"Steuerausfälle deutlich reduziert" – Investitionsfähigkeit nicht verbessert
Erfolg für die Städte beim Wachstumschancengesetz: Die befürchteten Ausfälle bei der Gewerbesteuer sind bei der Einigung im Vermittlungsausschuss deutlich entschärft worden. Dennoch bleiben Sorgen, denn die kommunalen Investitionsfähigkeit wird auch in der neuen Regelung nicht gestärkt.
Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, sagte gegenüber "Der Neue Kämmerer":
"Im Vermittlungsergebnis sind die kommunalen Steuerausfälle deutlich reduziert worden. Vor allem unsere Kernforderung, die gewerbesteuerliche Mindestgewinnbesteuerung abzusichern, wurde auf ganzer Linie erfüllt. Bund und Länder erkennen damit die besondere Bedeutung dieser Besteuerung für die Stabilität des Gewerbesteueraufkommens an. Das begrüßen wir ausdrücklich."
Dedy sagte weiter:
"Stattdessen wird jetzt vier Jahre lang die Mindestgewinnbesteuerung bei der Einkommen- und der Körperschaftsteuer von 40 Prozent auf 30 Prozent abgesenkt. Der Deutsche Städtetag hatte diese Kompromisslösung ins Spiel gebracht.
Mit den vom Vermittlungsausschuss beschlossenen Änderungen wird das Wachstumschancengesetz dennoch zu kommunalen Steuerausfällen von etwa 600 Millionen Euro pro Jahr führen. Das summiert sich bis 2028 auf rund 3 Milliarden Euro, unsere Investitionsfähigkeit verbessert das am Ende nicht."