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Baugebote 22.10.2026

Rechtliche Hürden sind hoch und Verfahren kompliziert

Christian Schuchardt, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, gegenüber der Zeit

"Baugebote sind grundsätzlich ein wichtiges Instrument, um Baulücken zu schließen und Wohnraumpotenziale im Bestand zu heben. In der Praxis sind die rechtlichen Hürden allerdings so hoch und Verfahren so kompliziert, dass Städte das Instrument nur mit erheblichem Aufwand und entsprechendem rechtlichen Risiko einsetzen können. 

Für jedes einzelne Grundstück müssen städtebauliche Notwendigkeit, Zumutbarkeit und Verhältnismäßigkeit detailliert geprüft und rechtssicher begründet werden. Gerade für die Frage, wann ein Baugebot für den Eigentümer 'wirtschaftlich unzumutbar' ist, fehlen klare Kriterien, an denen sich Kommunen verlässlich orientieren können.

Ein wichtiger Baustein zur Vereinfachung wäre der Ansatz, ganze Gebiete und nicht nur einzelne Grundstücke zu betrachten. Mit einem 'Innenentwicklungsmaßnahmengebiete' könnten Städte Baulücken, Brachen und Nachverdichtungspotenziale in einem Quartier systematisch erfassen und Entwicklungsziele für das gesamte Gebiet festlegen. Das würde die heute notwendige Einzelfallprüfung erheblich erleichtern und mehr Rechtssicherheit schaffen. 

Ziel bleibt aber auch hier, das Baugebot nur als 'ultima ratio' einzusetzen, wenn eine kooperative Grundstücksmobilisierung nicht gelingt."

Hintergrund

Der Städtetag spricht sich außerdem dafür aus, die Ausnahmeregelungen des § 176 Abs. 3 BauGB zu präzisieren. Insbesondere brauchen Kommunen klarere gesetzliche Maßstäbe dafür, wann ein Bauvorhaben wirtschaftlich unzumutbar ist. Das derzeit sehr weit gefasste sogenannte Familienprivileg schränkt die kommunalen Handlungsmöglichkeiten ebenfalls erheblich ein und sollte aus unserer Sicht entfallen. Insgesamt geht es darum, Baugebote rechtssicher und mit vertretbarem Aufwand anwendbar zu machen.