards in Verkehr, Straßen, Gebäuden und anderen Bereichen zu übertreffen.

Der Access City Award wird seit 2010 von der Europäischen Kommission und dem Europäischen Behindertenforum vergeben. Der Preis ist Teil der EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 und unterstützt den Aufbau einer barrierefreien Gesellschaft. Mehr als 100 Millionen Menschen in der EU leben mit einer Behinderung. In diesem Jahr nahmen 57 Städte am Wettbewerb teil, die höchste Anzahl an Bewerbungen in den letzten zehn Jahren. Di erstplatzierte Stadt erhält ein Preisgeld von 150 000 Euro, der zweite und dritte Platz werden mit 120 000 und 80 000 Euro belohnt.

(Fas)

Redaktion:
Lina Furch (verantwortlich)

Autorinnen und Autoren:
Ulrich Fikar (fia),  Meike Fassbinder (fas) und Yannik Bernardi (ber)

Schwerpunkt Europa

Städtetag aktuell 4|2024

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