Bau-Turbo
05.06.2025

"Instrument nur mit Zustimmung der Gemeinde einsetzen"

Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND)
  • Porträtbild von Helmut Dedy

"Auch die Städte wollen Bauen schneller ermöglichen, denn wir brauchen neue Wohnungen vor allem in Groß- und Universitätsstädten.

Deshalb ist es ein gutes Vorhaben, für den Wohnungsbau vom bisherigen Planungsrecht deutlich abweichen zu können. Auf diesen Flächen können neue Wohnungen gebaut werden, aber auch Gewerbeflächen für Wohnzwecke umgenutzt oder neue Grünflächen entstehen, wenn Flächen entsiegelt werden. Das unterstützen wir. Wichtig ist dabei, dass dieses Instrument nur mit Zustimmung der Gemeinde eingesetzt werden kann.

Es wird sich zeigen, ob die Zustimmungsfrist von zwei Monaten bei allen Vorhaben und an jedem Standort angemessen ist. Die Regelung des § 246e beschleunigt vor allem Vorhaben an Standorten, wo sich Bauwillige und Stadt schon verständigt haben, was, wie und in welcher Frist gebaut werden soll und wie hoch beispielsweise der Anteil von gefördertem Wohnungsbau sein soll. Wir begrüßen sehr, dass nunmehr im Gesetz klargestellt werden soll, dass diese Eckpunkte zwischen Bauwilligen und der Stadt in einem städtebaulichen Vertrag vereinbart werden können.

Damit sich der neue Paragraf 246e für die Praxis gut eignet, kommt es noch auf Details an. Dazu werden wir unsere Expertise jetzt im Gesetzgebungsverfahren einbringen."

Zum Artikel mit den Aussagen von Helmut Dedy auf www.rnd.de