Mehr Entscheidungsspielraum für Kommunen notwendig
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Thomas Berberich
"Wir wollen die E-Roller nicht aus den Städten verbannen, aber wir brauchen ein deutlich besseres Miteinander. Sowohl diejenigen, die die Roller nutzen als auch die Menschen, die zu Fuß, mit dem Rad oder dem Auto unterwegs sind, wollen das sicher tun, ohne Abstellchaos und Stolperfallen.
Den geforderten Rahmen mit klaren Spielregeln und mehr Entscheidungsspielraum für die Kommunen hat der Bund leider nicht geliefert. Deshalb sollte schnell eine weitere Novelle des Straßenverkehrsgesetzes und der straßenverkehrsrechtlichen Verordnungen erfolgen und damit für mehr Verkehrssicherheit gesorgt werden.
Die neue Regelung zum Parken von E-Rollern in der aktuellen Novelle begrüßen wir grundsätzlich. Es ist richtig, zukünftig zwischen privaten Geräten und gewerblichen Angeboten zu unterscheiden. Wer die gewerbliche Vermietung von Scootern betreibt, der darf, wie auch bei Mietfahrrädern üblich, im Innenstadtbereich ausschließlich Stationen zum Abstellen benutzen. In den letzten Jahren ist mancherorts ein Wildwuchs entstanden, auch aufgrund unsicherer Rechtslage. Zugeparkte Fußwege werden derzeit oft ein Hindernislauf für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen. Das zeigen auch die gestiegenen Unfallzahlen. Hier wurde die neue Regelung zwar vom Bundesrat abgemildert, wird aber gleichwohl Abhilfe schaffen.
Wichtig sind zudem klare Verkehrszeichen. Aktuell können wir nicht so beschildern, dass Radfahren auf einem Weg erlaubt ist, E-Roller-Fahren aber nicht.
Die nun vorgesehene gemeinsame Freigabe von Fußgängerzonen und Einbahnstraßen für Radfahrende und E-Scooter mit dem Radverkehrszeichen ist keine gute Idee. Denn sie schafft neue Gefahren, gerade für Menschen, die zu Fuß unterwegs sind.
Der Bund gibt die Innenstädte für das E-Scooterfahren frei und die Städte müssen sie dann für mehr Verkehrssicherheit durch zusätzliche Verbote für bestimmte Zonen wieder einfangen? Das ist unnötig und aufwendig. Die Städte wissen selbst am besten, wo in sensiblen Bereichen Radfahrende oder E-Roller fahren dürfen und wo nicht. Teilweise ist das Befahren mit E-Scootern durch die Widmung der Straße zur Fußgängerzone ausgeschlossen. Deshalb müssen die Städte darüber auch selbst entscheiden können. Das dafür nötige Zusatzschild kommt allerdings nicht, denn der Bund ist der Entschließung des Bundesrates nicht gefolgt.
Die noch ausstehende gesetzliche Einführung der Gefährdungshaftung muss als weiterer sinnvoller Schritt im Straßenverkehrsgesetz folgen. Einen ersten Gesetzentwurf hat das Bundesjustizministerium bereits vorgelegt.
Durch das sogenannte Geofencing können die Anbieter jederzeit feststellen, ob ein Roller an falscher Stelle steht oder umgefallen ist. Dafür braucht es klare zeitliche Vorgaben, bis wann die Anbieter Gefahren oder Beeinträchtigungen für Fußgänger und Radfahrer beseitigen müssen. Seit Jahren ist darüber hinaus technisch möglich, die Geschwindigkeit in bestimmten Bereichen über das Geofencing zu drosseln; das ist in Wien und in den Niederlanden üblich; im Falle der Freigabe des Befahrens von Fußgängerzonen und Parks sollte das auch in Deutschland zwingend eingesetzt werden. Auch hier ist der Bund der Entschließung des Bundesrates nicht gefolgt."
Zum Bericht in Tagesspiegel Background mit den Äußerungen von Christian Schuchardt