Pflichtmietspiegel
09.12.2022

Städte brauchen Klarheit

Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung

Städte mit mehr als 50.000 Einwohner sind nach den Regeln der Mietspiegelreform von 2021 verpfichtet, einen Mietspiegel erstellen zu lassen. Diese sollen für mehr Transparenz bei den Wohnungsmieten sorgen, Mieterhöhungen können auf der Grundlage des Mietspiegels - einer Auswertung der ortsüblichen Wohnkosten - vom Vermieter begründet, vom Mieter aber auch geprüft werden. Die betroffenen rund 200 Städte müssen einen einfachen Mietspiegel bis zum 1. Januar 2023 und einen qualifizierten Mietspiegel bis zum 1. Januar 2024 vorlegen. Allerdings ist das bisher noch nicht überall erfolgt.

  • Porträtbild von Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages

Der Deutsche Städtetag sieht die Städte nicht dafür verantwortlich, dass sie die Vorgaben noch nicht oder zu spät erfüllen. Städtetags-Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy sagte der Frankfurter Allgemeinen Zeitung:

"Die Mietspiegelreform hat einen entscheidenden formalen Haken: Die Städte können erst so richtig loslegen, nachdem die Länder ihnen die Zuständigkeit für die Erstellung von Mietspiegeln zugewiesen haben. Vielerorts sind die Städte also nach wie vor formal nicht für einen Mietspiegel zuständig."

Diese Situation hemme die Umsetzung der Mietspiegel. Denn gerade die Städte, die erstmals einen Mietspiegel erstellen, bräuchten Klarheit, um neues Personal einzustellen, Aufträge zu vergeben und Daten zu erheben. Auch auf eine vom Bund zugesagte Aktualisierung eines "Praxis-Leitfadens" zur Erstellung von Mietspiegeln warten die Städte noch immer. "All das schafft unnötigen Zeitdruck", so Dedy. Allerdings habe schon vor der Reform die Mehrzahl der jetzt verpflichteten Städte einen Mietspiegel.