Kabinettsbeschluss gegen Hasskriminalität
19.02.2020

Städtetag begrüßt besseren Schutz von kommunalen Amtsträgern

Statement des Hauptgeschäftsführers des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, zu Gesetzesänderungen gegen Hasskriminalität

Statement des Hauptgeschäftsführers des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, anlässlich der heute vom Bundeskabinett behandelten Gesetzesänderungen gegen Hasskriminalität

Anlässlich der heutigen Befassung des Kabinetts mit mehreren Gesetzesänderungen gegen Bedrohungen und Hasskriminalität und zum besseren Schutz auch von kommunalen Amts- und Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern vor Gewalt sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy:

"Es ist richtig und wichtig, dass die Bundesregierung nun mit mehreren Gesetzesänderungen entschlossener gegen Hasskommentare und Beleidigungen, gegen Drohungen und Volksverhetzung vorgeht. Androhungen von schweren Verbrechen wie Mord, Vergewaltigung und körperlichen Angriffen im Internet oder in der Öffentlichkeit sind Straftaten. Sie gehören vor Gericht und müssen dort härter bestraft werden können. Menschen, die sich bedroht fühlen oder bedroht werden, müssen außerdem deutlicher spüren, dass unser Staat sie schützt. Dabei kann helfen, wenn Behörden die persönlichen Daten, wie die Anschrift öffentlich bekannter Personen, künftig leichter zurückhalten können.

Wir brauchen wirksame Hemmschwellen gegen extreme Auswüchse im Netz sowie gegen direkte Bedrohungen. Immer mehr Amts- und Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sind inzwischen Leidtragende und betroffen von dieser Entwicklung. Vergangenes Jahr registrierte die Polizei mehr Straftaten gegen Amts- und Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in Deutschland als je zuvor.

Wer betroffen ist, sollte strafwürdige Vorkommnisse konsequent zur Anzeige bringen und die Justiz sollte Strafbares schnellstmöglich ahnden. Dabei könnten in den Bundesländern sogenannte Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften gegen Hasskriminalität helfen, wie es sie in NRW und einigen weiteren Bundesländern bereits gibt. Ein gutes Beispiel sind auch die neuen Richtlinien des Justizministeriums in Niedersachsen für die Strafverfolgung. Danach können Ermittlungsverfahren nicht ohne Weiteres wegen Geringfügigkeit eingestellt werden, wenn es um Angriffe gegen Amtsträger, Rettungssanitäter, Polizisten und Hilfeleistende geht. Das sollten auch andere Bundesländer aufgreifen.

Mindestens ebenso wichtig wie Strafverschärfungen, Auflagen zur Löschung von strafbaren Inhalten und eine Meldepflicht für die Internet-Plattformbetreiber ist eine starke Zivilgesellschaft. Wer Opfer von Shitstorms im Netz oder von Steinwürfen auf die heimischen Fensterscheiben geworden ist, braucht Halt und Hilfe, Zuspruch und Aufmunterung. Diese Aufgabe geht uns alle an. Vielerorts unterstützen und helfen dabei schon heute aktive zivilgesellschaftliche Netzwerke in den Städten. Das sollten wir weiter ausbauen. Wir dürfen Hass und Gewalt keinen Raum geben."