Präsidium
17.04.2018

Verwaltungsdigitalisierung und Portalverbund

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Das Präsidium unterstützt das Ziel eines Portalverbundes von Bund, Ländern und Kommunen. Bei der Umsetzung muss gewährleistet sein, dass die kommunalen Portale in ihrer Bedeutung und Funktion als eigenständige zentrale Zugangstore zur Verwaltung vor Ort erhalten bleiben.
     
  2. Das Präsidium erwartet, dass das Onlinezugangsgesetz (OZG) im Einklang mit der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung für den Verwaltungsvollzug und der kommunalen Selbstverwaltung umgesetzt wird. Mehrkosten der Kommunen sind vollständig auszugleichen. Die Länder werden aufgefordert, entsprechende landesrechtliche Vorschriften für die Anwendung des OZG auf kommunaler Ebene zu erlassen, die die Grundsätze der Konnexität berücksichtigen.
     
  3. Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sollen Verwaltungen bei der Abwicklung von Verwaltungsanliegen ihre Daten nur einmal mitteilen müssen. Durch die Öffnung der Verwaltungsregister für Zugriffe aus den jeweiligen Fachverwaltungen kann dies gewährleistet werden. Der Bund wird aufgefordert, hierfür unter Wahrung von Sicherheitsaspekten die rechtlichen und technischen Voraussetzungen zu schaffen.
     
  4. Das Präsidium unterstützt den Grundsatz, den digitalen Zugang zur Verwaltungsleistung zur Regel zu machen. Zugleich bedarf es weiterhin der Möglichkeit des persönlichen Erscheinens als Alternative zur digitalen Abwicklung von Verwaltungsanliegen, um den Bedürfnissen aller Bevölkerungsteile gerecht zu werden.