Gesetzentwurf kommunale Vorkaufsrechte
02.05.2022

"Gut, dass Städte endlich wieder handlungsfähig werden"

Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages
  • Porträt von Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages

"Es ist gut und hilfreich, dass die Städte endlich wieder handlungsfähig werden und Vorkaufsrechte in sozialen Erhaltungsgebieten zurückbekommen sollen. Damit wird ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag eingelöst. Insbesondere die großen Städte mit hoher Dynamik im Immobilienmarkt brauchen diese Möglichkeit. Denn wir wollen Städte für alle Menschen. Und deshalb brauchen wir in den Städten auch Wohnraum für alle Menschen, unabhängig vom Geldbeutel.

Das Vorkaufsrecht ist eines der wesentlichen bodenpolitischen Instrumente, um Angebote an bezahlbarem Wohnraum in bestimmten Gebieten zu sichern. Hier soll ja gerade der Bestand erhalten bleiben. Was gut gemeint ist, wird damit jetzt auch gut gemacht.

Es soll jetzt möglich sein, das Vorkaufsrecht in Erhaltungsgebieten auszuüben, wenn die Stadt einschätzt, dass der Erwerber zukünftig die Immobilie nicht im Sinne der Erhaltungssatzung nutzen will. Das entspricht der bisherigen Praxis in den Städten. Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht im November 2021 entschieden, dass die gesetzlichen Grundlagen für die Ausübung des Vorkaufsrechts nur für die gegenwärtige Nutzung gelten und nicht vorsorglich mit Blick auf die Zukunft. Das führte abrupt zum Leerlaufen des kommunalen Vorkaufsrechts in sozialen Erhaltungsgebieten. Jetzt soll in diesen Fällen die Prognose durch die Stadtwieder anwendbar sein. Das begrüßen wir sehr, so kann die bisherige Praxis wieder rechtssicher ausgeübt werden.

Wir begrüßen außerdem, dass der Käufer das Vorkaufsrecht der Kommune künftig nur abwenden kann, wenn er sich zur Einhaltung der Ziele der sozialen Erhaltungssatzung verpflichtet. Insbesondere kann er dazu verpflichtet werden, Maßnahmen, die mietsteigernd wirken können, zu unterlassen."