Hauptausschuss
26.11.2020

Finanzpolitische Forderungen für die Jahre 2021 und 2022

Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages
  1. Das Hauptausschuss betont noch einmal ausdrücklich, wie wichtig und hilfreich die finanziellen Unterstützungsmaßnahmen von Bund und Ländern in 2020 für die Städte sind. Die Kompensation der Gewerbesteuermindereinnahmen durch Bund und Länder, die Anhebung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft sowie viele weitere Maßnahmen seitens der Länder haben trotz dramatischer Einnahmeneinbrüche die Finanzlage der Städte und Gemeinden im aktuellen Jahr stabilisiert.
     
  2. Allerdings zeichnet sich trotz einer teilweisen Erholung der Steuereinnahmen bereits jetzt schon eine Finanzierungslücke in der Größenordnung von jeweils 10 Mrd. Euro p.a. für die beiden Jahre 2021 und 2022 ab. Sollte die Entwicklung der Corona-Pandemie zu weiteren Einschnitten zwingen, würde sich dementsprechend die wirtschaftliche Erholung weiter verzögern und die Finanzierungslücke würde sich noch vergrößern.
     
  3. Der Deutsche Städtetag fordert daher Bund und Länder eindringlich auf, auch für die Jahre 2021 und 2022 Stabilisierungsmittel für die Kommunen bereitzustellen. Andernfalls wären die Städte und Gemeinden zu drastischen Investitionskürzungen gezwungen, die die konjunkturelle Erholung gefährden.
     
  4. Das Hauptausschuss fordert eine Fortsetzung der Kompensation der Gewerbesteuerausfälle durch Bund und Länder auch für die Jahre 2021 und 2022. Darüber hinaus haben die Länder dafür Sorge zu tragen, dass die kommunalen Finanzausgleichssysteme auch über das Jahr 2020 hinaus hinreichend ausgestattet sind, damit die kommunalen Haushalte handlungsfähig bleiben.
     
  5. Aufgrund der weiterhin zu erwartenden Einschränkungen und dem veränderten Nutzungsverhalten wird sich der durch die Krise verursachte Finanzbedarf gerade im ÖPNV-Sektor voraussichtlich auch in den Folgejahren manifestieren. Eine Fortschreibung der für 2020 gewährten Unterstützungen ist daher auch für die Jahre 2021/22 unverzichtbar.
     
  6. Bund und Länder stehen gemeinsam in der Verantwortung, die Handlungs- und Investitionsfähigkeit der Städte auch über 2020 hinaus zu sichern. Die Stabilisierung der Kommunalfinanzen in den Jahren 2021 und 2022 ist konjunkturpolitisch notwendig. Kommunale Investitionen sind unverzichtbar zur Belebung der Wirtschaft.