Präsidium
Europäisches Cloud- und KI-Entwicklungsgesetz
Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
- Das Präsidium begrüßt das Ziel des Gesetzes, die Voraussetzungen für die Entwicklung und rechtssichere Anwendung von europäischen Cloud- und KI-Technologien in der Wirtschaft und im öffentlichen Sektor zu schaffen. Es teilt die Feststellung, dass die EU zunehmend von einer begrenzten Anzahl von Anbietern aus Drittländern abhängig geworden ist. Gerade für die Digitalisierung ihrer Verwaltungen fordern die Städte mehr digitale Souveränität und sichere Technologien und Dienste.
- Im Anwendungsbereich von KI und Cloud begrüßt das Präsidium grundsätzlich die Einführung der vier Souveränitätsstufen als risikobasierten und einheitlichen Orientierungsrahmen für die digitale Souveränität. Hierbei erachtet es insbesondere die Stufen 1 und 2 (EU-Datenspeicherung und -verarbeitung; Unabhängigkeit von Drittstaaten und Lieferkettentransparenz) für die kommunale Praxis als relevant und fordert, dass die damit verbundenen Anforderungen klar, technologieneutral und praktisch überprüfbar sein müssen. Zudem sollten ausreichende Übergangsfristen für die Beschaffung neuer oder Umrüstung bestehender Cloud-Systeme gelten.
- Bei den geplanten Beschleunigungszonen für Rechenzentren sollte eine differenzierte und standortindividuelle Betrachtung bei der Ausweisung der Gebiete stattfinden. Je nach Standort können Rechenzentren erhebliche Flächen- und Ressourcenkonkurrenzen verursachen. Bei der Ausweisung sind die Auswirkungen insbesondere auf Umwelt, Klima, Wasserhaushalt, Grundwasser, Energieversorgung sowie angrenzende Wohnnutzungen zu prüfen und zu berücksich-tigen. Die betroffenen Kommunen sind dabei rechtzeitig einzubinden. Der vorgesehene "One-Stop-Shop" für Rechenzentrenbetreiber darf für die Kommunen keinen zusätzlichen Koordinierungs- und Berichtsaufwand bedeuten. Kommunale und öffentliche Rechenzentren sollten von den Beschleunigungen ebenfalls profitieren.
- Die "aggregierte Basisgenehmigung", mit der für eine zuvor festgelegte Beschleunigungszone eine vorweggenommene Genehmigungsgrundlage für Rechenzentrumsvorhaben geschaffen wird, ist sinnvoll. Zur Vermeidung zusätzlicher Anforderungen bei der planerischen Ausweisung ist hier eine enge Verzahnung mit dem Bauordnungs-, Immissionsschutz-, Wasser- und Umweltrecht erforderlich. Es darf keine Mehrbelastung für die kommunale Bauleitplanung entstehen.
- Die Einhaltung neuer Souveränitätsanforderungen für die öffentliche Beschaffung von Cloud-Computing-Diensten und KI-Systemen muss rechtssicher, verhältnismäßig und ohne aufwendige Prüf- und Dokumentationsverfahren möglich sein. Insbesondere haben kommunale Beschaffungsstellen nicht die Kapazitäten und Voraussetzungen, um den Beitrag der Bieter zur Entwicklung eines europäischen Cloud- und KI-Ökosystems, den sogenannte "Mehrwert für die Union", zu bewerten. Es muss auch eine entsprechende Angebotsseite aufgebaut werden.