Urteil Bundesverwaltungsgericht
07.06.2023

"Verpackungssteuer kann wirksames Instrument gegen Littering sein"

Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages
  • Porträtbild von Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages

Einwegverpackungen für Gerichte und Getränke zum Mitnehmen sorgen in den Städten für viel Müll und zusätzliche Entsorgungskosten. Dagegen hat die Stadt Tübingen eine Verpackungssteuer eingeführt, die das Bundesverwaltungsgericht kürzlich im Wesentlichen für rechtmäßig befunden hat. Helmut Dedy, Geschäftsführer des Deutschen Städtetages, sagte dazu:

"Wir alle wünschen uns eine saubere Stadt. Das Urteil zur Verpackungssteuer ist gut und wichtig, um Müll in den Städten zu vermeiden und Straßen und Plätze sauberer zu machen.

Eine lokale Verpackungssteuer kann ein wirksames Instrument gegen Littering in den Städten sein. Wir müssen die Wegwerfkultur stoppen.

Auch viele andere Städte in Deutschland leiden unter der zunehmenden Vermüllung. Eine kommunale Verpackungssteuer schafft für die Verkäufer von Essen und Getränken zum Mitnehmen einen Anreiz, auf Mehrweggeschirr umzustellen. Zugleich bringt die Steuer den Städten Einnahmen, mit denen sie achtlos weggeworfene Einwegverpackungen beseitigen können." Dedy weiter:

"Wir gehen deshalb davon aus, dass viele Städte nun den Weg einer Verpackungssteuer für sich prüfen werden."