Geplante Impfpflicht
11.02.2022

"Gesundheitsämter brauchen Unterstützung, nicht neue Bürokratie"

Städtetag-Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gegenüber der FAZ

Von Mitte März an müssen alle Ärzte und Pfleger gegen Corona geimpft sein - doch wie das kontrolliert wird und was für Betroffene daraus folgt, ist nicht klar. Die Länder sehen den Bund in der Pflicht - und die Kommunen fühlen sich von allen allein gelassen.

Gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy:

  • Porträt von Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages

"Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist richtig. Aber so, wie das Gesetz gestrickt ist, ist es nicht praktikabel. Denn Arbeitgeber, Beschäftigte und Behörden wissen nicht, in welchen Fällen Ungeimpfte ihre Tätigkeit nach dem 15. März nicht mehr ausüben dürfen. Hier haben sich Bund und Länder vor einer konsequenten Entscheidung gedrückt und stattdessen den kommunalen Gesundheitsbehörden diese schwierige Entscheidung zugeschoben. Die Gesundheitsämter aber arbeiten längst am Limit – sie brauchen Unterstützung, nicht neue Bürokratie."

Dedy sagte weiter:

"Dennoch ist für uns klar: Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist geltendes Bundesrecht und es wird von den Städten nach Möglichkeit umgesetzt. Wir erwarten nun von den Landesregierungen, dass sie die Gesundheitsämter mit zusätzlichem Personal unterstützen. Und wir brauchen Erlasse der Länder, mit denen sie pragmatische Wege aufzeigen und offene Fragen klären.

Zu diesen Fragen gehören zum Beispiel:

  • Sollen Ungeimpfte im Regelfall ihre Tätigkeit nach dem 15. März nicht mehr ausüben dürfen?
  • Oder sollen im Regelfall Ungeimpfte auch nach dem Stichtag weiterarbeiten dürfen, wenn ansonsten der Betrieb des Pflegeheims, des Krankenhauses oder der Arztpraxis erheblich gestört wird?
  • Gibt es Übergangsfristen?
  • Für wen genau gilt die Impfpflicht, auch für die Bürokraft und die Reinigungskräfte? Was passiert in der Zeit, bis der Einzelfall entschieden wird?

Viele arbeitsrechtliche Fragen sind ebenfalls ungeklärt. Wir rechnen bundesweit mit mindestens 100.000 Fällen für nicht nachgewiesene Impfungen, die gemeldet werden. Die Arbeitgeber werden erwarten, dass die Gesundheitsämter schnell eine sehr schwierige Abwägungsentscheidung treffen. Denn sie brauchen Klarheit, ob sie die Ungeimpften weiter in die Dienstpläne aufnehmen können. Viele Entscheidungen werden anschließend durch Gerichte überprüft werden müssen.“