Hauptausschuss
Weitergabe Bundesmittel aus dem GaFöG an die Bundesländer
Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages
- Der Hauptausschuss verweist auf die enorme Kraftanstrengung der Städte zur Realisierung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab dem 1. August 2026 bei sich gleichzeitig bundesweit verschlechternder Finanzsituation der Städte.
- Der Hauptausschuss stellt fest, dass die anteilige Mitfinanzierung des Bundes an den Betriebskosten des Ganztages aus dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) bei den Städten als Trägern des Ganztages und damit auch in der Qualität des Ganztages ankommen muss.
- Der Hauptausschuss fordert die Länder darum auf, die Bundesmittel aus der vertikalen Umsatzsteuerverteilung vollständig an die Kommunen weiterzuleiten. Der Aufgabenübertragung muss auch hier die Finanzierung folgen.
- Der Hauptausschuss fordert Bund und Länder dazu auf, die gesetzlich vorgesehene Evaluation der Investitions- und Betriebskosten des GaFöG durch frühzeitige Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände auf eine solide Basis zu stellen.