Präsidium
04.06.2019

ElektrokleinstfahrzeugeVO

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Der Einsatz von sicheren elektrischen Kleinstfahrzeugen im Straßenverkehr kann eine sinnvolle Ergänzung für die nachhaltige Mobilität in den Städten sein. Das Präsidium des Deutschen Städtetages begrüßt daher die Zulassung im Straßenverkehr durch eine Verordnung des Bundes unter den Maßgaben des Bundesrates. Der Verkehrssicherheit ist oberste Priorität einzuräumen und eine Nutzung von Gehwegen und Fußgängerzonen durch Elektrokleinstfahrzeuge weiterhin grundsätzlich auszuschließen. Eine Ausnahmeverordnung für Hoverboards und andere lenkerlose Elektrofahrzeuge lehnt das Präsidium zum gegenwärtigen Zeitpunkt ab.
     
  2. Die städtischen Straßenverkehrsbehörden müssen in der Lage sein, den Verkehr mit Elektrokleinstfahrzeugen ortsangepasst zu regeln. Dazu bedarf es in der StVO klarer Vorgaben. Allgemeine und spezielle Zulassungen und Verbote müssen gleichlaufend mit dem Radverkehr angeordnet und bekannt gemacht werden können. Ein Durchfahrtverbot für Fahrräder muss beispielsweise auch für Elektrokleinstfahrzeuge gelten können.
     
  3. Die Städte rechnen mit vielen Angeboten für flexible Sharingdienste. Sie müssen daher auch für Ordnung beim Abstellen von Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenraum sorgen können. Bund und Länder werden dazu um Klarstellung der straßen- und straßenverkehrsrechtlichen Grundlagen gebeten. Von den Anbietern der E-Tretroller-Verleihsysteme wird erwartet, dass diese sich durch Vereinbarungen zur Einhaltung notwendiger städtischer Vorgaben zum Service und Betrieb im öffentlichen Raum verpflichten.