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Digitalpakt 2.0 02.11.2026

Schul-IT: Befristete Förderprogramme ungeeignet

Daniela Schneckenburger, Beigeordnete des Deutschen Städtetages, in einem Beitrag für Kommune21

Zum Digitalpakt 2.0 schrieb Daniela Schneckenburger, Beigeordnete des Deutschen Städtetages für Bildung, Integration, Kultur, Sport und Gleichstellung in einem Beitrag in dem Magazin Kommune21:

Bund und Länder haben sich zum 1. September 2026 auf die Grundlagen des Digitalpaktes 2.0 geeinigt. Nach mehr als zwei Jahren ohne Anschlussfinanzierung ist das überfällig. Ein Grund zur Entwarnung ist es aus kommunaler Sicht aber nicht.

Die lange Hängepartie zeigt vielmehr, wie ungeeignet befristete Förderprogramme für eine Infrastruktur sind, die nicht mehr aus unseren Schulen wegzudenken ist und jeden Tag funktionieren muss.

Der Deutsche Städtetag hat deshalb Ende 2025 in seinem Positionspapier "Für eine nachhaltige digitale Bildungsinfrastruktur" einen Systemwechsel gefordert: weg von immer neuen Förderprogrammen, hin zu einer dauerhaften Finanzierung der gesamten Lebenszykluskosten der Schul-IT. Nur so lässt sich Schuldigitalisierung absichern. Der Digitalpakt 2.0 kann dafür eine Brücke sein. Er darf aber nicht erneut zum Ersatz für eine strukturelle Lösung werden.

Schon das Volumen mahnt zur Nüchternheit. Der Digitalpakt 2.0 umfasst bis 2030 fünf Milliarden Euro, je zur Hälfte von Bund und Ländern bereitgestellt.

Das ist weniger als beim ursprünglichen Digitalpakt Schule: Damals stellte allein der Bund insgesamt 6,5 Milliarden Euro bereit. Beim Digitalpakt 2.0 umfasst dagegen das Gesamtvolumen fünf Milliarden Euro – bei inzwischen größeren Gerätebeständen und zusätzlichen Anforderungen durch IT-Sicherheit, Cloud-Dienste und KI.

In Zeiten kommunaler Rekorddefizite können die Städte nicht Ausfallbürgen sein. Gravierend ist auch die zeitliche Lücke. Der erste Digitalpakt lief im Mai 2024 aus. Ende 2024 war ein förderunschädlicher Maßnahmenbeginn ab Januar 2025 angekündigt worden. Kommunen haben darauf vertraut und weiter investiert.

Die nun geschlossene Verwaltungsvereinbarung gilt jedoch erst rückwirkend ab 1. Januar 2026. Investitionen aus dem Jahr 2025 können nicht über den neuen Pakt gefördert werden.

Das hat zu einem Vertrauensverlust und fehlender Planungssicherheit geführt. Eine ernst gemeinte Kooperation hätte sich durch Verlässlichkeit, Transparenz und Beteiligung ausgedrückt. Parallel steigt die Anforderung, Schul-IT effizienter zu organisieren. Das Schulministerium in Nordrhein-Westfalen hat zum Beispiel einen Handlungsleitfaden für IT-Support und IT-Beschaffung vorgelegt. Er beschreibt standardisierte Prozesse, Remote-Support, Automatisierung und KI-basierte Unterstützung. Problematisch wird es, wenn damit der Eindruck entsteht, die strukturellen Probleme ließen sich allein durch Effizienzsteigerungen bei den Schulträgern lösen. […]

Zur Novemberausgabe von Kommune21 mit dem vollständigen Beitrag von Daniela Schneckenburger