Rechtsanspruch auf Ganztag
13.01.2026

"Es sind zusätzliche finanzielle Mittel erforderlich"

Städtetags-Hauptgeschäftsführer Christian Schuchardt gegenüber Politico zu Ganztagsbetreuung während der Ferien

"Der Gesetzentwurf hilft den Städten, den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung auch in Ferienzeiten zu realisieren. Die Angebote der Freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe, von Sportvereinen und Musikschulen unterstützen die Betreuung der Kinder. Damit wird es leichter, die Ganztagsbetreuung der Grundschulkinder während der Schulferien sicherzustellen. Die Angebote der Freien Träger bereichern außerdem die Tagesgestaltung in den Schulferien und machen sie vielfältiger.

Die entlastende Wirkung dieser Neuregelung darf allerdings nicht überschätzt werden. Die meisten Ferienangebote für Kinder sind entweder für andere Altersgruppen konzipiert oder decken nicht den ganzen Tag oder ganze Wochen ab.

Viele Angebote werden nur teilweise zur Ganztagsbetreuung beitragen können, die Gesamtverantwortung – und damit auch der größte Aufwand – bleibt bei den Kommunen.

Es bleibt deshalb eine große Herausforderung für viele Städte, die Ganztagsbetreuung in den Schulferien insgesamt darzustellen. Denn viele verfügen nicht über die Ressourcen in der Kinder- und Jugendhilfe, um diese Betreuung in den Ferien qualitativ hochwertig abzudecken." Schuchardt weiter:

"Um den Rechtsanspruch zu gewährleisten, braucht es vor Ort in jedem Fall mehr Personal – und es sind zusätzliche finanzielle Mittel erforderlich. Da sollten Bund und Länder nachlegen."

Zum Artikel mit den Aussagen von Christian Schuchardt auf www.politico.eu