Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung
22.12.2025

"Wir brauchen ein deutlich besseres Miteinander"

Christian Schuchardt, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, zur eKFV-Novelle

Der Bundesrat hat der Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV-Novelle) zugestimmt. Die Anpassungen werden nach einer Übergangsfrist Anfang 2027 in Kraft treten. Städtetags-Hauptgeschäftsführer Christian Schuchardt sagte zu den Neuregelungen:

"Wir wollen die E-Roller nicht aus den Städten verbannen, aber wir brauchen ein deutlich besseres Miteinander. Sowohl diejenigen, die die Roller nutzen als auch die Menschen, die zu Fuß, mit dem Rad oder dem Auto unterwegs sind, wollen das sicher tun, ohne Abstellchaos und Stolperfallen. Dafür brauchen wir als Städte vom Bund einen guten Rahmen mit klaren Spielregeln und mehr Entscheidungsspielraum für die Kommunen."

Schuchardt sagte weiter:

"Deshalb sollte der Bund auch schnell eine weitere Novelle der Verordnungen für Elektrokleinstfahrzeuge nachfolgen lassen und damit für mehr Verkehrssicherheit sorgen.

Die neue Regelung zum Parken von E-Rollern in der aktuellen Novelle begrüßen wir grundsätzlich. Es ist richtig, zukünftig zwischen privaten Geräten und gewerblichen Angeboten zu unterscheiden.

Wer die gewerbliche Vermietung von Scootern betreibt, der darf, wie auch bei Mietfahrrädern üblich, im Innenstadtbereich ausschließlich Stationen zum Abstellen benutzen. In den letzten Jahren ist mancherorts ein Wildwuchs entstanden, auch aufgrund unsicherer Rechtslage. Zugeparkte Fußwege werden derzeit oft ein Hindernislauf für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen. Das zeigen auch die gestiegenen Unfallzahlen. Hier würde die neue Regelung Abhilfe schaffen.

Wichtig sind zudem klare Verkehrszeichen. Aktuell können wir nicht so beschildern, dass Radfahren auf einem Weg erlaubt ist, E-Roller-Fahren aber nicht.

Die beabsichtigte gemeinsame Freigabe von Fußgängerzonen und Einbahnstraßen für Radfahrende und E-Scooter mit dem Radverkehrszeichen ist keine gute Idee. Denn sie schafft neue Gefahren, gerade für Menschen, die zu Fuß unterwegs sind. Der Bund gibt die Innenstädte für das E-Scooterfahren frei und die Städte müssen sie dann für mehr Verkehrssicherheit durch zusätzliche Verbote für bestimmte Zonen wieder einfangen. Die Städte wissen selbst am besten, wo in sensiblen Bereichen wie Fußgängerzonen und Einbahnstraßen Radfahrende oder E-Roller fahren dürfen und wo nicht. Deshalb sollten sie darüber auch selbst entscheiden können.

Auch die Anbieter können noch mehr tun, um den Verkehr sicherer zu machen. Wer E-Tretroller vermietet, muss auch dafür sorgen, dass sich die Nutzerinnen und Nutzer an die Regeln halten.

Den Abstellort ihrer Roller können die Verleiher meist sehr genau ermitteln. Wenn Roller herumliegen, im Fluss oder in den Büschen landen, braucht es klare Haftungsregeln. Die Einführung der Gefährdungshaftung ist dafür ein sinnvoller einzelner Schritt. Die Anbieter können auch feststellen, ob ein Roller an falscher Stelle steht oder umgefallen ist. Dafür braucht es klare zeitliche Vorgaben, bis wann die Anbieter Gefahren oder Beeinträchtigungen für Fußgänger und Radfahrer beseitigen müssen. Seit Jahren ist technisch möglich, die Geschwindigkeit in bestimmten Bereichen zu drosseln; im Falle der Freigabe in Fußgängerzonen und in Parks sollte das auch zwingend eingesetzt werden. Auch hierfür ist der Bund mit einer erneuten Novelle gefordert."