Bund muss Kommunen alle Kosten komplett ausgleichen
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Thomas Berberich
Zum geplanten Rechtskreiswechsel der Ukrainerinnen und Ukrainer sagte Christian Schuchardt, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages:
"Wenn Ukrainerinnen und Ukrainer künftig statt Bürgergeld wieder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen sollen, muss der Bund den Kommunen alle Kosten komplett und dauerhaft ausgleichen. Denn das Bürgergeld trägt zu einem großen Teil der Bund, die Asylbewerberleistungen müssen aber weitgehend die Kommunen zahlen."
Schuchardt sagte weiter:
"Mit Blick auf die katastrophale Finanzsituation der kommunalen Ebene dürfen diese zusätzlichen Kosten auf keinen Fall bei den Städten hängenbleiben. Daneben braucht es auch eine verwaltungsarme und schnellere Kostenerstattung etwa für Wohn- und Krankenkosten.
Außerdem sollte aus unserer Sicht Ukrainerinnen und Ukrainer weiter Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik nutzen können. Das geht über das Asylbewerberleistungsgesetz nicht. Die Agenturen für Arbeit brauchen deshalb dafür einen klaren gesetzlichen Auftrag, Personal und finanzielle Ressourcen. Sonst werden die bisherigen Bemühungen komplett ausgebremst, Ukrainerinnen und Ukrainer in Ausbildung und Arbeit zu bringen.
Diese beiden Forderungen haben wir auch gegenüber dem Bund deutlich gemacht. Klare Zusagen, dass sie erfüllt werden, haben wir aber noch nicht."