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Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

"Städte unterstützen den Ausbau, werden aber mit Folgekosten allein gelassen"

Städtetags-Hauptgeschäftsführer Christian Schuchardt gegenüber der Welt

"Die Städte werden zum Start des Rechtsanspruches die nötigen Plätze bereitstellen, daran arbeiten wir seit Jahren mit großem Aufwand. Klar ist aber auch, dass die zusätzlichen Ganztagsangebote an Grundschulen eine enorme Herausforderung für die Städte sind. 

Bund und Länder haben einen Rechtsanspruch beschlossen – die organisatorischen und finanziellen Auswirkungen lasten aber wieder einmal zu einem erheblichen Teil auf den Schultern der Kommunen.

Noch immer ist nicht in jedem Bundesland völlig geklärt, wie die Finanzierung der zusätzlichen Angebote läuft. In Nordrhein-Westfalen haben jüngst mehrere Städte wegen der unklaren Finanzierung vor den Verwaltungsgerichten geklagt.

Außerdem geben etliche Länder die Bundesmittel, die zur Mitfinanzierung des Ganztags gedacht sind, nicht an die Kommunen weiter. Und das, obwohl die Mittel für die Betriebskosten des Ganztags gedacht sind und diese Betriebskosten ganz klar bei den Kommunen auflaufen.

Eine besondere Herausforderung wird für die Städte der Ganztagsbetrieb in den Schulferien, wenn kein Unterricht stattfindet und die Städte 100 Prozent der Betreuungszeit organisieren müssen. 

Hier hat der Bund jetzt zumindest gesetzlich geregelt, dass auch Angebote von freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, von Sportvereinen oder Musikschulen unterstützend genutzt werden können. Trotzdem: Die entlastende Wirkung dieser Neuregelung darf nicht überschätzt werden. Die meisten Ferienangebote dieser Anbieter für Kinder sind entweder für andere Altersgruppen konzipiert oder decken nicht den ganzen Tag oder ganze Wochen ab. Viele Angebote werden nur teilweise zur Ganztagsbetreuung beitragen können, die Gesamtverantwortung – und damit auch der größte Aufwand – bleibt bei den Kommunen."

Schuchardt unterstrich:

"Wir unterstützen eindeutig den Ausbau des Ganztags. Das ist bildungspolitisch absolut notwendig und sinnvoll. Aber die Städte werden hier mit vielen Folgekosten einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe wieder einmal alleingelassen."

 

Hintergrund

Zu den Klagen der NRW-Städte:

Zu den nicht weitergereichten Bundesmitteln:

Über das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) gibt es eine anteilige Mitfinanzierung des Bundes an den Betriebskosten des Ganztages. Diese Mittel gehen vom Bund zunächst an die Länder. Etliche Bundesländer geben diese Mittel aber nicht oder nicht vollständig an die Kommunen weiter. Der Hauptausschuss des Deutschen Städtetages hat im Januar 2026 eine vollständige Weitergabe der Mittel gefordert: Weitergabe Bundesmittel aus dem GaFöG an die Bundesländer