Präsidium
27.04.2021

Mietspiegelreformgesetz – Unabhängigkeit und Sachkunde bei der Mietspiegelerstellung

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Das Präsidium stellt fest, dass der Trend steigender Mietpreise in den Städten anhält und somit die Wohnraumversorgung großer Teile der Bevölkerung durch angespannte Wohnungsmärkte gefährdet ist. Mehr gute und insbesondere qualifizierte Mietspiegel tragen entscheidend dazu bei, die existierenden Instrumente des BGB zum Miethöherecht transparent und effizient umzusetzen. Die Städte erwarten daher noch in der laufenden Legislaturperiode die zügige Umsetzung der angekündigten Reform des Mietspiegelrechts.
     
  2. Das Präsidium regt an, dass qualifizierte Mietspiegel wie eine amtliche Statistik unter Anhörung der Gemeinde und der Interessensverbände der Mieter und Vermieter erstellt werden. Dies vereinfacht das Verfahren und spart Zeit, da der Mietspiegel unabhängig von der Anerkennung der Parteien sofort in Kraft treten kann. Die Anerkennung durch die beteiligten Parteien als solche bleibt erhalten, findet aber nachgelagert statt.
     
  3. Das Präsidium unterstreicht die Bedeutung von Mietspiegeln für zahlreiche Rechtsgebiete. Des-halb sollten neben der Unabhängigkeit auch Qualität und Sachkunde bei der Mietspiegelerstellung von Beginn an sichergestellt sein. Ein Sachkundenachweis für Mietspiegel erstellende Unternehmen würde die Qualität qualifizierter Mietspiegel maßgeblich steigern.