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Hauptausschuss 25.06.2026

Hitzeschutz und Klimaanpassung gemeinsam stärken – Kommunen handlungsfähig machen

Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages

  1. Hitzevorsorge ist eine wichtige Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge. Der Schutz der Bevölkerung vor den Folgen extremer Hitze gewinnt weiter an Bedeutung und muss bei Stadtentwicklung, Gesundheitsvorsorge, Katastrophenschutz und Infrastrukturplanung konsequent berücksichtigt werden.
     
  2. Die Städte handeln bereits entschlossen. Sie setzen zahlreiche Maßnahmen zur Hitzevorsorge und Klimaanpassung um. Dieses Engagement darf jedoch nicht davon abhängig sein, ob einzelne Kommunen die erforderlichen finanziellen Spielräume noch aufbringen können. Hitzevorsorge, Klimaanpassung und Schwammstadt gehören zusammen. Mehr Stadtgrün, Entsiegelung, Wasserflächen, Verschattung, klimaangepasste Freiräume und modernes Regenwassermanagement erhöhen gleichzeitig den Schutz vor Hitze, Trockenheit und Starkregen. Diese integrierte Betrachtung muss Leitbild der zukünftigen Stadtentwicklung sein.
     
  3. Kommunen brauchen verlässliche Unterstützung von Bund und Ländern. Klimaanpassung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Bund und Länder müssen die Städte dauerhaft dabei unterstützen, ihre Infrastruktur klimaresilient weiterzuentwickeln und notwendige Investitionen planbar zu finanzieren.
     
  4. Die kommunale Finanzkrise gefährdet die Klimaanpassung. Die Städte stehen durch stetig wachsende Pflichtaufgaben und eine unzureichende Finanzausstattung unter erheblichem Druck. Gleichzeitig werden hohe Erwartungen an den Ausbau der Klimaanpassung gestellt. Zusätzliche freiwillige Leistungen können viele Kommunen jedoch kaum noch aus eigener Kraft finanzieren. Die Handlungsfähigkeit der Städte ist Voraussetzung für wirksamen Hitzeschutz.
     
  5. Klimaanpassung braucht einen verlässlichen Finanzierungsrahmen. Der Deutsche Städtetag hält daran fest, dass Klimaschutz und Klimaanpassung als kommunale Kernaufgaben verankert werden müssen. Solange viele Maßnahmen der Klimaanpassung jedoch freiwillige Aufgaben sind, bedarf es einer dauerhaft angelegten, auskömmlichen Förderung durch Bund und Länder. Sollten künftig weitergehende gesetzliche Verpflichtungen geschaffen werden, müssen diese entsprechend dem Konnexitätsprinzip vollständig finanziert werden.
     
  6. Vor dem Hintergrund der aktuellen Hitzedebatte fordert der Hauptausschuss Bund und Länder auf, gemeinsam mit den Kommunen die notwendigen Rahmenbedingungen für eine wirksame Klimaanpassung zu schaffen. Die Städte werden ihren Beitrag weiterhin leisten. Voraussetzung dafür sind jedoch verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen, weniger Bürokratie sowie eine auskömmliche und langfristig planbare Finanzierung.
     
  7. Nur handlungsfähige Kommunen können ihre Bürgerinnen und Bürger wirksam vor den Folgen des Klimawandels schützen. Hitzeschutz darf deshalb nicht an der finanziellen Leistungsfähigkeit einzelner Städte scheitern.